Aktuell
Fahrtkostenbeitrag für das Jahr 2021
Ansuchen zwischen 01. Juni und 29. Juli 2022 möglich.
Die Voraussetzungen wurden wie folgt festgelegt:
1. eine Strecke von mehr als 18 Km zurückgelegt haben, wobei auf dieser Strecke keine öffentlichen Liniendienste mit mindestens einem Halbstundentakt verkehren;
2. eine Strecke von mehr als 18 Km zurückgelegt haben, auf welcher öffentliche Liniendienste verkehren, aber eine Wartezeit von über 60 Minuten entsteht;
3. eine Strecke von mehr als 10 Km vom gewöhnlichen Aufenthaltsort bis zur nächstgelegenen Haltestelle mit Parkmöglichkeit zurücklegen müssen, wo ein öffentlicher Liniendienst mit einer Gesamtwartezeit von weniger als 60 Minuten zur Verfügung steht; in diesem Fall steht der Beitrag nur für die Entfernung zwischen dem gewöhnlichen Aufenthaltsort und der genannten Haltestelle zu.
Der Wohnort oder der Arbeitsplatz muss in der Provinz Bozen sein. Bezahlt werden nur die zurückgelegten Km in der Provinz Bozen.
ACHTUNG! Die Gesuche können nur mehr online eingereicht werden und es ist ein digitaler Zugangsschlüssel (SPID, elektronischer Personalausweis (CIE) oder aktivierte Bürgerkarte mit Lesegerät) notwendig.
Es ist eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro zu kaufen und deren Zahlencode ist beim Gesuch einzutragen, alternativ kann die Einzahlung über den Vordruck F23 an die Agentur für Einnahmen getätigt werden.
Wer hat Anspruch darauf?
Arbeitnehmer, welche im Jahre 2021 mindestens 120 effektive Arbeitstage vom Wohnort zum Arbeitsplatz gefahren sind und dabei1. eine Strecke von mehr als 18 Km zurückgelegt haben, wobei auf dieser Strecke keine öffentlichen Liniendienste mit mindestens einem Halbstundentakt verkehren;
2. eine Strecke von mehr als 18 Km zurückgelegt haben, auf welcher öffentliche Liniendienste verkehren, aber eine Wartezeit von über 60 Minuten entsteht;
3. eine Strecke von mehr als 10 Km vom gewöhnlichen Aufenthaltsort bis zur nächstgelegenen Haltestelle mit Parkmöglichkeit zurücklegen müssen, wo ein öffentlicher Liniendienst mit einer Gesamtwartezeit von weniger als 60 Minuten zur Verfügung steht; in diesem Fall steht der Beitrag nur für die Entfernung zwischen dem gewöhnlichen Aufenthaltsort und der genannten Haltestelle zu.
Der Wohnort oder der Arbeitsplatz muss in der Provinz Bozen sein. Bezahlt werden nur die zurückgelegten Km in der Provinz Bozen.
Der Beitrag wird nicht gewährt, wenn:
wenn der Beitrag unter 200 Euro liegt;
das individuelle besteuerbare Einkommen über 50.000 Euro beträgt;
der Betrieb ein Firmenfahrzeug kostenlos zur Verfügung stellt.
Pro Km werden 0,05 Euro bezahlt.ACHTUNG! Die Gesuche können nur mehr online eingereicht werden und es ist ein digitaler Zugangsschlüssel (SPID, elektronischer Personalausweis (CIE) oder aktivierte Bürgerkarte mit Lesegerät) notwendig.
Es ist eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro zu kaufen und deren Zahlencode ist beim Gesuch einzutragen, alternativ kann die Einzahlung über den Vordruck F23 an die Agentur für Einnahmen getätigt werden.