Gesundheitsdienst


Haftpflichtversicherung gegen grob fahrlässiges Verhalten im Gesundheitsbereich

In Bezug auf das Rundschreiben des Generaldirektors bezüglich der Versicherungsdeckung für grobe Fahrlässigkeit, Änderung ab 01.01.2023, teilen wir mit, dass für alle ASGB Mitglieder im Gesundheitsdienst und jene die es werden wollen (Ausnahme sind Ärzte) bereits die Haftpflichtversicherung mit Itas Mutua (Versicherungsnr. M14656840) für den Fall eines grob fahrlässigen Verhaltens im Gesundheitsbereich und gegen Sach- und Vermögensschäden besteht.
Somit ist es nicht notwendig, dass sich ASGB Mitglieder nochmals eine Haftpflichtversicherung gegen grobe Fahrlässigkeit am Arbeitsplatz suchen bzw. abschließen müssen. 
Einige versicherungstechnische Details
die Mitglieder sind ab 01. Mai 2019 durch ihre Mitgliedschaft automatisch versichert (mit Ausnahme der Ärzte);
bei einer Klage des Geschädigten gegen dich persönlich greift diese Versicherung;
bei Verwaltungs- und buchhalterischen Schäden in der öffentlichen Verwaltung greift diese Versicherung (auch Dienstauto);
bei Regressanspruch des Arbeitgebers bzw. des Rechnungshofs greift diese Versicherung;
versicherter Maximalbetrag 2.000.000 Euro pro Versicherungsjahr mit einem Selbstbehalt von 500 Euro pro Schadensfall NEU kein Selbstbehalt mehr!
die Versicherung haftet bei Diebstahl vom Vermögen der öffentlichen Verwaltung bis zu 10.000 Euro pro Schaden und Versicherungsjahr;
die Versicherungspolizze haftet zehn Jahre rückwirkend (wenn bei Vertragsabschluss kein Schadensfall besteht bzw. bekannt ist);
bei Pensionierung besteht die Möglichkeit mit der Zahlung einer Jahresprämie für weitere zehn Jahre versichert zu sein;
Schadensbüro direkt in Bozen für die Auszahlung einer Schadenssumme. 
Wann greift die Versicherung
Bei den vom Berufsbild vorgesehene Arbeitstätigkeiten im Rahmen des lohnabhängigen Arbeitsverhältnisses in der öffentlichen Verwaltung. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung; gerne können diese Infos zur Haftpflichtversicherung an Interessierte weitergegeben werden.

SSG


Lehrpersonal an Schulen staatlicher Art, die Stiefkinder der öffentlichen Verwaltung!

Vorausgeschickt
Bereits vor der Aufnahme der Vertragsverhandlungen am 6. Juli 2022 war den Vertretern der Gewerkschaften klar, dass die von der Landesregierung bereitgestellten 20 Millionen Euro pro Jahr für den Verhandlungszeitraum 22-24 nicht einmal annähernd ausreichen würden, um die von der Politik versprochene Gleichstellung des Lehrpersonals der Schulen staatlicher Art mit jenem des Landes zu erreichen. Hatte das Lehrpersonal des Landes bereits im Verhandlungszeitraum 2019 – 2021 eine Berufszulage und eine Inflationsanpassung von drei Prozent sowie eine erhöhte Leistungsprämie erhalten, war das Lehrpersonal des Staates mit einer Inflationsanpassung von 1,8 Prozent abgefertigt worden.
Um aber die bereitgestellten Mittel nicht zu verlieren, erklärten sich die Gewerkschaftsvertreter in einem ersten Schritt bereit, zunächst mittels eines Teilvertrages zumindest eine Berufszulage von circa 120 Euro brutto (!) pro Monat unter Dach und Fach zu bringen und dann in einem zweiten Moment weiter zu verhandeln.
Unannehmbare Forderungen
Als dann vonseiten der Öffentlichen Delegation der Vorschlag kam, man würde die Auszahlung der Berufszulage an normative Änderungen u.a. die Arbeitszeit betreffend vornehmen, kam von allen Gewerkschaftsorganisationen vehementer Protest. Diese Vorgehensweise ist so nicht annehmbar!
Am Ende des zweiten Treffens, welches am 25. Juli erfolgte, forderten die Gewerkschaftsvertreter die Öffentliche Delegation auf, sie sollen die Begründung für die ablehnende Haltung der Arbeitnehmervertreter den politisch Verantwortlichen weiterleiten.
Die Gewerkschaftsvertreter ihrerseits verfassten eine offizielle Anfrage mit Bitte um eine Aussprache an den Landeshauptmann und die drei Landesräte. Auf diese Anfrage kam erst nach erneutem persönlichem Vorsprechen einzig und allein von LR Achammer eine Einladung für den 22. September.
In Rahmen dieses Treffens wurde die Problematik der Verhandlungen und die Forderungen nach weiteren Geldmitteln besprochen. Mit der Zusage des Landesrates in der Tasche, dass die Arbeitszeit nicht im Rahmen dieses Vertrages verhandelt werden müsse, ging das Treffen zu Ende.
Der 1. Teilvertrag
Kurz daraufhin begannen die Arbeiten am Text des ersten Teilvertrages und am 26. Oktober wurde der 1.Teilvertrag von den Verhandlungspartnern signiert.
Er regelt die persönliche Zusatzvergütung, welche von aktuell 49,60 Euro brutto monatlich vorübergehend für das Jahr 2022 auf 198,60 Euro brutto aufgestockt werden soll, da für das Jahr 2022 von der Landesregierung zusätzlich zu den vorgesehenen 20 Millionen weitere 4,5 Millionen Euro bereitgestellt worden waren. Ab dem Jahr 2023 sinkt die persönliche Zusatzvergütung dann auf 164,10 Euro brutto ab.
Bezüglich Leistungsprämie war eine vertragliche Anpassung an das Landesgesetz Nr. 14 vom 20. 06. 2016 notwendig, welches die Mindest- und die Höchstbeträge für die Zuerkennung der Leistungsprämie vorschreibt. Ein dritter Punkt betrifft die Regelung der Besoldung des abgeordneten und zur Verfügung gestellten Personals.
Das Gutachten der Prüfstelle
Die Öffentliche Delegation informierte uns Gewerkschaften in einer dringend einberufenen Sitzung am 8. November, dass die Prüfstelle des Landes gar einige Mängel im unterzeichneten Dokument gefunden hatte. Die Bemängelung zwang die Verhandlungspartner den Text nochmals auf alle kritischen Aspekte hin zu überprüfen und umzuformulieren.
Der 2. Entwurf
In einigen sehr eng aufeinanderfolgenden Sitzungen wurde nun der Text überarbeitet und wird, nachdem ein weiterer Richtlinienbeschluss der Landesregierung am Dienstag, den 22. November 22 gefasst werden muss, signiert.
Dieser Teilvertrag sieht die Einführung eines neuen Lohnelementes vor (welches die alte persönliche Zusatzvergütung von 49,60 Euro miteinschließt): die Landesberufszulage, welche im Jahr 2022 189,80 Euro und ab dem 1. Januar 23 164,10 Euro betragen wird.
Fakt ist, dass durch diesen Vertrag zumindest ein Schritt in Richtung Anpassung der Gehälter gemacht werden konnte. Durch die steigende Inflation und die noch fehlenden Mittel für die Anpassungen des vergangenen Verhandlungstrienniums wird es aber notwendig sein, dass die Politik weitere Mittel sucht und bereitstellt.
(Aus Gründen der Lesbarkeit wurde auf die Genderschreibweise verzichtet)