SBR

Familienzulage – Ab 01. Juli neu ansuchen!

Mit 01. Juli muss wieder neu um die Familenzulagen angesucht werden, mit den Einkommen des Jahres 2006. Zum Ausfüllen des Formulares benötigt man die Einkommenserklärung und einen Familienbogen.
Das staatliche Mutterschafts- und Familiengeld
Staatliches Mutterschaftsgeld
Das Patronat SBR erinnert daran, dass für jedes Kind innerhalb sechs Monate nach Geburt oder Adoption/Anvertrauung, um das staatliche Mutterschaftsgeld angesucht werden kann.
Wer hat Anrecht?
Wer kein anderes Mutterschaftsgeld erhält bzw. die Höhe unter dem des staatlichen Mutterschaftsgeldes liegt.
Das Gesamteinkommen der Familiengemeinschaft die vom Gesetz vorgesehenen Grenzen nicht übersteigt (bei drei Familienmitgliedern 30.701,58 Euro im Jahr 2007).
Frauen, die in einer Gemeinde Südtirols ansässig sind, EU-Staatsbürgerinnen oder im Besitz der Aufenthaltskarte („cata di soggiorno") sind.
Wieviel erhält man?
Der Gesamtbetrag beträgt 2007 1.472,60 Euro (294,52 Euro pro Monat für maximal fünf Monate)
Das Ansuchen kann im Patronat SBR gestellt werden, mitzubringen sind:
die Steuererklärung für das Jahr 2006 (alle Einkommen der Mitglieder der Famliiengemeinschaft)
einen Katasterauszug
den Mietvertrag, falls man in einer Mietwohung lebt
einen Familienbogen
einen gültigen Personalausweis
Staatliches Famliengeld
Jedes Jahr kann um das staatliche Familiengeld angesucht werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
EU-Staatsbürgerschaft
mindestens drei minderjährige Kinder
Das Gesamteinkommen der Familiengemeinschaft darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Bei einer Familiengemeinschaft, bestehend aus fünf Personen, darf das Gesamteinkommen 22.105,12 Euro nicht überschreiten.
Wieviel erhält man?
Der Höchstbetrag für das Jahr 2007 beträgt 122,80 Euro monatlich.
Das Ansuchen kann im Patronat SBR gemacht werden, mitzubringen sind:
die Steuererklärung für das Jahr 2006 (alle Einkommen der Mitglieder der Familiengemeinschaft)
einen Katasterauszug
den Mietvertrag, falls man in einer Mietwohung lebt
einen Famlienbogen
einen gültigen Personalausweis

SBR

Erneuerung des regionalen Familiengeldes und des Landesfamiliengeldes

Wer auch im Jahr 2008 das regionale Famliengeld und das Familiengeld des Landes beziehen möchte, muss rechtzeitig ansuchen (01. September bis 31. Dezember 2007)
Voraussetzungen
Regionales Famliengeld
ab zwei minderjährigen Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder ein behindertes Kind mit einer Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent;
Ansässigkeit in der Region seit mindestens fünf ununterbrochenen Jahren oder, wenn unterbrochen, seit mindestens einem Jahr bei nachweislich insgesamt 15 Jahren.
Die Höhe des regionalen Familiengeldes richtet sich nach dem Gesamteinkommen der Familie.
Kindergeld des Landes
Das Kindergeld von monatlich 80,00 Euro wird für jedes Kind bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ausbezahlt, sofern das Familieneinkommen unter 80.000,00 Euro liegt.
Für EU-Bürger: Ansässigkeit in Südtirol.
Für Nicht-EU-Bürger: ununterbrochene Ansässigkeit in Südtirol seit mindestens fünf Jahren.