Dienstleistungen
Patronat
EEVE und Landeskindergeld (ex Familiengeld der Region)
In der Zeit von 1. September bis 31. Dezember müssen wieder die Gesuche für die Verlängerung des Landeskindergeldes (ex Familiengeld der Region) für das Jahr 2020 eingereicht werden.
Das Landeskindergeld steht Familien zu mit:
Die Kinder müssen mit der antragstellenden Person zusammenleben.
Die Höhe der zustehenden Unterstützung wird anhand der einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) ermittelt und ab Jänner 2021 ausbezahlt.
Die EEVE-Erklärung sowie das Gesuch ums Landeskindergeld werden in allen ASGB Büros kostenlos abgefasst. Öffnungszeiten und Adressen finden Sie auf der Homepage www.asgb.org unter Dienstleistungen/Patronat.
mindestens zwei minderjährigen Kindern, oder
einem einzigen Kind unter sieben Jahren, oder
einem Kind mit Beeinträchtigung (Invaliditätsgrad mindestens 74 Prozent) auch nach dessen Volljährigkeit, oder
einem minderjährigen Kind mit einem/r mitlebenden volljährigen Bruder/Schwester;
Weiters ist ein ununterbrochener Wohnsitz von mindestens fünf Jahren in der Provinz Bozen oder in Alternative ein historischer Wohnsitz von mindestens 15 Jahren, davon mindestens ein Jahr ununterbrochen vor Einreichung des Gesuches, erforderlich.Die Kinder müssen mit der antragstellenden Person zusammenleben.
Die Höhe der zustehenden Unterstützung wird anhand der einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) ermittelt und ab Jänner 2021 ausbezahlt.
Die EEVE-Erklärung sowie das Gesuch ums Landeskindergeld werden in allen ASGB Büros kostenlos abgefasst. Öffnungszeiten und Adressen finden Sie auf der Homepage www.asgb.org unter Dienstleistungen/Patronat.