Verbrauchertelegramm
Energiebonus bis Ende 2021 verlängert

„Kubaturgeschenk“ für energetische Sanierungen und Neubauten

Der Energiebonus wurde kürzlich von der Landesregierung, ein zweites Mal und zwar bis Ende 2021 verlängert.
Dies heißt im Konkreten, dass für Gebäude, welche vor dem 12. Jänner 2005 errichtet wurden, und im Zuge der energetischen Sanierung mindestens die KlimaHaus-Klasse C erreichen oder im Rahmen der Zertifizierung R eine Verbesserung erzielen, zusätzliche Wohnkubatur verbauen dürfen.
Das Gebäude kann dabei im Ausmaß von 20 Prozent der bestehenden Baumasse erweitert werden. Die Erweiterung kann mindestens 200 m³ betragen.
Für Kubaturerweiterungen in den Wohnbauzonen gelten weiterhin einige weitere Besonderheiten. Zudem gibt es auch in Zukunft einige Gebiete, wo der Energiebonus nicht bzw. nur teilweise angewandt werden kann. Weitere Details dazu sind im Infoblatt der Verbraucherzentrale „Energiebonus für Gebäude­sanierungen in Südtirol für Privatpersonen“ zu finden.
Energiebonus für den Neubau und Abbruch und Wiederaufbau
Bei einem Neubau, sowie den Abbruch und Wiederaufbau (sofern mehr als 50 Prozent abgebrochen werden) muss das Gebäude mindestens die KlimaHaus-Klasse A Nature erreichen, damit es in den Genuss des Energiebonus (Kubaturerweiterung von zehn Prozent) kommen kann.

Verbrauchertelegramm

Änderungen beim Dienst der Kaminkehrer

Zum einen wurden wie bereits durch den Beschluss der Landesregierung aus dem Jahre 2017 vorgesehen, die Preise angepasst, zum anderen gab es auch einige kleine Neuerungen.
Somit wird künftig für die Kaminkehrerleistungen ein Stundenhonorar von 52,08 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer verrechnet.
Was bedeutet dies für die Konsumenten?
Wurden bis vor kurzem bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit einer 34 kW großen Heizanlage und einem 12 Meter langen Kamin bei einem Arbeitseinsatz von 40 Minuten zuzüglich Fahrt (5 Minuten) 37,13 Euro bezahlt, so sind es nun 42,97 Euro.
Das Gute an der Neuerung: da es sich um einen Höchststundensatz handelt, kann natürlich vorab auch ein etwas geringeres Honorar vereinbart werden.
Für die Abgaskontrollen wird weiterhin ein Pauschalbetrag fällig. Dieser beträgt aktuell für Anlagen mit gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen 42,10 Euro (inkl. Zehn Prozent MwSt.) und bei Festbrennstoffen 52,77 Euro (inkl. Zehn Prozent MwSt.).
Neu ist außerdem, dass künftig die Kaminkehrer nach jeder ordentlichen und periodischen Reinigung bzw. Überprüfung, die Fälligkeit der nächsten Reinigung im Kehrbuch vermerken.
Ebenso neu ist, dass die Benutzer der Feuerungsanlage verpflichtet sind, die Kaminkehrer über jegliche Änderungen schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Weitere Infos und Details
sind im Infoblatt „Der Kaminkehrer in Südtirol“ auf der Webseite der Verbraucherzentrale (www.verbraucherzentrale.it) enthalten.