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Begünstigter Rückkauf von Studienzeiten und nicht gedeckter Beitragszeiten
Studienzeiten, in denen man nicht versichert war, sowie andere nicht versicherte Zeiträume verzögern oftmals den Antritt der Rente. Italien sieht für diese Personengruppen mehrere Möglichkeiten vor, diese Perioden nachzukaufen um damit den Rentenantritt vorzuverlegen.
Im Wesentlichen gibt es folgende Möglichkeiten, Rückkäufe zu tätigen:
Um für die beitragsbezogene Rente optieren zu können muss mindesten ein Rentenbeitrag und nicht mehr als 18 Beitragsjahre vor 01/01/1996 aufscheinen. Zudem muss die Person mindestens 15 Versicherungsjahre angereift haben, wobei fünf Jahre nach 31/12/1995 aufscheinen müssen.
Die Betroffenen können die gesetzlich vorgesehene Regelstudienzeit nachkaufen. Interessant ist dabei vor allem der Umstand, dass die Berechnung der Höhe der Beitragsleistung anhand des beitragsrechtlichen Mindesteinkommens für Handwerker und Kaufleute berechnet wird. Dieses beträgt aktuell 15.953 Euro. Von dieser Summe werden 33 Prozent pro Jahr für den Rückkauf berechnet – damit kostet ein Versicherungsjahr nur ca. 5.264 Euro, die vollständig vom besteuerbaren Einkommen abschreibbar sind und als Einmalzahlung oder in höchstens 120 Monatsraten bezahlt werden können.
Achtung: Aufgrund der geringen Summe der jährlichen Beitragsleistung, kann der begünstigte Rückkauf von Studienzeiten zwar einen Einfluss auf den Zeitpunkt des Rentenantrittes haben, aber kaum auf die Höhe der Rente. Wir raten den Interessierten sich nähere Informationen einzuholen und stehen dafür gerne zur Verfügung.
Die Berechnung der Höhe der Beitragsleistung ist dieselbe, wie für den begünstigten Rückkauf von Studienzeiten: 33 Prozent des beitragsrechtlichen Mindesteinkommens für Handwerker und Kaufleute, also 5.264 Euro jährlich. Die betroffene Person kann den Rückkauf als Einmalzahlung oder in höchstens 120 Monatsraten bezahlen und zur Gänze vom besteuerbaren Gesamteinkommen abschreiben.
Alternativ kann auch jene Person, der der Antragsteller zu Lasten ist, den Antrag stellen. Diese kann aber nur 19 Prozent der Beitragsleistung vom besteuerbaren Gesamtabkommen abziehen.
Der Antragsteller kann die Ausgaben für den Rückkauf vollständig vom besteuerbaren Gesamteinkommen abschreiben und den Betrag entweder einmalig oder in höchstens 120 Monatsraten bezahlen.
Im Wesentlichen gibt es folgende Möglichkeiten, Rückkäufe zu tätigen:
Rückkauf von nicht gedeckten Beitragszeiten
Begünstigter Rückkauf von Studienzeiten
Rückkauf von Studienzeiten von nicht beschäftigten Personen
Regulärer Rückkauf von Studienzeiten
Rückkauf von nicht gedeckten Beitragszeiten
Diese Möglichkeit wurde als Pilotprojekt für den Dreijahreszeitraum 2019-2021 eingeführt und betrifft jene Personen, die Beitragslücken im Zeitraum zwischen 01.01.1996 und 29.01.2019 aufweisen. Es können höchstens fünf Jahre, welche weder durch effektive noch durch figurative Beiträge abgedeckt sind, nachgekauft werden. Das Angebot richtet sich an Lohnabhängige, Selbstständige und Personen in der Sonderverwaltung des NISF/INPS, die bis 31.12.1995 keine Beiträge in die Pensionskasse einbezahlt haben. Die Höhe der Beitragsleistung wird anhand von 33 Prozent der Entlohnung der vergangenen zwölf Monate berechnet und kann als Einmalzahlung oder in höchstens 120 Monatsraten bezahlt werden. Die Ausgaben können zur Hälfte über fünf Jahre steuerlich abgesetzt werden.
Begünstigter Rückkauf von Studienzeiten
Der günstige Rückkauf kann für Studienjahre angewandt werden, die nach 31/12/1995 absolviert worden sind, denn sie werden für die Rente nach dem beitragsbezogenen System berechnet. Diese Möglichkeit gibt es bei Erfüllen gewisser Voraussetzungen auch für Studienjahre vor 01/01/1996. Dazu muss die Person allerdings für die Berechnung der Rente mit dem beitragsbezogenen System optieren. D.h. alle Beitragszeiten (auch jene vor 01/01/1996) werden aufgrund der Höhe der getätigten Beitragsleistung berechnet.Um für die beitragsbezogene Rente optieren zu können muss mindesten ein Rentenbeitrag und nicht mehr als 18 Beitragsjahre vor 01/01/1996 aufscheinen. Zudem muss die Person mindestens 15 Versicherungsjahre angereift haben, wobei fünf Jahre nach 31/12/1995 aufscheinen müssen.
Die Betroffenen können die gesetzlich vorgesehene Regelstudienzeit nachkaufen. Interessant ist dabei vor allem der Umstand, dass die Berechnung der Höhe der Beitragsleistung anhand des beitragsrechtlichen Mindesteinkommens für Handwerker und Kaufleute berechnet wird. Dieses beträgt aktuell 15.953 Euro. Von dieser Summe werden 33 Prozent pro Jahr für den Rückkauf berechnet – damit kostet ein Versicherungsjahr nur ca. 5.264 Euro, die vollständig vom besteuerbaren Einkommen abschreibbar sind und als Einmalzahlung oder in höchstens 120 Monatsraten bezahlt werden können.
Achtung: Aufgrund der geringen Summe der jährlichen Beitragsleistung, kann der begünstigte Rückkauf von Studienzeiten zwar einen Einfluss auf den Zeitpunkt des Rentenantrittes haben, aber kaum auf die Höhe der Rente. Wir raten den Interessierten sich nähere Informationen einzuholen und stehen dafür gerne zur Verfügung.
Rückkauf von Studienzeiten von nicht beschäftigten Personen
Personen, die keine Rentenbeiträge aufscheinen haben und steuerlich zu Lasten leben, können von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.Die Berechnung der Höhe der Beitragsleistung ist dieselbe, wie für den begünstigten Rückkauf von Studienzeiten: 33 Prozent des beitragsrechtlichen Mindesteinkommens für Handwerker und Kaufleute, also 5.264 Euro jährlich. Die betroffene Person kann den Rückkauf als Einmalzahlung oder in höchstens 120 Monatsraten bezahlen und zur Gänze vom besteuerbaren Gesamteinkommen abschreiben.
Alternativ kann auch jene Person, der der Antragsteller zu Lasten ist, den Antrag stellen. Diese kann aber nur 19 Prozent der Beitragsleistung vom besteuerbaren Gesamtabkommen abziehen.
Regulärer Rückkauf von Studienzeiten
Interessierte haben die Möglichkeit Studienzeiten, die vor dem 01.01.1996 abgeschlossen wurden, also in das lohnabhängige System fallen, oder Studienzeiten, die in das beitragsbezogene System fallen (ab 01.01.1996) nachzukaufen. Der Unterschied liegt in der Berechnung der Beitragssumme:
Lohnbezogenes System
Die Berechnung der Beitragssumme erfolgt aufgrund der bereits eingezahlten Beiträge und weiterer festgelegter Kriterien.
Beitragsbezogenes System
Die Berechnung der Beitragssumme erfolgt aufgrund der Entlohnung der vergangenen zwölf Monate. Von der Entlohnung wird der Beitragssatz der zuständigen Rentenverwaltung (33 Prozent für Lohnabhängige) für die Beitragssumme hergenommen.Der Antragsteller kann die Ausgaben für den Rückkauf vollständig vom besteuerbaren Gesamteinkommen abschreiben und den Betrag entweder einmalig oder in höchstens 120 Monatsraten bezahlen.
Welche Unterlagen sind nötig
Für den Nachkauf der Studienjahre, werden folgende Unterlagen bzw. Bestätigungen benötigt:Personalausweis und Kopie Steuernummer
gesetzliche Studiendauer des abgeschlossenen Studiums
Datum der Immatrikulation
Diplom
Anerkennungsdekret (für Studientitel im Ausland)