Aktuell
Speisung des bilateralen Solidaritätsfonds mit ESF-Mitteln begrüßenswert
Der ASGB zeigt sich erfreut über die Tatsache, dass der bilaterale Solidaritätsfonds mit 40 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gespeist wird.
Die Tatsache, dass die Anspruchsberechtigten teilweise monatelang auf die ihnen zustehenden Zahlungen aus der Lohnausgleichskasse warten müssen, ist vom ASGB nicht nur mehrmals kritisiert worden, sondern es sind auch die zuständigen politischen Stellen konkret aufgefordert worden, Mittel zu finden, diesem Umstand Einhalt zu gebieten. Die Landesregierung hat zwar mit den einheimischen Banken eine Konvention abgeschlossen, wonach jene, die Anspruch auf Leistungen aus der Lohnausgleichskasse haben, um einen Vorschuss von 1.400 Euro ansuchen können, dieser Betrag ist für viele Betroffene aber nur ein Tropfen auf dem heißen Stein gewesen. Durch die Aufstockung der Mittel des bilateralen Solidaritätsfonds ist eine raschere Auszahlung zu erwarten. Da römische Mühlen bekanntlich langsam mahlen, ist es umso begrüßenswerter, dass der territoriale bilaterale Solidaritätsfonds dementsprechend aufgewertet wird.