Dienstleistungen des ASGB

Reduzierung der Lohnkosten

Mit den letzten beiden Haushaltsgesetzen wurden die Lohnkosten für die Betriebe reduziert, da sich die IRAP-Bestimmungen bereits für das Jahr 2007 geändert haben und für das Jahr 2008 weitere Änderungen festgelegt worden sind.
Mit dem Finanzgesetz für das Jahr 2007 wurde die Berechnungsgrundlage für die IRAP erheblich gesenkt, und für das Jahr 2008 hat der Staat jetzt auch den Steuersatz reduziert.
Die IRAP-Steuer, die es in Italien seit 1998 gibt, wird von den Unternehmern stark kritisiert, da sie aus der Sicht der Wirtschaft als arbeitsplatzvernichtend gilt.
Tatsache ist, dass die IRAP als Ersatz für den „Beitrag des nationalen Gesundheitsdienstes" eingeführt worden ist, der bis 1997 seitens der Betriebe zu entrichten war und auf die Bruttoentlohnung der Bediensteten berechnet wurde. Diese Änderung brachte bereits damals den Unternehmen eine Entlastung. Der Gesundheitsdienst wird seither zur Gänze mit Steuermitteln finanziert.
Bis Ende 2006 wurde die IRAP (für die Privatwirtschaft galt ein Steuersatz von 4,25 Prozent) auf den Gewinn der Betriebe und auch auf die Lohnkosten der Bediensteten (einschließlich Honorarnoten) berechnet. Bruttolohn, INPS-Beiträge zu Lasten der Betriebe und auch der Abfertigungsanspruch waren zu berücksichtigen.
Bereits für letztes Jahr (2007) wurden bei der Berechnungsgrundlage für die IRAP die Sozialbeiträge zu Lasten der Betriebe ausgeklammert und zudem Abschreibebeträge eingebaut, die pro Beschäftigten bemessen waren. Für die Betriebe gab es somit bereits für das Jahr 2007 wesentliche Erleichterungen. Mit dem Haushaltsgesetz für das Jahr 2008 wurde dann der staatliche IRAP-Steuersatz von 4,25 auf 3,90 Prozent gesenkt. Die Kosteneinsparungen für die Betriebe sind unterschiedlich, weil der Abschreibebetrag nicht an die Lohnhöhe gekoppelt, sondern auf pro Beschäftigten festgelegt ist.
Berechnungen von Wirtschaftsexperten ergeben (Il Sole-24 Ore), dass die Einsparungen des Betriebes im Jahr 2008 auf die IRAP bei einem Mitarbeiter mit einem Brutto-Jahreslohn von 22.000.- Euro im Vergleich zum Jahr 2006 jährlich 564.- Euro betragen. An Stelle von 1.302.- Euro jährlich pro Mitarbeiter beträgt die IRAP bei diesem Beispiel nun 738.- Euro.
Bei einem Brutto-Jahreslohn von 40.000.- Euro zahlt der Betrieb jährlich nicht mehr 2.330.- Euro, sondern 1.488.- Euro. Die Einsparung in diesem zweiten Beispiel beträgt jährlich 842.- Euro pro Mitarbeiter.
Die IRAP-Reduzierung, welche die Landesregierung zu Gunsten der Privatwirtschaft festgelegt hat, ist bei den aufgezeigten Beispielen noch nicht enthalten. Die IRAP wurde ab 01.01.2008 für alle Betriebe in Südtirol um weitere 0,5 Prozent gesenkt! Zusätzlich kann ein Betrieb frei wählen, ob er die IRAP-Reduzierung im Ausmaß eines ganzen Prozentpunktes haben möchte; dann allerdings ist auf Wirtschaftsförderungsbeiträge zu verzichten.

SBR

Neue Pensionsbestimmungen ab 2008

Mit dem Gesetz 247/2007 sind einige Pensionsänderungen ab 2008 eingeführt worden. Hier die wichtigsten Neuerungen.
Dienstaltersrente – Arbeitnehmer
Im Zeitraum 01.01.2008 bis 30.06.2009 können Arbeitnehmer mit 35 Beitragsjahren und einem Lebensalter von 58 eine Dienstaltersrente beziehen bzw. mit 40 Beitragsjahren unabhängig vom Lebensalter.
Dienstaltersrente – Selbständige
Im Zeitraum 01.01.2008 bis 30.06.2009 können Selbständige mit 35 Beitragsjahren und einem Lebensalter von 59 eine Dienstaltersrente beziehen bzw. mit 40 Beitragsjahren unabhängig vom Lebensalter.
Altersrente
Allgemein gelten mindestens 20 Beitragsjahre und ein Lebensalter von 60 für Frauen und 65 für Männer. Ab 2008 werden auch für die Altersrente Antrifftsfenster eingeführt.