Verbrauchertelegramm
Mehr Transparenz, mehr Rechte: „New Deal“ für Verbraucher
Mit Beginn des neuen Jahres ist die Richtlinie (EU) 2019/2161 zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften im Einklang mit der digitalen Entwicklung in Kraft getreten, welche die Mitgliedsstaaten nun umsetzen müssen.
Die neue Richtlinie soll es den VerbraucherInnen erleichtern, die Risiken bei Einkäufen über Online-Plattformen besser einzuschätzen. Die Plattformen müssen den Verbraucher darüber informieren, ob es sich bei dem Verkäufer um eine Privatperson oder einen Gewerbetreibenden handelt, und müssen auch darüber aufklären, dass die Verbraucherschutzvorschriften im ersteren Fall nicht gelten. Darüber hinaus müssen die Online-Plattformen auch angeben, ob diese selbst für die Lieferung der gekauften Waren und gegebenenfalls auch für die Abwicklung der Rückgabeverfahren im Falle eines Rücktritts verantwortlich sind. Viele VerbraucherInnen verlassen sich auf Bewertungen, und lassen sich nicht selten durch positive Feedbacks zum Kauf überreden. Allerdings sind nicht alle abgegebenen Bewertungen echt und tatsächlich von einem Verbraucher verfasst. Die neue Richtlinie verbietet es, falsche Bewertungen zu veröffentlichen oder jemanden mit der Veröffentlichung unwahrer Feedbacks zu beauftragen.
Eine weitere Neuerung der Richtlinie betrifft jene VerbraucherInnen, die „Opfer” einer unlauteren Geschäftspraxis, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde bereits festgestellt worden ist, werden: Sie können Rechtsbehelfe wie Vertragsauflösung, Preisminderung oder Entschädigung in Anspruch nehmen.
Eine weitere Neuerung der Richtlinie betrifft jene VerbraucherInnen, die „Opfer” einer unlauteren Geschäftspraxis, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde bereits festgestellt worden ist, werden: Sie können Rechtsbehelfe wie Vertragsauflösung, Preisminderung oder Entschädigung in Anspruch nehmen.