Gesundheitsdienst
Haftpflichtversicherung gegen grob fahrlässiges Verhalten im Gesundheitsbereich
In Bezug auf das Rundschreiben des Generaldirektors bezüglich der Versicherungsdeckung für grobe Fahrlässigkeit, Änderung ab 01.01.2023, teilen wir mit, dass für alle ASGB Mitglieder im Gesundheitsdienst und jene die es werden wollen (Ausnahme sind Ärzte) bereits die Haftpflichtversicherung mit Itas Mutua (Versicherungsnr. M14656840) für den Fall eines grob fahrlässigen Verhaltens im Gesundheitsbereich und gegen Sach- und Vermögensschäden besteht.
Somit ist es nicht notwendig, dass sich ASGB Mitglieder nochmals eine Haftpflichtversicherung gegen grobe Fahrlässigkeit am Arbeitsplatz suchen bzw. abschließen müssen.
Somit ist es nicht notwendig, dass sich ASGB Mitglieder nochmals eine Haftpflichtversicherung gegen grobe Fahrlässigkeit am Arbeitsplatz suchen bzw. abschließen müssen.
Einige versicherungstechnische Details
die Mitglieder sind ab 01. Mai 2019 durch ihre Mitgliedschaft automatisch versichert (mit Ausnahme der Ärzte);
bei einer Klage des Geschädigten gegen dich persönlich greift diese Versicherung;
bei Verwaltungs- und buchhalterischen Schäden in der öffentlichen Verwaltung greift diese Versicherung (auch Dienstauto);
bei Regressanspruch des Arbeitgebers bzw. des Rechnungshofs greift diese Versicherung;
versicherter Maximalbetrag 2.000.000 Euro pro Versicherungsjahr mit einem Selbstbehalt von 500 Euro pro Schadensfall NEU kein Selbstbehalt mehr!
die Versicherung haftet bei Diebstahl vom Vermögen der öffentlichen Verwaltung bis zu 10.000 Euro pro Schaden und Versicherungsjahr;
die Versicherungspolizze haftet zehn Jahre rückwirkend (wenn bei Vertragsabschluss kein Schadensfall besteht bzw. bekannt ist);
bei Pensionierung besteht die Möglichkeit mit der Zahlung einer Jahresprämie für weitere zehn Jahre versichert zu sein;
Schadensbüro direkt in Bozen für die Auszahlung einer Schadenssumme.
Wann greift die Versicherung
Bei den vom Berufsbild vorgesehene Arbeitstätigkeiten im Rahmen des lohnabhängigen Arbeitsverhältnisses in der öffentlichen Verwaltung. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung; gerne können diese Infos zur Haftpflichtversicherung an Interessierte weitergegeben werden.