SBR
Erneuerung des regionalen Familiengeldes und des Landesfamiliengeldes
Wer auch im Jahr 2008 das regionale Famliengeld und das Familiengeld des Landes beziehen möchte, muss rechtzeitig ansuchen (01. September bis 31. Dezember 2007)
Voraussetzungen
Regionales Famliengeld
ab zwei minderjährigen Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder ein behindertes Kind mit einer Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent;
Ansässigkeit in der Region seit mindestens fünf ununterbrochenen Jahren oder, wenn unterbrochen, seit mindestens einem Jahr bei nachweislich insgesamt 15 Jahren.
Die Höhe des regionalen Familiengeldes richtet sich nach dem Gesamteinkommen der Familie.
Kindergeld des Landes
Das Kindergeld von monatlich 80,00 Euro wird für jedes Kind bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ausbezahlt, sofern das Familieneinkommen unter 80.000,00 Euro liegt.
Für EU-Bürger: Ansässigkeit in Südtirol.
Für Nicht-EU-Bürger: ununterbrochene Ansässigkeit in Südtirol seit mindestens fünf Jahren.