Patronat


Einheitliches Familiengeld (Assegno Unico) 2022

Die wichtigsten Informationen
Der Ministerrat hat am 18.11.2021 das Gesetzesvertretende Dekret, welches das einheitliche Familiengeld zum Inhalt hat, genehmigt. Die Ausschüttung der entsprechenden Beträge, die über die ISEE-Erklärung berechnet werden, startet mit März 2022, die Ansuchen können aber bereits ab Anfang Jänner 2022 gestellt werden. Ansuchen, die bis Juni gestellt werden, werden berücksichtigt und auch rückwirkend ab März ausbezahlt. Ab März 2022 ersetzt das einheitliche Familiengeld also die Steuerfreibeträge für die zu Lasten lebenden Kinder und die bisherigen Familienzulagen.
Die genauen Modalitäten für die Ansuchen werden vom NISF/INPS innerhalb eines Monats ab der Genehmigung des Gesetzes veröffentlicht (zum Redaktionsschluss des „Aktiv“ noch nicht verfügbar).
Einheitliches Familiengeld – die Beträge
Die in der Tabelle angeführten Beträge sind die Minimal- und Maximalbeträge. Anhand des ISEE-Wertes sinken diese stufenweise ab einem ISEE-Wert von 15.000 Euro bis zum Minimalbeitrag ab dem ISEE-Wert von 40.000 Euro.
Anspruchsberechtigt sind Familien ab dem 7. Schwangerschaftsmonat bis zum 21. Lebensjahr des Kindes, sollte dieses steuerlich noch zu Lasten sein. Der Betrag kann auch direkt dem volljährigen Kind ausbezahlt werden, sollte dieses außerhalb des Wohnsitzes der Familie studieren.
Das einheitliche Familiengeld ist mit den lokalen Unterstützungsmaßnahmen für zu Lasten lebende Kinder kumulierbar und erhöht sich in folgenden Fällen:
Bei Großfamilien: Ab dem zweiten Kind erhalten Familien mit einem ISEE-Wert bis 15.000 Euro 85 Euro zusätzlich, ab einem ISEE-Wert von 40.000 Euro hingegen 15 Euro zusätzlich. Familien mit vier oder mehr Kinder erhalten ab einem ISEE-Wert bis 15.000 Euro 250 Euro zusätzlich, mit einem ISEE-Wert über 40.000 Euro hingegen 100 Euro zusätzlich;
Wenn die Mutter jünger als 21. Jahre alt ist, erhält sie monatlich 20 Euro mehr je Kind;
Bei Familien, in denen beide Elternteile arbeiten: 30 Euro bei einem ISEE-Wert bis zu 15.000 Euro die sich stufenweise auf null Euro ab einem ISEE-Wert von 40.000 verringern;
Erhöhungen für beeinträchtigte Kinder werden nicht anhand des ISEE-Wertes, sondern anhand der Beeinträchtigung berechnet (außer für Kinder ab dem 21. Lebensjahr):
Für total unselbständige Kinder: 105 Euro;
Kinder mit schweren Beeinträchtigungen: 95 Euro;
Kinder mit mittleren Beeinträchtigungen: 85 Euro;
Volljährige Kinder im Alter von 18 bis 21 Jahren mit Beeinträchtigungen: 50 Euro;
Eltern von volljährigen Kindern mit Beeinträchtigungen erhalten ab dem 21. Lebensjahr je ISEE-Wert einen Betrag zwischen 25 und 85 Euro monatlich;
Folgende Leistungen werden aufgrund der Einführung des einheitlichen Familiengeldes abgeschafft:
Geburtenprämie von 800 Euro;
Baby Bonus (Bonus Bebè) für die ersten zwölf Lebensmonate;
Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder;
Bisherige Familiengelder;
Nähere Auskünfte erhalten Sie im Patronat SBR im ASGB.
ISEE-Erklärung
Die für das einheitliche Familiengeld benötigte ISEE Erklärung kann ab 10. Jänner 2022 in unseren Steuerbeistandszentren DGA in Bozen oder in einem unserer Bezirksbüros kostenlos abgefasst werden. Unter www.asgb.org können sich Interessierte online einen Termin für die Abfassung der ISEE Erklärung buchen.
Erforderliche Dokumente
Ausweis
Steuernummer aller in der Familiengemeinschaft lebenden Personen
Steuernummer des getrennten /geschiedenen Ehepartner
Steuererklärung Mod.730-2021, CU-2021, UNICO 2021 (Einkommen 2020)
Kontostand des Finanzvermögens aller Familienmitglieder zum 31/12/2020 (Kontokorrent, Sparbuch, Anlagen mit entsprechender Nummer) auch wenn das Finanzvermögen unter 5.000 Euro liegt
durchschnittlicher Kontostand aller Familienmitglieder 2020, auch wenn er unter 5.000 Euro liegt
Voucher Einkommen 2020
Auszahlungen Zusatzrente Mod. CU 2021 (Einkommen 2020)
Auslandseinkommen 2020 die nicht in der Steuererklärung aufscheinen
erhaltene Landeskindergelder und Regionalfamiliengelder 2020
Pflegepersonen: erhaltenes Begleitgeld 2020
Auslandskonten zum 31/12/2020
Lebensversicherung Stand zum 31/12/2020 (außer Ablebensversicherung)
Selbstständige: Betriebsvermögen zum 31/12/2020 (vom Steuerberater), abrufbar auf unserer Homepage
registrierter Mietvertrag (aktuelle Miete 2022) auch bei IPES- und Sozialwohnungen (Wichtig: Registrierungsnummer)
erhaltene Mietzuschüsse bzw. andere Unterstützungen 2020
bei Immobilien wird der Katasterauszug benötigt
Restschuld Rückzahlungen Darlehen nur für Erstwohnung 31/12/20
Kennzeichen der Autos, Traktor, Motorräder über 500 ccm aller Familienmitglieder (aktuell)
Bestätigung Invalidität
Steuernummer des Ex-Partners für Eintragung evtl. Unterhaltszahlungen 2020
Nicht zusammenlebende Eltern müssen das Einkommen angeben, außer bei den vorgesehenen Ausnahmen.

ASGB-Rentner

In Zeiten der Pandemie

Alt werden kann man nicht verhindern. Dieser Lebensabschnitt will aber organisiert und gestaltet sein. Organisation muss rechtzeitig geschehen, Gestaltung muss geplant werden.
Wenn das versäumt wird, kann das zum Problem führen und die negativen Auswirkungen sind in vielen Bereichen spürbar. Die Leidtragenden sind dann aber nicht nur die Alten und Pflegebedürftigen, sondern auch die Angehörigen und all jene, welche in die Betreuung und Pflege eingebunden sind.
Welche weitreichenden Auswirkungen Versäumnisse diesbezüglich haben können, verdeutlichen die Schlagzeilen, die zur Zeit die Medien beherrschen:
„Pflegekräfte fehlen“
„Altersheime am Limit“
„700 Betten leer – Aufnahmestopp in den Pflegestrukturen“
„Sind auf dem Zahnfleisch“
(Die Liste könnte endlos weitergeführt werden)
Wundern wir uns darüber, dass nun vom Pflegenotstand die Rede ist? Nein, wir sind nicht überrascht. Denn schon öfters in der Vergangenheit und lange vor der Pandemie haben die ASGB-Rentner bereits auf bestehende Missstände im Pflegebereich hingewiesen: unzulängliche territoriale Betreuung von SeniorInnen, fehlende adäquate Strukturen, beschränkter Personalschlüssel, nicht ausgeschriebene Wettbewerbe, fehlende Kollektivverträge, zu niedrige Löhne, unzumutbare Arbeitsbedingungen, fehlende Wohnmöglichkeiten vor Ort, mangelnde Wertschätzung dem Personal gegenüber. Obwohl wir in Presseaussendungen und in Aussprachen die zuständigen PolitikerInnen zur Behebung der Missstände aufgefordert haben, hat man ungeachtet unserer Forderungen, versucht uns mit Sonntagsreden zufrieden zu stellen. Wir wurden nicht ernst genommen, viele Bereiche wurden vernachlässigt, es ist versäumt worden, rechtzeitig vorzubeugen, sodass nun durch die Pandemie die volle Tragweite der Versäumnisse spürbar wird.
Dass die prekäre Situation des Personalmangels jetzt leider weiter verschärft wird, ist auf die Suspendierungen der Nicht-Geimpften zurückzuführen. Durch die personelle Unterbesetzung steigt die Belastung der wenigen in den Einrichtungen verbliebenen Pflegekräfte, welche zusehends entmutigt und ausgelaugt sind und in der Kündigung den einzigen Ausweg sehen. Auf die Folgen muss nicht weiter eingegangen werden.
All jenen Pflege- und Sozialkräften, welche in dieser schwierigen Situation, meist aus moralisch- ethischer Gesinnung, aushalten und ihren Dienst trotz schwerwiegender Umstände erfüllen, kann nicht genug gedankt werden. Ihnen gilt unsere ganze Wertschätzung.