Aktuell

Ein schöner Zufall: Luis und Julian

Altlandeshauptmann Luis Durnwalder hat kürzlich dem ASGB einen Besuch abgestattet. Genau zum selben Zeitpunkt war auch unsere Mitarbeiterin, Alexandra Egger, die sich aktuell in Mutterschaft befindet, mit ihrem Sohn Julian zugegen. Wie sich herausstellte haben Luis Durnwalder und Julian am selben Tag Geburtstag – beide trennen 80 Jahre. Der Altlandeshauptmann hat es sich nicht nehmen lassen, Julian zu „huppen“ und für ein gemeinsames Foto zu posieren. Dieses möchten wir Euch nicht vorenthalten.

Verbrauchertelegramm

Wie läuft ein Lebensmittelrückruf ab?

Immer wieder kommt es vor, dass Lebensmittel zurückgerufen werden. Häufige Gründe dafür sind das mögliche Vorhandensein von Fremdkörpern wie Plastikteilen oder Glassplittern oder eine mögliche Belastung mit krankheitserregenden Bakterien wie Salmonellen oder Listerien.
Laut EU-Recht sind die Lebensmittelunternehmen für die Sicherheit ihrer Produkte verantwortlich. Sobald ein Unternehmen – entweder durch Selbstkontrollen, durch Untersuchungen der Behörden oder durch die Meldung von Kund:innen – Kenntnis davon bekommt, dass ein Lebensmittel nicht sicher ist, muss es unverzüglich Maßnahmen ergreifen und die zuständigen Behörden über das unsichere Lebensmittel und die getroffenen Maßnahmen informieren.
Wenn das betroffene Produkt noch nicht an die Verbraucher:innen abgegeben wurde, fordert das Unternehmen seine Handelspartner dazu auf, die Ware aus den Regalen und dem Lager zu nehmen.
Wenn das unsichere Produkt dagegen schon an die Verbraucher:innen abgegeben wurde, ist ein öffentlicher Rückruf notwendig: meist mittels eines Aushangs an den Verkaufsstellen und über Mitteilungen im Internet oder in den Medien wird vor dem Verzehr des Produkts gewarnt und dazu aufgerufen, das bereits gekaufte Produkt – gegen Ersatz – beim Händler zurückzugeben.
In Italien sind die Lebensmittelunternehmen dazu verpflichtet, Rückrufe dem Gesundheitsministerium zu melden. Dieses veröffentlicht die Lebensmittelrückrufe im entsprechenden Bereich seines Internetportals.