ASGB-Jugend

Lehrlingskalender 21/22

Pünktlich vor Schulbeginn ist auch dieses Jahr der AFI-Lehrlingskalender erschienen. Kevin Gruber, Vorsitzender der ASGB-Jugend, war einer der Autoren. Das Aktiv hat mit Kevin über den Lehrlingskalender gesprochen.
Kevin Gruber, Vorsitzender der ASGB-Jugend
Aktiv: Kevin, du hast den Lehrlingskalender mitgestaltet. Was zeichnet den Kalender aus?
Kevin Gruber: In erster Linie ist der Lehrlingskalender ein wichtiger Anhaltspunkt für die Lehrlinge in den drängendsten Fragen hinsichtlich der Arbeit. Wir versuchen klar und strukturiert über Rechte und Pflichten im Erwerbsleben aufzuklären, informieren über die Entlohnung und geben Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Punkten. Von A wie Arbeitssicherheit bis Z wie Zusatzrente versuchen wir alle wichtigen Informationen zu bündeln.
Man kann heute sagen, dass der Lehrlingskalender das Standardwerk in Südtirol für Lehrlinge, Berufsschulen und Gewerkschaften bei allen Fragen, die die Lehre betreffen, ist.
Aktiv: Wie gestaltet sich die Arbeit, bis der Lehrlingskalender erscheint?
Kevin Gruber: Jeder Autor bekommt einen Bereich zugewiesen, für den er verantwortlich ist. Zunächst gilt es abzuklären, welche Änderungen es in diesem Bereich im Vergleich zum letztjährigen Lehrlingskalender gegeben hat. Dann korrigiert der Autor den Änderungen entsprechend den Inhalt, um zu gewährleisten, dass der Lehrlingskalender dem aktuellen Stand entspricht. Wenn alle Autoren ihre Beiträge fertig haben, wird ein Rohentwurf zusammengestellt, der noch genau auf Inhalt und Rechtschreibung geprüft wird. Anschließend kann der Lehrlingskalender in Druck gehen.
Aktiv: Wie ist die Rückmeldung der Lehrlinge zum Lehrlingskalender?
Kevin Gruber: Für die Lehrlinge und deren Eltern ist der Lehrlingskalender oft ein wichtiges Informationsmittel bereits bevor die Lehrstelle angetreten wird. Auskünfte zur Entlohnung oder zum Urlaub, Informationen zur Zusatzrente, über die Pflichten des Lehrlings und des Ausbildungsbetriebes, über Abgaben und Steuern oder den Lehrvertrag sind nur einige der Punkte die im Lehrlingskalender behandelt werden und über die die Betroffenen unbedingt Bescheid wissen sollten. Aus diesem Grund gibt es eine durchwegs positive Rückmeldung, ein Umstand, der uns Autoren sehr freut und für die anstrengende Arbeit entlohnt.
Aktiv: Wo erhalten Interessierte den Lehrlingskalender?
Kevin Gruber: Der Lehrlingskalender wird in den Berufsschulen verteilt. Alternativ kann man ihn auch online unter den Links www.afi-ipl.org oder www.lehrlingskalender.it abrufen. Zukünftig wird es auch eine App geben, die in Abstimmung mit dem AFI von zwei Schülern der Landesberufsschule „Tschuggmall“ (Samuel Enzi und Luis Tschurtschenthaler) als Maturaprojekt entwickelt wird.
Aktiv: Vielen Dank für das Interview.

Verbrauchertelegramm
Gutscheine

Ist die angegebene Fälligkeit denn verbindlich?

Herr B. hatte noch 2019 einen Gutschein geschenkt bekommen – doch als er ihn jetzt einlösen wollte, sagt man ihm, der Gutschein sei nach zwölf Monaten verfallen; diese Fälligkeit war auf dem Gutschein auch gut sichtbar angegeben. Nun stellt sich die Frage: wie lang gilt eigentlich so ein Gutschein?
Grundsätzlich geht man bei Gutscheinen, falls nichts anderes angegeben wurde, von einer zehnjährigen “Verjährungsfrist” aus (wobei manche Juristen auch der Meinung sind, dass Gutscheine dem Bargeld gleichgestellt sind, und überhaupt nicht “verfallen” können). Problematisch ist dabei immer die Rechtsdurchsetzung, denn wenn der Händler die Gültigkeit nicht anerkennt, müsste man die Sache vor den Richter bringen (und dies zahlt sich kaum aus).
Ist auf dem Gutschein selbst hingegen eine klare Fälligkeit angegeben, so gilt diese als „zwischen den Vertragsparteien vereinbart“, und wird als gültig erachtet.
Tipp: Wenn man es nicht schafft, einen Gutschein rechtzeitig einzulösen, sollte am besten vor dem Ablaufdatum Kontakt mit dem Betrieb aufnehmen, um den Gutschein verlängern zu lassen.