Verbrauchertelegramm
„Verfallenes“ Lebensmittel
Kann man das noch unbesorgt essen?
Die Haltbarkeit von Lebensmitteln wird in der Regel durch das Mindesthaltbarkeitsdatum bei länger haltbaren, und das Verbrauchsdatum bei schnell verderblichen Waren gekennzeichnet (außer bei unverpacktem Brot und Backwaren sowie bei Obst und Gemüse).
Wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum („Mindestens haltbar bis...“) überschritten wurde, sollte man das Produkt genau anschauen, gründlich dran riechen und zuletzt eine kleine Menge davon kosten. Wenn das Produkt unauffällig aussieht, riecht und schmeckt, ist es noch genießbar.
Die allermeisten Lebensmittel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum sind auch nach Ablauf dieses Datums noch einwandfrei und für den Verzehr geeignet, zum Teil noch Monate später – sofern sie noch ungeöffnet sind und sachgerecht gelagert wurden.
Nur für Lebensmittel mit einem Verbrauchsdatum („Zu verbrauchen bis...“) gilt: nach Überschreiten des Verbrauchsdatums sollen sie nicht mehr verzehrt werden.
Wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum („Mindestens haltbar bis...“) überschritten wurde, sollte man das Produkt genau anschauen, gründlich dran riechen und zuletzt eine kleine Menge davon kosten. Wenn das Produkt unauffällig aussieht, riecht und schmeckt, ist es noch genießbar.
Die allermeisten Lebensmittel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum sind auch nach Ablauf dieses Datums noch einwandfrei und für den Verzehr geeignet, zum Teil noch Monate später – sofern sie noch ungeöffnet sind und sachgerecht gelagert wurden.
Nur für Lebensmittel mit einem Verbrauchsdatum („Zu verbrauchen bis...“) gilt: nach Überschreiten des Verbrauchsdatums sollen sie nicht mehr verzehrt werden.