Gebietskörperschaften


Kommentar einer Gewerkschafterin: Meine Arbeitserfahrungen in der Covid-19-Krise

Mein Name ist Johanna Grossberger. Ich möchte euch an meinen Erfahrungen und Emotionen während der Coronazeit in meiner täglichen Arbeit als Fachsekretärin der Gebietskörperschaften teilhaben lassen.
Johanna Grossberger


Bereits im Februar waren wir mit den überall präsenten Informationen bezüglich des neuen Virus konfrontiert. Sehr rasch waren wir dann auch operativ mitten drin. Wir bekamen immer mehr Anrufe von unseren Mitgliedern, welche Klarheit über die kollektivvertraglichen Rechte und Pflichten benötigten. In den ersten Märztagen konnten wir noch gemeinsam im Büro diesen Aufgaben nachgehen. Dann kam der Tag, an dem auch wir ins Smartworking geschickt wurden.

Nun war jeder von uns auf sich alleine gestellt und auf Telefon und Computer angewiesen. Was wir zuerst im persönlichen Kontakt klären und informieren konnten, musste nun digital gehen.
Die ersten Wochen waren von spätestens 7:30 Uhr bis abends 19:30 Uhr und auch darüber hinaus gefüllt mit Telefonaten von äußerst besorgten Mitgliedern, mit Rücksprachen unter Kollegen, mit Staatsdekreten, immer neuen Rundschreiben seitens des NISF/INPS, der Provinz, des Gemeindenverbandes, mit Eigenerklärungen usw. Hat man ein Schreiben verinnerlicht, kam schon das nächste. Immer wieder musste man sich mit den Kollegen über Videokonferenzen und Telefonate austauschen, damit man den Anschluss an die aktuellen Vorgaben nicht verpasste.
Sehr bald kam dann die Zeit, dass man sich über Videokonferenzen mit anderen Gewerkschaftskollegen, mit Verwaltungen oder mit der Landesverwaltung austauschen musste.
Diese besondere Zeit brachte besondere Herausforderungen mit sich. Plötzlich waren viele Bedienstete daheim und wussten nicht, wie diese Zeit am Ende des Monats verrechnet wird. Dabei brachte diesbezüglich das Dekret „Cura Italia“ mit dem Artikel 87 eine Menge Verunsicherung mit sich. Eine weitere Herausforderung war - und ist es wahrscheinlich bis heute noch – die neue Arbeitsform des Smartworkings. Manche Angestellten durften nicht, andere mussten von zu Hause arbeiten. Die Rahmenbedingungen waren für einige sehr schwierig. Entweder wussten sie nicht, wie sie ihre Kinder betreuen sollten oder es war auch daheim schwierig alles unter einen Hut zu bringen. Diesbezüglich hatte ich einige Telefonate mit alleinerziehenden Müttern, denen z.B. die vorgesehenen fünf Tage Sonderurlaub oder das Homeoffice verwehrt wurde. Anderen wurde nahegelegt, in einen unbezahlten Wartestand zu gehen.
Als besonders schwierig empfand ich in zweifacher Hinsicht die Rückmeldungen von Kollegen, welche in den Seniorenwohnheimen tätig sind. Zum einen wurden in dieser Zeit viele kollektiv­vertraglichen Rechte der Arbeitnehmer außer Kraft gesetzt, die menschliche Komponente war schwer zu begreifen und auf Grund vieler Rückmeldungen kaum auszuhalten. Die Bedingungen, unter welchen diese Personen arbeiten mussten sind auch heute noch kaum vorstellbar. COVID war einfach allgegenwärtig! Es betraf die Rechte der Arbeitnehmer aber auch die Bedingungen, unter welchen diese die ihnen anvertrauten Heimbewohner betreuen mussten. Das Gefühl des Alleingelassenseins machte sich breit.
Unsere gewerkschaftlichen Interventionen mittels Briefe und Einforderungen von Rechten wurden zum Teil von den zuständigen Behörden ignoriert. Dieses Phänomen, dass Verwaltungen, egal ob in Gemeinden, Seniorenwohnheimen oder Bezirksgemeinschaften COVID-19 als Freibrief verstehen, um Rechte auszuhebeln, setzt sich leider immer noch fort.
Es ist erstaunlich, wie schnell die „Helden“ und all jene, welche während dieser Zeit immer da waren, vergessen werden! Während der Krise hieß es, wir müssen alle zusammenhalten, danach werden wir sehen. Jetzt sind wir bereits im Danach und die versprochenen Anerkennungen bleiben aus. Es ist selbst für uns Gewerkschaftsvertreter schwierig, Gehör zu finden, um an zukünftigen Lösungen und Verbesserungen und vor allem an der Korrektur der in dieser COVID Zeit verletzten Rechte zu arbeiten und diese auszugleichen.
Für mich ist es schwer auszuhalten, dass Mitglieder kommen, mir gravierendes Fehlverhalten seitens der Verwaltungen erzählen und um Rat und Unterstützung anfragen. In vielen Fällen machen diese dann aber leider einen Rückzieher, damit der Arbeitgeber nicht erkennen kann, dass gerade er/sie bei der Gewerkschaft war.
Aus diesem Grund appelliere ich an alle, ihre Rechte wahrzunehmen und auch einzufordern! Nicht alles was die Verwaltungen mitteilen ist wahr und rechtens! Kommt, erkundigt euch und fordert eure Rechte ein.

Transport und Verkehr


Angestellte des Weißen Kreuzes nicht vergessen

Die Fachgewerkschaft Transport und Verkehr (GTV) im ASGB unterstützt den Umstand, dass für das nichtärztliche Personal, welches mit Covid-19 Patienten zu tun hat, ein Risikozuschlag gefordert wird. Dasselbe muss aber auch für die Angestellten des Weißen Kreuzes gelten.
Man darf in diesem Zusammenhang nicht vergessen, dass auch das Personal des Weißen Kreuzes seinen Dienst an vorderster Front zur Bekämpfung der Covid-19-Krise erfüllt und einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt war und immer noch ist. Deshalb ist es fair und legitim, die Forderung zu deponieren, Risikozuschläge, die an das nichtärztliche Personal ausbezahlt werden, in gleicher Höhe den Bediensteten des Weißen Kreuzes auszubezahlen.
Die Transportgewerkschaft ist überzeugt davon, dass Landesrat Thomas Widmann ihrer Forderung entspricht und damit den Einsatz der Angestellten des Weißen Kreuzes entsprechend wertschätzt. Leider geht die Leistung der Weißen Kreuz Mitarbeiter in der öffentlichen Wahrnehmung manchmal etwas unter. Dies aufgrund der Tatsache, dass sie nicht eine so starke Lobby, wie etwa die Mitarbeiter im öffentlichen Sanitätsbetrieb haben. Nichtsdestotrotz – dessen müssen wir uns bewusst sein – ist das Weiße Kreuz als Rettungsorganisa­tion­ ein wesentlicher Bestandteil im Rettungsdienst, im Krankentransport sowie im Zivilschutz, der essentiell zum Aufrechterhalten dieser Dienste ist und auch ökonomisch dementsprechend honoriert werden soll.