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Einheitliche Gästekarte für Mobilität und Museen: Harsche Kritik vom ASGB
Oberflächlich betrachtet, so der ASGB klingt eine einheitliche Gästekarte für Mobilität und Museen, deren Leistungen von den Betrieben gezahlt wird, durchaus gut. Bei näherer Betrachtung komme man aber nicht drum herum, Kritik an diesem Projekt zu üben.
Die Argumentation von Land und Tourismusorganisationen, der „Südtirol Guest Pass“, wie die einheitliche Gästekarte genannt wird, würde dazu dienen, den Verkehr einzudämmen, erscheint nicht plausibel. Es ist nämlich Fakt, dass im öffentlichen Nahverkehr bereits heute nicht genügend Fahrer zur Verfügung stehen, um die Dienste flächendeckend ohne Ausfälle zu garantieren. Die geplante Einführung touristischer Linien ist eine Augenauswischerei, die objektiv betrachtet gut klingt, in der Realität aber unter den aktuellen Bedingungen nicht umsetzbar ist.
Dem Fass den Boden schlägt aber die naive Begründung, wie das alles finanziert werden soll, aus: Die Kosten für die einheitliche Gästekarte für Mobilität, Museen und die Einführung touristischer Linien sollen über die Nächtigungsbetriebe pro Nächtigung abgerechnet werden. Man muss kein Mathematikgenie sein, um auszurechnen, dass damit keinesfalls kostendeckend gearbeitet werden kann. Auch wenn der Beherbergungsbetrieb einige Euro pro Gast bezahlt, sind die anfallenden Kosten keineswegs gedeckt und müssen vom Steuerzahler – der den vollen Preis für Museumsbesuche zahlen muss – kompensiert werden. In diesem Zusammenhang ortet der ASGB eine grobe Diskriminierung der einheimischen Bevölkerung. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: der Eintritt ins Ötzi-Museum kostet für Erwachsene 13 Euro. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste betrug im Jahr 2019 4,4 Tage. Würde der Nächtigungsbetrieb sogar drei Euro für Nächtigung bezahlen, wäre damit gerade der Eintritt fürs Ötzi-Museum gedeckt. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln und der Besuch anderer Museen müsste von der Allgemeinheit bezahlt werden. Diese Rechnung geht niemals auf! Es ist unverantwortlich, den Bürgern unvorhersehbare Kosten für touristische Träumereien aufzuhalsen, während auf der anderen Seite mit der Argumentation, dies gebe der Landeshaushalt nicht her, jeder Euro zweimal umgedreht wird. Der ASGB fordert deshalb das Land auf, dieses Projekt zurückzunehmen.
Dem Fass den Boden schlägt aber die naive Begründung, wie das alles finanziert werden soll, aus: Die Kosten für die einheitliche Gästekarte für Mobilität, Museen und die Einführung touristischer Linien sollen über die Nächtigungsbetriebe pro Nächtigung abgerechnet werden. Man muss kein Mathematikgenie sein, um auszurechnen, dass damit keinesfalls kostendeckend gearbeitet werden kann. Auch wenn der Beherbergungsbetrieb einige Euro pro Gast bezahlt, sind die anfallenden Kosten keineswegs gedeckt und müssen vom Steuerzahler – der den vollen Preis für Museumsbesuche zahlen muss – kompensiert werden. In diesem Zusammenhang ortet der ASGB eine grobe Diskriminierung der einheimischen Bevölkerung. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: der Eintritt ins Ötzi-Museum kostet für Erwachsene 13 Euro. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste betrug im Jahr 2019 4,4 Tage. Würde der Nächtigungsbetrieb sogar drei Euro für Nächtigung bezahlen, wäre damit gerade der Eintritt fürs Ötzi-Museum gedeckt. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln und der Besuch anderer Museen müsste von der Allgemeinheit bezahlt werden. Diese Rechnung geht niemals auf! Es ist unverantwortlich, den Bürgern unvorhersehbare Kosten für touristische Träumereien aufzuhalsen, während auf der anderen Seite mit der Argumentation, dies gebe der Landeshaushalt nicht her, jeder Euro zweimal umgedreht wird. Der ASGB fordert deshalb das Land auf, dieses Projekt zurückzunehmen.