Landesbedienstete


Endlich gibt es die Erhöhung der Essensgutscheine für die Landesbediensteten

Nach einer Reihe von Verhandlungen konnte der Bereichsvertrag für das Personal der Landesverwaltung betreffend Mensadienst, Arbeitszeit, Weiterbildung und Referententätigkeit am 21.12.2021 endgültig unterschrieben werden.
Eine kurze Zusammenfassung des Vertrages:
Mit diesem Vertrag wurden die Essensgutscheine ab 01.01.2022 auf sieben Euro erhöht.
Der Essensgutschein ist nun auch für die Landesbediensteten mit Dienstsitz in Bozen anwendbar.
Anrecht haben jene Bedienstete, welche eine tägliche Arbeitszeit vormittags und nachmittags bzw. einen durchgehenden Stundenplan von mindestens sechs Stunden aufweisen. Zudem gibt es noch weitere Regelungen für Personal mit Nachtstunden oder Unterricht.
Der Essensgutschein kann in der Regel in den Zeiträumen von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr oder abends von 17.00 Uhr bis 21.00 Uhr beansprucht werden. Ist es aus dienstlichen Gründen in diesen Zeiträumen nicht möglich, kann der Essensgutschein bis zu einer Stunde vor oder nach Dienstende verwendet werden.
Eine weitere neue Regelung bezüglich zusätzlicher Arbeitszeit für Teilzeitbedienstete wurde eingeführt. Es ist nun möglich bei einer Teilzeit zu 50 Prozent bis zu 57 zusätzliche Stunden im Jahr zu arbeiten, immer mit der Voraussetzung, dass man einverstanden ist.
Eine kleine Abänderung gibt es auch im Bezug der Weiterbildung und Kostenübernahme bei besonderem Interesse der Verwaltung.
Die Referentenzulage wurde von 100 auf 130 Stunden erhöht.
Leider wurde die Regelung, welche das Kindergartenpersonal betrifft, von der Arbeitgeberseite aus dem Vertrag gestrichen um die Problematik Essen im Kindergarten eigens zu regeln. Dieser Vertrag soll laut Versprechen des Landeshauptmannes mit 01.01.2022 rückwirkend in Kraft treten. Wir werden die betroffenen Mitglieder auf dem Laufenden halten.
Das sind die wichtigsten Punkte.
In den hier angefügten Links finden Sie das Rundschreiben des Generaldirektors sowie den Kollektivvertrag.
www.provinz.bz.it/verwaltung/personal/essensgutscheine.asp
www.provinz.bz.it/verwaltung/personal/personal-landesdienst/gesetze-bestimmungen/liste-kollektivvertraege.asp
Noch einen Hinweis, da uns sehr viele E-Mail Adressen unserer Mitglieder fehlen und die Kommunikation nur mehr über Mail erfolgt, bitte ich jene Mitglieder sich zu melden, welche in den letzten Monaten keine Informationen unsererseits erhalten haben. Es ist uns nur so möglich Informationen weiterzugeben und unsere Mitglieder auf dem Laufenden zu halten.
Bitte schickt uns einfach ein Mail an folgende Adresse: asgbl@asgb.org mit Betreff Email

Gastgewerbe


Neuwahl des Verwaltungsrates der Südtiroler Tourismuskasse (STK)

Gottfried Schgaguler, Obmann des Bezirkes Bozen und Umgebung des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV), ist kürzlich zum neuen Präsidenten der Südtiroler Tourismuskasse (STK) gewählt worden. Zu seinem Stellvertreter wurde der ASGB-Vorsitzende Tony Tschenett ernannt.
Der neue STK-Präsident Gottfried Schgaguler (rechts) mit Vizepräsident Tony Tschenett.
Neu gewählt bzw. bestätigt wurde auch der Verwaltungsrat der STK. Neben Schgaguler und Tschenett gehören ihm Ulrike Egger (Fisascat SGBCISL), Angelika Carfora (UILTuCS SGK/UIL), Antonella Costanzo (Lhfd-Filcams AGB-CGIL) sowie Heinrich Dorfer, Alfred Strohmer und Daniel Schölzhorn als Vertreter des HGV an. Der neue Verwaltungsrat wurde für zwei Jahre gewählt.
Bei der letzten Sitzung des Verwaltungsrates der STK wurde zudem Bilanz über die Tätigkeiten der vergangenen zwei Jahre gezogen. Auf Grund der Auswirkung der Corona-Pandemie auf die Tourismusbetriebe und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat die Südtiroler Tourismuskasse zusätzliche Maßnahmen getroffen, um ihre Mitglieder finanziell zu unterstützen. So wurde die Sommerbetreuung für Kinder, der Ankauf von digitalen Medien sowie der Ankauf von Schulmaterial mitfinanziert. Diese Aktionen wurden von den Mitgliedern gerne in Anspruch genommen und über 500 Anträge eingereicht. Über 120.000 Euro wurden als finanzielle Unterstützung an die Mitglieder bzw. den Beschäftigten im Tourismus ausbezahlt.
Ein wichtiger Schwerpunkt der STK ist nach wie vor die berufliche und persönliche Weiterbildung von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Eine besondere Herausforderung war hierbei in den letzten beiden Jahren, dass auf Grund der Corona-Bestimmungen nur wenige Kurse in Präsenz abgehalten werden konnten und das Weiterbildungsprogramm der STK und des HGV auf Webinare umgestellt werden musste. Die Akzeptanz der Onlinekurse erwies sich als sehr hoch und es konnten von April 2020 bis Juni 2021 ca. 300 Webinare organisiert werden.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld der STK ist die Unterstützung der Unternehmer im Bereich des Lehrlingswesens. So wird das Krankengeld zu 100 Prozent und das Berufsschulgeld teilweise rückerstattet.