Dienstleistungen
Entlastungspaket

600 Euro für Familien und 500 Euro für Haushalte

Die Südtiroler Landesregierung hat aufgrund der anhaltenden Inflation Entlastungsmaßnahmen für Familien und Einzelpersonenhaushalte beschlossen.
Familien mit minderjährigen Kindern erhalten 600 Euro, die anderen Haushalte erhalten 500 Euro. Für beide Kategorien ist für den Erhalt der Entlastungszahlungen ein ISEE-Wert, der 40.000 Euro nicht übersteigt, Voraussetzung.
Nachfolgend das Entlastungspaket im Detail
600 Euro für Familien mit minderjährigen Kindern
Familien mit minderjährigen Kindern erhalten 600 Euro an Unterstützung, sofern sie einen ISEE-Wert vorweisen können, der 40.000 Euro nicht übersteigt. Familien, welche im Zeitraum Oktober bis Dezember 2022 das Landeskindergeld erhalten, und den Antrag fürs Landeskindergeld innerhalb 31/12/2022 eingereicht haben, bekommen den einmaligen Bonus in der Höhe von 600 Euro automatisch ausbezahlt. Jene Familien, die für das Landeskindergeld nicht angesucht haben, aber die notwendigen Kriterien erfüllen, müssen online oder über ein Patronat das Ansuchen stellen. Der ASGB erstellt gerne die ISEE-Erklärung und stellt das entsprechende Ansuchen.
500 Euro für Haushalte
Diese Leistung steht allen anderen Haushaltsformen zu, sofern ihr ISEE-Wert 40.000 Euro nicht überschreitet. Für den Erhalt der Leistung ist ab 1. Dezember 2022 online oder über ein Patronat ein eigenes Ansuchen zu stellen. Der ASGB erstellt gerne die ISEE-Erklärung und stellt das entsprechende Ansuchen.
Um den Landesbeitrag angesucht werden kann voraussichtlich bis Ende März 2023.
ASGB-Mitglieder können auf der ASGB-Homepage online unter dem Link app.no-q.info/de/asgb-locator/locator#/ einen Termin für die Abfassung der ISEE vereinbaren.
Nicht-Mitglieder müssen für die Abfassung der ISEE das entsprechende Bezirksbüro kontaktieren.
Das anschließende Ansuchen kann im Zeitraum 01/12/2022 bis 31/03/2023 im Patronat SBR eingereicht werden. Termine können diesbezüglich telefonisch im Provinzialbüro Bozen oder in den verschiedenen Bezirksbüros vereinbart werden.
Ausweis
Steuernummer (aller Familienmitglieder)
ISEE
POD Kodex (findet man auf Rechnung bzw. Vertrag)
IBAN

Dienstleistungen
Patronat

Erneuerung einheitliches Familiengeld ab Januar 2023

Ab Januar kann das einheitliche Familiengeld (assegno unico) für den Zeitraum März 2023 bis Februar 2024 beantragt werden.
Worum handelt es sich beim einheitlichen Familiengeld?
Der Ministerrat hat am 18.11.2021 das Gesetzesvertretende Dekret, welches das einheitliche Familiengeld zum Inhalt hat, genehmigt. Dabei handelt sich um eine Unterstützung für Familien, welche die bis dahin geltenden Familienunterstützungen (u.a. Familienzulage, Steuerfreibetrag) ersetzt. Die Ausschüttung der entsprechenden Beträge, die über die ISEE-Erklärung berechnet werden, startete bereits mit März 2022.
Wer hat Anrecht auf das einheitliche Familiengeld?
Anspruchsberechtigt sind Familien ab dem 7. Schwangerschaftsmonat bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Das Familiengeld kann unter gewissen Voraussetzungen bis zum 21. Lebensjahr des Kindes beantragt werden. Bei Invalidität des Kindes steht das einheitliche Familiengeld ohne Altersgrenze zu. Das einheitliche Familiengeld ist mit den lokalen Unterstützungsmaßnahmen für zu Lasten lebende Kinder kumulierbar.
ISEE-Erklärung
Das Ansuchen ist jährlich ab 10. Januar zu stellen. Anträge bis 30. Juni desselben Jahres werden rückwirkend ab März ausbezahlt.
Unter www.asgb.org unter dem Link app.no-q.info/de/asgb-locator/locator#/ können sich Interessierte online einen Termin für die Abfassung der ISEE Erklärung buchen.