Verbrauchertelegramm
1- und 2-Cent-Münzen

Bargeldzahlungen: wie funktioniert das mit der Abschaffung der Kleinstmünzen und den Rundungen?

Frau L. hat in einem Geschäft einen Einkauf für 1,99 Euro getätigt und bar bezahlt. Auf dem Kassenbon findet sich zusätzlich die Angabe „Rundung +/-“ sowie der Betrag von 1 Euro-Cent, und die zu zahlende Summe macht 2 Euro aus. Frau L. möchte wissen, ob das so erlaubt ist?
Ja, seit Jänner 2018 wurde in Italien, die Produktion von 1 und 2 Cent-Münzen eingestellt. Die entsprechende Norm sieht vor, dass der zu zahlende Gesamtbetrag (und nicht die einzelnen Produktpreise!) auf die nächsten 5 Cent auf- oder abzurunden sind. Dabei werden die zu zahlenden Endbeträge, die auf 1, 2, 6 und 7 Cent enden, abgerundet, und die Beträge die auf 3, 4, 8 und 9 Cent enden, jeweils aufgerundet. Die Münzen zu 1 und 2 Cent verlieren ihre Gültigkeit als Zahlungsmittel nicht, und können weiterhin verwendet werden.
Voraussetzungen für die Anwendung der Rundung ist es, dass die Zahlung in bar erfolgt – Beträge, die per Karte oder M-Payment (also über das Handy) beglichen werden, sind von der Rundung nicht betroffen.

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Was besagt die Herkunftsangabe bei Olivenöl?

Für Olivenöl der beiden Güteklassen nativ extra (extra vergine) und nativ (vergine) ist in der Europäischen Union die Angabe der Herkunft verpflichtend vorgeschrieben. Dabei wird, je nach Ursprung. entweder der betreffende EU-Mitgliedstaat oder die Europäische Union oder das Drittland, also ein Land außerhalb der Europäischen Union, angegeben.
„Wenn man auf der Etikette beispielsweise die Angabe „Hergestellt in Italien“ (Prodotto in Italia) findet, bedeutet das, dass das Öl zur Gänze in Italien aus in Italien geernteten Oliven gewonnen wurde“, erklärt Silke Raffeiner, die Ernährungsexpertin der VZS. Erfolgen die Ernte der Oliven und ihre Verarbeitung dagegen in unterschiedlichen Ländern, muss dies mit dem Wortlaut „Hergestellt in … aus Oliven geerntet in …“ (Ottenuto in … da olive raccolte in …) gekennzeichnet werden.
Zusätzlich kann Olivenöl eine geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U. bzw. DOP – Denominazione di Origine Protetta) tragen, wenn sowohl die Ernte der Oliven als auch die Pressung in einem ganz bestimmten Gebiet nach anerkanntem Verfahren erfolgen.
Olivenöl der Güteklasse nativ extra (extra vergine) stammt übrigens aus Kaltpressung und darf einen Säuregehalt (Gehalt an freien Fettsäuren) von maximal 0,8 Prozent aufweisen, der Geschmack muss fruchtig und frei von sensorischen Fehlern sein. Olivenöl der Güteklasse nativ (vergine) wird ebenfalls ausschließlich mit mechanischen Verfahren und ohne Wärmeeinwirkung gewonnen, darf jedoch leichte sensorische Fehler und einen höheren Säuregehalt von bis zu zwei Prozent aufweisen.