Gesundheitsdienst
Vertragsverhandlungen zum neuen bereichsübergreifenden Kollektivvertrag der öffentlich Bediensteten
Gültig für:
die Landesverwaltung;
den Landesgesundheitsdienst;
Gemeinden, Seniorenwohnheime und Bezirksgemeinschaften;
das Institut für sozialen Wohnbau;
das Verkehrsamt Bozen und die Kurverwaltung Meran.
Vor knapp einem Jahr hat die öffentliche Delegation die Gewerkschaften zu Vertragsverhandlungen für den neuen bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) für den Zeitraum 2019-2021 eingeladen. Kurz darauf findet man im Haushaltsentwurf der Landesregierung die mickrige Zahl von zwei Millionen Euro, die für die kommenden drei Jahre und für rund 40.000 Beschäftigte zweckgebunden waren. Von Gewerkschaftsseite gab es natürlich sofort massive Kritik an dieser Summe, die niemals auch nur Verhandlungsbasis sein durfte. Da gewerkschaftsübergreifende Kritik nicht die gewünschte Wirkung zeigte, fuhren wir schwereres Geschütz auf – wir haben eine Protestkundgebung in Bozen organisiert. 5.000 Personen zogen lautstark durch Bozen bis vor den Landtag und deponierten unüberhörbar ihre Forderung nach höheren Gehältern. Da diese Protestkundgebung noch nicht die gewünschte Schlagkraft entfaltete, reagierten wir mit einer zweiten Kundgebung – diesmal mit Wirkung auf die öffentliche Verhandlungsdelegation. Aus den ursprünglich zweckgebundenen zwei Millionen Euro wurden 300 Millionen Euro. Ein Großteil dieser Gelder wurde bereits vergangenen Dezember mit der Unterschrift unter einen ersten Teilvertrag verteilt. Die Erhöhungen für die öffentlich Bediensteten setzen sich aus einem Inflationsausgleich, aus einer Zulage für Zweisprachigkeit oder Berufszulage und aus einer Produktivitätsaufwertung zusammen:
Inflationsausgleich
Erhöhung der Sonderergänzungszulage um 0,9 Prozent, berechnet auf das Anfangsgehalt der oberen Besoldungsstufe mit vier Vorrückungen ab 1. Jänner 2019, welche rückwirkend ausbezahlt wird;
Erhöhung um einen weiteren Prozent ab 1. Jänner 2020;
eine weitere Erhöhung um 1,1 Prozent ab 1.1.2021 muss im zweiten Teilvertrag verhandelt werden.
Zweisprachigkeitszulage oder Berufszulage
Zweisprachigkeitszulage mit Wirkung 01. 01. 2020, 13 Mal jährlich ausbezahlt:für den Zweisprachigkeitsnachweis D 51,50 Euro monatlich
für den Zweisprachigkeitsnachweis C 56,56 Euro monatlich
für den Zweisprachigkeitsnachweis B 79,31 Euro monatlich
für den Zweisprachigkeitsnachweis A 88,85 Euro monatlich
Berufszulage für das Landeslehrpersonal, für die Kindergärtner-innen, für die pädagogischen MitarbeiterInnen, für die MitarbeiterInnen für Integration, zwölf Mal jährlich mit Wirkung 01. 01. 2020 ausbezahlt:Kindergärtner-innen 120 Euro monatlich;
pädagogische Mitarbeiterinnen und Integration 110 Euro monatlich.
Produktivitätsaufwertung
Die Produktivität für das Jahr 2019 wird um ca. 60 Prozent erhöht und innerhalb März 2020 ausbezahlt.Nach Abschluss des gesamten Vertrages müssten wir das Ziel einer durchschnittlichen 10-prozentigen Lohnaufwertung für den Dreijahreszeitraum 2019-2021 erreichen. Hauptakteure dieses Erfolges sind all jene, die an den zwei Kundgebungen teilgenommen haben und damit massiv Druck auf die politischen Verantwortungsträger aufgebaut haben. Nach dem Abschluss des ersten Teilvertrages wurden bereits die Verhandlungen für den Rest des Vertrages aufgenommen.
Verhandelt wird derzeit das Lohngefüge, sowie die Zulagen. Dazu wurden zwei Arbeitsgruppen eingesetzt, die sich auch schon getroffen haben. Konkrete Ergebnisse sind wahrscheinlich in den nächsten Monaten zu erwarten.
Wir halten euch, liebe Mitglieder, natürlich weiterhin am Laufenden!
Für den ASGB an den Verhandlungen nehmen Karin Wellenzohn, Petra Nock, Stefan Erschbamer, Hans Rungg, Horst Pescolderung und Andreas Dorigoni teil.