Verbrauchertelegramm
Änderungen beim Dienst der Kaminkehrer
Zum einen wurden wie bereits durch den Beschluss der Landesregierung aus dem Jahre 2017 vorgesehen, die Preise angepasst, zum anderen gab es auch einige kleine Neuerungen.
Somit wird künftig für die Kaminkehrerleistungen ein Stundenhonorar von 52,08 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer verrechnet.
Das Gute an der Neuerung: da es sich um einen Höchststundensatz handelt, kann natürlich vorab auch ein etwas geringeres Honorar vereinbart werden.
Für die Abgaskontrollen wird weiterhin ein Pauschalbetrag fällig. Dieser beträgt aktuell für Anlagen mit gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen 42,10 Euro (inkl. Zehn Prozent MwSt.) und bei Festbrennstoffen 52,77 Euro (inkl. Zehn Prozent MwSt.).
Neu ist außerdem, dass künftig die Kaminkehrer nach jeder ordentlichen und periodischen Reinigung bzw. Überprüfung, die Fälligkeit der nächsten Reinigung im Kehrbuch vermerken.
Ebenso neu ist, dass die Benutzer der Feuerungsanlage verpflichtet sind, die Kaminkehrer über jegliche Änderungen schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Was bedeutet dies für die Konsumenten?
Wurden bis vor kurzem bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit einer 34 kW großen Heizanlage und einem 12 Meter langen Kamin bei einem Arbeitseinsatz von 40 Minuten zuzüglich Fahrt (5 Minuten) 37,13 Euro bezahlt, so sind es nun 42,97 Euro.Das Gute an der Neuerung: da es sich um einen Höchststundensatz handelt, kann natürlich vorab auch ein etwas geringeres Honorar vereinbart werden.
Für die Abgaskontrollen wird weiterhin ein Pauschalbetrag fällig. Dieser beträgt aktuell für Anlagen mit gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen 42,10 Euro (inkl. Zehn Prozent MwSt.) und bei Festbrennstoffen 52,77 Euro (inkl. Zehn Prozent MwSt.).
Neu ist außerdem, dass künftig die Kaminkehrer nach jeder ordentlichen und periodischen Reinigung bzw. Überprüfung, die Fälligkeit der nächsten Reinigung im Kehrbuch vermerken.
Ebenso neu ist, dass die Benutzer der Feuerungsanlage verpflichtet sind, die Kaminkehrer über jegliche Änderungen schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Weitere Infos und Details
sind im Infoblatt „Der Kaminkehrer in Südtirol“ auf der Webseite der Verbraucherzentrale (www.verbraucherzentrale.it) enthalten.