ASGB Jugend
Kennenlerntreffen mit Kinder- und Jugendanwältin
Hauptthema: „Mobbing am Arbeitsplatz”
Der Vorstand der ASGB-Jugend hat am 29. November 2019 die Jugendanwältin RA. Dr. Daniela Höller getroffen. Ziel dieses ersten Zusammentreffens war es, sich gegenseitig über die jeweiligen Tätigkeiten aufzuklären und die Möglichkeiten einer möglichen Zusammenarbeit auszuloten.
Recht rasch hat sich das Gespräch in Richtung „Mobbing am Arbeitsplatz“ entwickelt – ein Thema, welches für alle Gesprächsteilnehmer einen hohen Stellenwert einnimmt und leider keine Randerscheinung ist.
Die Jugendanwältin hat dem Vorstand die Hauptprobleme im Zusammenhang mit „Mobbing am Arbeitsplatz“ geschildert: Spannungen im Arbeitsverhältnis würden oft zu Mobbing führen, Opfer seien meistens jene, welche hierarchisch weiter unten stehen. Deshalb würde dieses Phänomen unproportional häufig Lehrlinge betreffen, mit der Konsequenz, dass diese im schlimmsten Fall psychologisch beeinträchtigt werden. Und hier fängt, laut Jugendanwältin, das Hauptproblem an: Mobbing als Tatbestand ist kaum nachweisbar. Zwar akzeptiert das NISF/INPS Mobbing als gerechtfertigten Kündigungsgrund (giusta causa), verlangt aber ein ärztliches Attest. Um den Gemobbten Hilfestellung zu geben, beschäftigt die Jugendanwaltschaft einen Psychologen, der nach einer kostenlosen Untersuchung des Geschädigten auch befugt ist, ein ärztliches Attest auszustellen. Die ASGB-Jugend ruft Betroffene auf, diesen Dienst in Anspruch zu nehmen, denn Mobbing beeinträchtigt massiv die Lebensqualität. Gleichzeitig fordert der Vorstand der ASGB-Jugend aber auch einen sensibleren Umgang miteinander. Denn vielen ist es leider nicht bewusst, welche gravierenden Auswirkungen ein harscher Umgangston, blöde Kommentare und ständiges Nörgeln, geschweige denn Beleidigungen haben können.
Um eine zielführende Lösung zu finden, hat die ASGB-Jugend dem NISF/INPS den Vorschlag unterbreitet, zusammen mit der Jugendanwaltschaft und dem ASGB einen Arbeitstisch einzurichten und dieses Problem näher zu diskutieren.
Recht rasch hat sich das Gespräch in Richtung „Mobbing am Arbeitsplatz“ entwickelt – ein Thema, welches für alle Gesprächsteilnehmer einen hohen Stellenwert einnimmt und leider keine Randerscheinung ist.
Die Jugendanwältin hat dem Vorstand die Hauptprobleme im Zusammenhang mit „Mobbing am Arbeitsplatz“ geschildert: Spannungen im Arbeitsverhältnis würden oft zu Mobbing führen, Opfer seien meistens jene, welche hierarchisch weiter unten stehen. Deshalb würde dieses Phänomen unproportional häufig Lehrlinge betreffen, mit der Konsequenz, dass diese im schlimmsten Fall psychologisch beeinträchtigt werden. Und hier fängt, laut Jugendanwältin, das Hauptproblem an: Mobbing als Tatbestand ist kaum nachweisbar. Zwar akzeptiert das NISF/INPS Mobbing als gerechtfertigten Kündigungsgrund (giusta causa), verlangt aber ein ärztliches Attest. Um den Gemobbten Hilfestellung zu geben, beschäftigt die Jugendanwaltschaft einen Psychologen, der nach einer kostenlosen Untersuchung des Geschädigten auch befugt ist, ein ärztliches Attest auszustellen. Die ASGB-Jugend ruft Betroffene auf, diesen Dienst in Anspruch zu nehmen, denn Mobbing beeinträchtigt massiv die Lebensqualität. Gleichzeitig fordert der Vorstand der ASGB-Jugend aber auch einen sensibleren Umgang miteinander. Denn vielen ist es leider nicht bewusst, welche gravierenden Auswirkungen ein harscher Umgangston, blöde Kommentare und ständiges Nörgeln, geschweige denn Beleidigungen haben können.
Um eine zielführende Lösung zu finden, hat die ASGB-Jugend dem NISF/INPS den Vorschlag unterbreitet, zusammen mit der Jugendanwaltschaft und dem ASGB einen Arbeitstisch einzurichten und dieses Problem näher zu diskutieren.