Dienstleistungen
SBR
Dekret Rilancio: Verlängerung der Sonderelternzeit
Die Sonderelternzeit (congedo parentale) wurde im Privatsektor von 15 auf insgesamt 30 Kalendertage erhöht (15 Tage vom Dekret „Cura Italia und 15 zusätzliche Tage vom Dekret „Rilancio Italia“) und kann im Zeitraum von 05. März bis 31. Juli 2020 in Anspruch genommen werden.
Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderelternzeit bleiben unverändert: sie gilt für Familien mit Kindern bis zu zwölf Jahren und kann aufgeteilt, oder in einem Stück, rückwirkend ab 5. März, genommen werden und wird zu 50 Prozent entlohnt. Sollten Eltern ein Kind mit Beeinträchtigungen haben, welches normalerweise die Schule oder Betreuungseinrichtungen besucht, gibt es keine Altersgrenze, die 15 Tage Sonderelternzeit zu beanspruchen. In diesem Fall werden ebenso 50 Prozent des regulären Einkommens entlohnt. Das Patronat SBR im ASGB unterstützt dich gerne beim Ansuchen für den Babysitter Bonus. Wir bitten dich diesbezüglich das zuständige Bezirksbüro zu kontaktieren. Die Adressen findest du in Anschluss an diesen Bericht oder auf unserer Internetseite: www.asgb.org
Aufgrund der Sicherheitsprotokolle bezüglich des epidemiologischen Notstandes Covid-19 darf das Patronat SBR im ASGB aktuell keine Laufkundschaft empfangen und arbeitet ausschließlich auf Termin. Für Fragen, Terminansuchen oder Auskünfte sind wir über untenstehende Kontaktadressen erreichbar.
Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderelternzeit bleiben unverändert: sie gilt für Familien mit Kindern bis zu zwölf Jahren und kann aufgeteilt, oder in einem Stück, rückwirkend ab 5. März, genommen werden und wird zu 50 Prozent entlohnt. Sollten Eltern ein Kind mit Beeinträchtigungen haben, welches normalerweise die Schule oder Betreuungseinrichtungen besucht, gibt es keine Altersgrenze, die 15 Tage Sonderelternzeit zu beanspruchen. In diesem Fall werden ebenso 50 Prozent des regulären Einkommens entlohnt. Das Patronat SBR im ASGB unterstützt dich gerne beim Ansuchen für den Babysitter Bonus. Wir bitten dich diesbezüglich das zuständige Bezirksbüro zu kontaktieren. Die Adressen findest du in Anschluss an diesen Bericht oder auf unserer Internetseite: www.asgb.org
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Kontaktadressen
Bozen
Tel: 0471 308 210
e-mail: patronat@asgb.org
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Meran
Tel: 0473 878 600
e-mail: meran@asgb.org
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Schlanders
Tel: 0473 730 464
e-mail: schlanders@asgb.org
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Brixen
Tel: 0472 834 515
e-mail: brixen@asgb.org
e-mail: brixen@asgb.org
Bruneck
Tel: 0474 554 048
e-mail: bruneck@asgb.org
e-mail: bruneck@asgb.org
Sterzing
Tel: 0472 765 040
e-mail: sterzing@asgb.org
e-mail: sterzing@asgb.org
Neumarkt
Tel: 0471 812 857
e-mail: neumarkt@asgb.org