Dienstleistungen
DGA

Steuererklärungen 2020

Der Termin für die Steuererklärungen Mod. 730 wurde auf Grund der Corona Krise auf Ende September verlängert. Aus technischen Gründen ist es ratsam, das Mod. 730 bis spätestens 25. September in unserem Büro abzufassen. Nach diesem Datum kann nur mehr das Mod. REDDITI, vormals UNICO abgefasst werden. Das Mod. 730 hat für Rentner und Arbeitnehmer den Vorteil, dass das entsprechende Guthaben mit dem nächsten Lohnstreifen bzw. mit der Pension verrechnet wird. Wer noch keinen Termin für das Mod. 730 hat, kann sich telefonisch oder per Mail einen Termin besorgen.
Kontaktadressen
Landesleitung Bozen
Tel. 0471 308 200
e-mail: info@asgb.org
Brixen
Tel. 0472 834 515
e-mail: brixen@asgb.org
Schlanders
Tel. 0473 730 464
e-mail: schlanders@asgb.org
Bruneck
Tel. 0474 554 048
e-mail: bruneck@asgb.org
Sterzing
Tel. 0472 765 040
e-mail: sterzing@asgb.org
Meran
Tel. 0473 878 600
e-mail: meran@asgb.org
Neumarkt
Tel. 0471 812 857
e-mail: neumarkt@asgb.org
Wer muss eine Steuererklärung abfassen?
Arbeitnehmer und Rentner, die Nebeneinkünfte wie Mieten oder Gelder für Gelegenheitsjobs beziehen, müssen auf jeden Fall eine Steuererklärung abfassen um das Gesamteinkommen zu ermitteln und die entsprechende Steuer zu berechnen. Beschäftigte im Haushalt müssen ebenfalls eine Steuererklärung abfassen, da dort keine Steuer in Abzug gebracht wird.
Wer kann eine Steuererklärung abfassen?
Arbeitnehmer und Rentner, die im Jahr 2019 verschiedene Ausgaben im gesundheitlichen Bereich oder andere abschreibbare Spesen (wie aus der abgedruckten Liste ersichtlich) hatten, können eine Steuererklärung abfassen um ein Steuerguthaben zu erzielen. Familien können verschiedene Ausgaben für die Kinder geltend machen. Auf alle Fälle sollten Arbeitnehmer überprüfen, ob auf ihrem Modell CU (certificazione unica) die Steuerfreibeträge für die Kinder richtig verrechnet wurden; mit der Steuererklärung kann man dies richtigstellen. Arbeitnehmer, die im Jahr 2019 nicht das ganze Jahr gearbeitet haben, sollten überprüfen, ob der Steuerausgleich vorgenommen wurde; mit der Abfassung der Steuererklärung kann sich ein Guthaben ergeben. Dasselbe gilt für Jugendliche, die im Sommer gearbeitet oder erst im Laufe des Jahres 2019 das erste Arbeitsverhältnis aufgenommen haben.
Das Mod. REDDITI wird in den Monaten September, Oktober und November abgefasst. Mit diesem Modell können auch Finanzvermögen im Ausland angegeben werden. Das Mod. Redditi kann voraussichtlich bis Ende November 2020 abgefasst werden.

Dienstleistungen
Mod. 730/2020

Dokumente für die Abfassung der Steuererklärung

Allgemeine Unterlagen
Mod. 730/19, bzw. Redditi 2019
Mod. C.U. 2020 (auch vom Ehepartner/Partner und Kindern)
Mod. C.U. 2020 für Rentner und Arbeitslose wird beim Abfassen des 730 ausgedruckt (Personalausweis mitbringen!)
Bescheinigung Auslandsrente 2019
Erhaltene Unterhaltszahlungen (vom ex Ehepartner für sich selbst – nicht für die Kinder)
Steuernummer Ehepartner und zu Lasten lebende Kinder.
Eigentum
Gebäudekatasterauszug und/oder Grundbesitzbogen (nur bei Änderungen, bzw. erstmaliger Abfassung der Steuererklärung) ;
Zinsbestätigung für das Jahr 2019 der Bank für Hypothekardarlehen für den Kauf der Erstwohnung sowie Kauf- und Darlehensvertrag ; Rechnung des Notars bei Kauf der Erstwohnung im Jahr 2019 sowie eventuell Maklergebühren;
Zinsbestätigung für das Jahr 2019 der Bank für Hypothekardarlehen für den Bau der Erstwohnung sowie den Darlehensvertrag selbst, die Meldung des Baubeginns an die Gemeinde sowie die Rechnungen für den Bau;
Mietverträge;
Bestätigung des Kondominiumsverwalters für Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen 2019.
Ausgaben
Ausgaben für den SüdtirolPass, FamilyPass, abo+ sowie SüdtirolPass 65+ (die Bestätigung kann über den Benutzeraccount auf (www.suedtirolmobil.info) heruntergeladen werden);
Medikamente: Kassenbeleg mit Art und Anzahl des Medikamentes und der Steuernummer des Patienten. Kassenbelege ohne Steuernummer können nicht angenommen werden!
Arztspesen und bezahlte Tickets mit eventueller Rückerstattung von Sanitätsfonds (z.b. Mutual Help) und/oder Sanitätsbetrieb;
Rechnungen Physiotherapie;
Lebens- und Unfallversicherung mit genauer Angabe der abschreibbaren Beträge;
Einzahlungsbestätigung Hausfrauenrente;
Freiwillige Weiterversicherung für die Rente;
Einzahlungen für den Nachkauf von Studienjahren, Zusammenlegung von Versicherungszeiten; Rückzahlung nicht zustehender Arbeitslosenunterstützung;
Einzahlungsbestätigung der Sozialbeiträge für Hausangestellte (MAV Inps);
Pflegespesen (Gehälter für Pflegepersonal pflegebedürftiger Familienangehörige);
Begräbnisspesen;
entrichtete Unterhaltszahlungen an den ex Ehepartner (Urteil und Banküberweisung);
Tierarztspesen für Haustiere;
Spendenbestätigung von Organisationen/Vereine, die ins ital. ONLUS-Verzeichnis eingeschrieben sind (ausländische Vereinigungen sind nicht abschreibbar);
Einzahlungen in einen offenen Pensionsfonds (Bestätigung von Bank oder Versicherung) bzw. Zusatzzahlungen in den Laborfonds;
Einzahlungsbestätigungen Mod. F24 Akontozahlungen für das Jahr 2019.
Abschreibung Sanierungsmaßnahmen 2019
Abschreibung bezüglich Haussanierung (36 bzw. 50 Prozent) abzüglich Landesbeiträgen mit der entsprechenden Baukonzession, Meldung Baubeginn an Gemeinde und Amt für Arbeitssicherheit, Rechnungen mit entsprechenden Überweisungen;
Abschreibung betreffend Ankauf von Möbeln und Elektrogeräten, wenn mit den außerordentlichen Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2018 begonnen wurde;
Abschreibung bezüglich Energieeinsparungsmaßnahmen (55, bzw. 65 Prozent) mit der entsprechenden Baukonzession, Meldung Baubeginn an Gemeinde und Amt für Arbeitssicherheit, Rechnungen mit entsprechenden Überweisungen, ENEA Meldung;
Ausgaben für die Gartengestaltung (Rechnungen mit Einzahlungsschein) Bonus Verde.
Die Abschreibungen für die Sanierungsmaßnahmen sind überaus komplex und kompliziert. Es können auch noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Zusätzliche Abschreibemöglichkeiten für Familien
Spesen für Kinderkrippe (nur für jene, die keinen staatlichen KITA Bonus erhalten haben);
Einzahlungsbelege für Kindergarten und Schulbesuch (auch Privatschulen) und Mensa, Lehrfahrten und Ausflüge; keine Musikschule;
Einzahlungsbestätigung für Mitgliedschaft in Amateursportvereinen zu Lasten lebender Kinder im Alter von fünf bis 18 Jahren;
für zu Lasten lebende Studenten: Mietvertrag lautend auf den Studenten selbst (auch Ausland), Zahlungsbelege der Miete, Einschreibegebühren UNI und Bestätigung über die Studienzeit 2018;
Einzahlung Zusatzrente für zu Lasten lebende Kinder;
SüdtirolPass; Abo+.
Die Liste bietet eine Hilfe um die jeweils erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Für spezifische Fälle können noch weitere Unterlagen nötig sein. Dies wird gegebenenfalls vor Ort abgeklärt.
C.U. Kinder: Falls die Kinder gearbeitet oder ein Stipendium erhalten haben ist es wichtig deren C.U. bei der eigenen Steuererklärung mitzunehmen. Es muss festgestellt werden, ob die Kinder noch zu Lasten lebend waren (Höchstgrenze bis 24 Jahren 4.000 Euro, darüber 2.840,51 Euro) und außerdem kann es sein, dass die Kinder selbst eine Steuererklärung machen können, bzw. müssen.