Dienstleistungen

Das Rechtsschutzbüro im ASGB

Im Laufe eines Arbeitslebens gibt es nicht immer nur Höhen, sondern oftmals auch Tiefen, in denen für den Arbeitnehmer die Notwendigkeit besteht, sich für rechtliche Auskünfte und Rechtshilfe an diesbezüglich kundiges Fachpersonal zu wenden.
Petra Kalser, Verantwortliche im
Rechtschutzbüro des ASGB
Der ASGB bietet mit seinem Rechtsschutzbüro unter anderem Auskünfte bezüglich der Kollektivverträge und der Arbeitsverhältnisse, Überprüfung der Lohnstreifen, sowie Berechnungen und die Erstellung von Anträgen an.
Es ist jedoch oftmals auch sinnvoll, nicht nur bei akutem Bedürfnis nach Rechtshilfe das Rechtsschutzbüro im ASGB aufzusuchen, sondern sich bereits im Vorfeld über seine Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz aufklären zu lassen.
Wer sich informiert, geht sicherer und selbstbewusster durchs Arbeitsleben!
Das Rechtsschutzbüro im ASGB bietet seinen Mitgliedern folgende Dienstleistungen an
Information und Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen
Wir überprüfen den Arbeitsvertrag – auch vor Unterzeichnung – damit Unklarheiten bereits im Vorfeld geklärt werden und ein böses Erwachen vermieden werden kann;
Wir erklären die Unterschiede bzw. Vor- und Nachteile der verschiedenen Vertragstypen;
Wir geben Auskunft über die verschiedenen Kollektivverträge und deren Inhalte.
Überprüfung der verschiedenen Lohn- bzw. Gehaltsstreifen
Beim Lohnstreifen handelt es sich um eine Aufstellung des Entgelts, das der Arbeitnehmer für seine Arbeit erhält. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diesen dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Einerseits ist es sinnvoll bei etwaigen Zweifeln während des Arbeitsverhältnisses den Lohnstreifen kontrollieren zu lassen, andererseits auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, um sicherzugehen, dass alle Ansprüche in der zustehenden Höhe ausbezahlt wurden/werden.
Überprüfung des Urlaubes und der Freistunden, Ruhetage, Feiertage, Nachtarbeit, Kranken- und Unfallgeld.
Berechnung der Überstunden und der Abfertigung
Sollten sich Unregelmäßigkeiten wie z.B. fehlende Lohnzahlungen, Lohndifferenzen oder Überstunden ergeben, so fordern wir diese beim Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein. Das Rechtsschutzbüro im ASGB übernimmt diesbezüglich die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber bzw. dessen Lohnbüro.• Beratung bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses:
Das Rechtsschutzbüro im ASGB berät seine Mitglieder nicht nur bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses, sei es bei Kündigung oder Entlassung, sondern steht ihnen auch tatkräftig zur Seite: so verfassen wir den Mitgliedern das Kündigungsschreiben oder fechten bei einer ungerechtfertigten Entlassung dieselbe an.
Vertretung bei Arbeitsstreitigkeiten
Arbeitsstreitigkeiten kommen hin und wieder leider vor und können sich aus verschiedenen Gründen ergeben. Lücken in der Regelung des Arbeitsverhältnisses oder unterschiedliche Interpretationen der Arbeitsnormen können zur Verletzung von vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen und somit zu Streitigkeiten führen, die ohne gewerkschaftliche Vermittlung oder Richterspruch nicht mehr gelöst werden können. Der ASGB vertritt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arbeitsstreitfällen und versucht durch Schlichtung auf Gewerkschaftsebene oder beim Arbeitsamt die Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.
Beratung bei Konkurs des Arbeitgebers
Im Falle eines Konkurses des Arbeitgebers räumt der Gesetzgeber den Arbeitnehmern eine ganze Reihe von Vorrechten gegenüber anderen Gläubigern ein. Das Rechtsschutzbüro im ASGB erstellt für die Mitglieder die Forderungsanmeldungen bei Gericht und die Anträge für den Garantiefonds, sowie für den Fondo di Tesoreria.
Beratung für werdende Mütter
Werdende Mütter genießen Entlassungsschutz, den der Arbeitgeber unbedingt zu respektieren hat. Der ASGB gibt Auskunft über die Pflichteinhaltung der Arbeit (obligatorischer Mutterschaftsurlaub) und den Eltern­urlaub, sowie bei Wiedereintritt in den Betrieb nach der Mutterschaft.
Telematische Kündigung
Kündigungen von Seite der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft müssen seit März 2016 in den meisten Fällen telematisch erfolgen. Das Rechtsschutzbüro im ASGB bietet seinen Mitgliedern diesbezüglich nicht nur Informationen an, sondern übernimmt diese Dienstleistung kostenlos.
Zu den eben genannten Dienstleistungen bietet das Rechtsschutzbüro im ASGB noch viele weitere Dienstleistungen, wie Kurzinformationen über die Kündigungsfristen, NASPI, Lohnausgleichskasse usw. an.

Dienstleistungen

Das Patronat SBR stellt sich vor

Das Patronat SBR ist ein eigenständiger Dienstleistungsbetrieb und ist in den 1980er Jahren aus der Taufe gehoben worden und kann als Errungenschaft der Gründerväter angesehen werden. Es ist ihnen in Anwendung des Autonomiestatutes gelungen, die Anerkennung und die Genehmigung auf staatlicher Ebene zu erlangen, Patronatstätigkeit zu verrichten. Erst damit wurde es möglich, eigenständig zu arbeiten.
Mattia Fabbricotti, Direktor unseres Patronates Sozialer Beratungsring
Durch diese Anerkennung auf staatlicher Ebene finden jedoch auch sämtliche Bestimmungen des Staates in diesem Bereich Anwendung. Diese sehen unter anderem vor, dass das Patronat seine Leistungen kostenlos für alle Bürger anbieten muss und dass keine Anfrage verweigert werden kann. Die Art der zu erbringenden Leistungen sind in entsprechenden Tabellen des Ministeriums festgelegt und umfassen den Bereich der Renten und der Beiträge (z.B. Rentengesuche, Neufestsetzungen, Sozialgeld, Nachkäufe, Zusammenlegungen, Beitragsrichtigstellungen, Gutschrift figurativer Beiträge, Arbeitslosengesuche, Mutterschaftsgesuche, und andere mehr) und den Bereich der Arbeitsunfälle (inklusive biologischer Schaden).
Außerdem besteht auch eine Konvention mit der Verwaltung auf lokaler Ebene und somit kann jeder Bürger beim Patronat die EEVE-Erklärung (einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) und die FWL-Erklärung (Faktor der wirtschaftlichen Lage) abfassen lassen. Natürlich können über das Patronat auch die Gesuche bei der ASWE (Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung) eingereicht werden. Zu diesen zählen unter anderem die Gesuche um das Landeskindergeld (ex Familiengeld der Region), das Familiengeld des Landes, das Familiengeld plus, das Pflegegeld, das staatliche Mutterschafts- und Familiengeld, usw.
Oberstes Gremium des Patronates ist das Präsidium, welches sich aus drei Mitgliedern zusammensetzt (Präsident und zwei Vize-Präsidenten). Weiters hat das Patronat ein Rechnungsprüferkollegium und einen Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat besteht aus 16 Mitgliedern (je ein Vertreter der 16 Fachgewerkschaften des ASGB) und gibt die Richtlinien vor, die der Direktor des Patronates umsetzten muss.
Offiziell hat das Patronat SBR einen Sitz. Dieser befindet sich in Bozen in der Bindergasse. Nichtsdestotrotz ist es schon immer ein Anliegen des ASGB gewesen, seine Dienste möglichst flächendeckend auf dem ganzen Land anzubieten. So gibt es heute Mitarbeiter des Patronates jeweils in den Bezirksbüros des ASGB von Meran, Brixen, Bruneck, Schlanders, Neumarkt und Sterzing. Außerdem werden in Zusammenarbeit mit den Sozialsprengeln, der Raiffeisenkasse und verschiedenen Gemeinden Sprechstunden in besonders entlegenen Gebieten angeboten. Wie bereits eingangs erwähnt ist das Patronat ein Dienstleistungsbetrieb und deshalb spielt die Finanzierung eine nicht unwesentliche Rolle. Angesichts der Tatsache, dass die Leistungen für jeden Bürger kostenlos angeboten werden müssen erfolgt die Finanzierung über die öffentliche Hand und zwar nach einem Punktesystem. Leider ist es heute so, dass nur ganz wenige der Leistungen mit Punkten versehen sind. Der Großteil der Leistungen muss zwar angeboten werden, wird aber nicht finanziert. Daraus lässt sich schließen, dass es angesichts dieser Rahmenbedingungen für ein Patronat schwierig ist, keine rote Zahlen in den Bilanzen auszuweisen.
Ein erschwerender Umstand ist die Tatsache, dass der Staat die Fördermittel für die Patronate sukzessive zurückschraubt. Die Nachfrage an Leistungen nimmt jedoch stetig zu. Es ergibt sich somit die Situation, dass die Patronate in Zukunft für immer mehr Arbeit immer weniger Geld bekommen werden. Nichtsdestotrotz ist es uns ein Anliegen das aktuelle Leistungsangebot zu halten.
Genau darin liegt die Herausforderung, der sich das Patronat SBR auch in den nächsten Jahren stellen will, denn es gilt, speziell den Mitgliedern des ASGB, die bestmögliche Betreuung zukommen zu lassen.