ASGB-Jugend

Neuer Vorstand gewählt!

Anlässlich der Landesvollversammlung vom 21.10.2022 hat die ASGB-Jugend einen neuen Vorstand gewählt. Im Anschluss hat dieser den neuen Vorsitzenden bestellt und die neue Landessekretärin gewählt.
Im Bild v.l.n.r.: Jonas Schwienbacher,Vanessa Wenin, Kevin Gruber, Nadine Lea Putzer, Jakob Gögele und Daniel Schwarz
Kevin Gruber aus Meran wurde vom neugewählten Vorstand der Jugendorganisation des ASGB einstimmig zum Vorsitzenden bestellt und tritt damit seine zweite Amtszeit an. Er wird in den nächsten Jahren gemeinsam mit Nadine Lea Putzer, welche als Landessekretärin ebenso einstimmig gewählt wurde, die Geschicke der ASGB-Jugend leiten. Unterstützt werden die beiden tatkräftig vom neuen Vorstand, der sich aus Jonas Schwienbacher, Vanessa Wenin, Jakob Gögele und Daniel Schwarz zusammensetzt.
Die neugewählte Leitung der ASGB-Jugend betont unisono, dass sie sich auf die neuen Herausforderungen freut und sich mit Tatkraft für das Wohl der jungen Arbeitnehmer, Lehrlinge, Schüler und Studenten einsetzen wird. Dabei werde sie sich des bereits bestehenden Netzwerkes bedienen, dieses aber auch weiter ausbauen. Die ASGB-Jugend werde auch zukünftig eine kritische Stimme bleiben, unabhängig von jeglichen Interessensgemeinschaften, mit dem Ziel, Sprachrohr der Jugendlichen in der Ausbildung zu sein.
Die scheidende Landessekretärin, Martina Verdross, gratuliert den Neugewählten zu ihrem neuen Mandat und ist überzeugt, dass das neue Team frischen Wind in die ASGB-Jugend bringen wird.

Gesundheitsdienst


Haftpflichtversicherung gegen grob fahrlässiges Verhalten im Gesundheitsbereich

In Bezug auf das Rundschreiben des Generaldirektors bezüglich der Versicherungsdeckung für grobe Fahrlässigkeit, Änderung ab 01.01.2023, teilen wir mit, dass für alle ASGB Mitglieder im Gesundheitsdienst und jene die es werden wollen (Ausnahme sind Ärzte) bereits die Haftpflichtversicherung mit Itas Mutua (Versicherungsnr. M14656840) für den Fall eines grob fahrlässigen Verhaltens im Gesundheitsbereich und gegen Sach- und Vermögensschäden besteht.
Somit ist es nicht notwendig, dass sich ASGB Mitglieder nochmals eine Haftpflichtversicherung gegen grobe Fahrlässigkeit am Arbeitsplatz suchen bzw. abschließen müssen. 
Einige versicherungstechnische Details
die Mitglieder sind ab 01. Mai 2019 durch ihre Mitgliedschaft automatisch versichert (mit Ausnahme der Ärzte);
bei einer Klage des Geschädigten gegen dich persönlich greift diese Versicherung;
bei Verwaltungs- und buchhalterischen Schäden in der öffentlichen Verwaltung greift diese Versicherung (auch Dienstauto);
bei Regressanspruch des Arbeitgebers bzw. des Rechnungshofs greift diese Versicherung;
versicherter Maximalbetrag 2.000.000 Euro pro Versicherungsjahr mit einem Selbstbehalt von 500 Euro pro Schadensfall NEU kein Selbstbehalt mehr!
die Versicherung haftet bei Diebstahl vom Vermögen der öffentlichen Verwaltung bis zu 10.000 Euro pro Schaden und Versicherungsjahr;
die Versicherungspolizze haftet zehn Jahre rückwirkend (wenn bei Vertragsabschluss kein Schadensfall besteht bzw. bekannt ist);
bei Pensionierung besteht die Möglichkeit mit der Zahlung einer Jahresprämie für weitere zehn Jahre versichert zu sein;
Schadensbüro direkt in Bozen für die Auszahlung einer Schadenssumme. 
Wann greift die Versicherung
Bei den vom Berufsbild vorgesehene Arbeitstätigkeiten im Rahmen des lohnabhängigen Arbeitsverhältnisses in der öffentlichen Verwaltung. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung; gerne können diese Infos zur Haftpflichtversicherung an Interessierte weitergegeben werden.