Verbrauchertelegramm
Ikone Fall des Monats - Bankomat im Ausland
Behebungen außerhalb des Euro-Raums können teuer werden!
Die VerbraucherInnen, die im Ausland Zahlungen und Behebungen mit der Bankomatkarte tätigen, können auf ungeplanten Spesen zustoßen. Zu wissen ist dabei, dass außerhalb des Euro-Raums (die Währung ist eine andere), für die Bewegungen nicht die gewohnten günstigen Inlandsbedingungen gelten.
An die Verbraucherzentrale Südtirol wendete sich eine Verbraucherin, die außerhalb der Europäischen Union Zahlungen und Behebungen mit Bankomatkarte durchgeführt hatte, und auf deren Kontoauszug nachträglich hohe Spesen angefallen waren. Die Bank belastete der Verbraucherin auf einem ersten Kontoauszug in etwa 100 Euro Spesen, doch diese fielen der Verbraucherin nicht sofort auf. Auf dem zweiten Kontoauszug sammelten sich dann über 500 Euro an Spesen an – erst dann bemerkte sie die Kosten. Auf eine Beschwerde hin erstattete die Bank - im Kulanzweg – einen kleinen Teil der Kosten, die somit wieder gut geschrieben wurden.
Die Frage an die VZS: kann der Rest der Summe nunmehr formell beanstandet werden? Leider nein. Hier gibt es keinerlei Handhabe: diese Kosten waren in den wirtschaftlichen Bedingungen im Kontokorrent-Vertrag klar angeführt.
Daher gilt auch hier: vor Auslandsaufenthalten kann es ratsam sein, Sicherheit und Kosten der Zahlungsmittel in der Reisekasse genauer unter die Lupe zu nehmen.
An die Verbraucherzentrale Südtirol wendete sich eine Verbraucherin, die außerhalb der Europäischen Union Zahlungen und Behebungen mit Bankomatkarte durchgeführt hatte, und auf deren Kontoauszug nachträglich hohe Spesen angefallen waren. Die Bank belastete der Verbraucherin auf einem ersten Kontoauszug in etwa 100 Euro Spesen, doch diese fielen der Verbraucherin nicht sofort auf. Auf dem zweiten Kontoauszug sammelten sich dann über 500 Euro an Spesen an – erst dann bemerkte sie die Kosten. Auf eine Beschwerde hin erstattete die Bank - im Kulanzweg – einen kleinen Teil der Kosten, die somit wieder gut geschrieben wurden.
Die Frage an die VZS: kann der Rest der Summe nunmehr formell beanstandet werden? Leider nein. Hier gibt es keinerlei Handhabe: diese Kosten waren in den wirtschaftlichen Bedingungen im Kontokorrent-Vertrag klar angeführt.
Daher gilt auch hier: vor Auslandsaufenthalten kann es ratsam sein, Sicherheit und Kosten der Zahlungsmittel in der Reisekasse genauer unter die Lupe zu nehmen.