Pensplan Infopoint
Zusatzrente

Eine Investition nach Maß

Gute Entwicklung der regionalen Zusatzrentenfonds im Zehnjahreszeitraum 2010-2019
Mit einem Zusatzrentenfonds für das Alter vorsorgen, lohnt sich. Das belegen einmal mehr die aktuellen Daten zur Entwicklung der mit Pensplan Centrum konventionierten regionalen Zusatzrentenfonds, darunter für die lohnabhängig Beschäftigten in erster Linie der Laborfonds, welcher im abgelaufenen Jahr gute Ergebnisse erzielt hat mit Zuwächsen zwischen ein und 13 Prozent je nach Investitionslinie.
Betrachtet man die Entwicklung der Fonds mittel- bis langfristig, so sprechen die Zahlen eine klare Sprache: Im Zehnjahreszeitraum 2010-2019 liegt die durchschnittliche Rendite der regionalen Rentenfonds mit 4,03 Prozent nach wie vor weit über der Aufwertung der Abfertigung mit 1,98 Prozent. Hinzu kommt, dass die in den Zusatzrentenfonds eingezahlte Abfertigung bzw. der vom Kollektivvertrag für den Zusatzrentenfonds bestimmte Abfertigungsanteil bei Auszahlung wegen Pensionierung wesentlich geringer besteuert wird.
Arbeitnehmer/innen profitieren darüber hinaus vom Beitrag, den der Arbeitgeber zusätzlich in den Rentenfonds einzahlt. Nicht zuletzt werden die Gelder im Zusatzrentenfonds vorteilhaft besteuert. Schon allein deshalb lohnt sich die Zusatzrente als finanzielle Vorsorge für die Zukunft: je früher, desto besser.
Strenge Regeln für eine umsichtige Geldverwaltung
Da Zusatzrentenfonds eine Geldanlage zur Altersvorsorge sind, unterliegen die Fonds der Aufsicht einer eigenen staatlichen Behörde und die Beiträge der Mitglieder werden nach strengen gesetzlichen Regeln angelegt. Geschlossene Zusatzrentenfonds wie der Laborfonds betrauen professionelle Akteure mit der Vermögensverwaltung und geben dafür genaue Kriterien vor. Bei offenen Zusatzrentenfonds sowie individuellen Rentenplänen (IRP – PIP) können die Gelder auch direkt von der Gesellschaft verwaltet werden, die den Fonds bzw. den individuellen Rentenplan gegründet hat (Bank, SGR, SIM, Versicherungsgesellschaft).
Die Wahl der „passenden“ Investitionslinie
Nahezu alle Zusatzrentenfonds bieten verschiedene Investitionslinien an: von garantierten bis hin zu risikoreicheren Linien mit entsprechend höheren Renditechancen. Bei der Wahl der Investitionslinie sollte man verschiedene Faktoren berücksichtigen wie das Alter bzw. den Anlagehorizont, die Renditeerwartung und die persönliche Risikoneigung.
Als Mitglied eines Zusatzrentenfonds kann man seine Investitionslinie im Laufe der Jahre durchaus wechseln; schließlich ändert sich mit der Zeit der Anlagehorizont oder andere Faktoren. Wenn die Pensionierung näher rückt, macht es beispielsweise Sinn, auf eine „sichere“ Investitionslinie umzusteigen. Gleiches kann gelten, wenn man in näherer Zukunft plant, sich einen Vorschuss auszahlen zu lassen. Weniger ratsam ist hingegen ein häufiger Wechsel der Investitionslinie, um Börsentrends zu folgen.
Information und Beratung bei den Pensplan Infopoints in Ihrer Nähe
Jedes Jahr im Frühling erhalten Mitglieder eine Mitteilung ihres Fonds zur Entwicklung ihrer persönlichen Zusatzrentenposition. Zudem kann die Position auch jederzeit über die Onlinedienste des jeweiligen Fonds mit den persönlichen Zugangsdaten abgerufen werden.
Einen Überblick über ihre Vorsorgeersparnisse sowie eine kompetente und kostenlose individuelle Beratung zur Zusatzrente erhalten alle ASGB-Mitglieder und interessierten Bürgerinnen und Bürger bei den Zusatzrenten-Infopoints im ASGB-Bezirksbüro in ihrer Nähe (siehe Adressen auf der Rückseite dieser Ausgabe oder unter www.asgb.org/bezirke.

ASGB Jugend

Kennenlerntreffen mit Kinder- und Jugendanwältin

Hauptthema: „Mobbing am Arbeitsplatz”
Der Vorstand der ASGB-Jugend hat am 29. November 2019 die Jugendanwältin RA. Dr. Daniela Höller getroffen. Ziel dieses ersten Zusammentreffens war es, sich gegenseitig über die jeweiligen Tätigkeiten aufzuklären und die Möglichkeiten einer möglichen Zusammenarbeit auszuloten.
Recht rasch hat sich das Gespräch in Richtung „Mobbing am Arbeitsplatz“ entwickelt – ein Thema, welches für alle Gesprächsteilnehmer einen hohen Stellenwert einnimmt und leider keine Randerscheinung ist.
Die Jugendanwältin hat dem Vorstand die Hauptprobleme im Zusammenhang mit „Mobbing am Arbeitsplatz“ geschildert: Spannungen im Arbeitsverhältnis würden oft zu Mobbing führen, Opfer seien meistens jene, welche hierarchisch weiter unten stehen. Deshalb würde dieses Phänomen unproportional häufig Lehrlinge betreffen, mit der Konsequenz, dass diese im schlimmsten Fall psychologisch beeinträchtigt werden. Und hier fängt, laut Jugendanwältin, das Hauptproblem an: Mobbing als Tatbestand ist kaum nachweisbar. Zwar akzeptiert das NISF/INPS Mobbing als gerechtfertigten Kündigungsgrund (giusta causa), verlangt aber ein ärztliches Attest. Um den Gemobbten Hilfestellung zu geben, beschäftigt die Jugendanwaltschaft einen Psychologen, der nach einer kostenlosen Untersuchung des Geschädigten auch befugt ist, ein ärztliches Attest auszustellen. Die ASGB-Jugend ruft Betroffene auf, diesen Dienst in Anspruch zu nehmen, denn Mobbing beeinträchtigt massiv die Lebensqualität. Gleichzeitig fordert der Vorstand der ASGB-Jugend aber auch einen sensibleren Umgang miteinander. Denn vielen ist es leider nicht bewusst, welche gravierenden Auswirkungen ein harscher Umgangston, blöde Kommentare und ständiges Nörgeln, geschweige denn Beleidigungen haben können.
Um eine zielführende Lösung zu finden, hat die ASGB-Jugend dem NISF/INPS den Vorschlag unterbreitet, zusammen mit der Jugendanwaltschaft und dem ASGB einen Arbeitstisch einzurichten und dieses Problem näher zu diskutieren.