Thema

Die Neuerungen des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2008

Steuerabschreibungen für Wiedergewinnungsarbeiten (36 Prozent)
Maßnahmen zur Energieeinsparung (55 Prozent)
Der Steuerabzug bei Umbau von Wohngebäuden (36 Prozent)
Der Steuerabzug von 36 Prozent für die Instandhaltung von Gebäuden, welche vorwiegend Wohnzwecken dienen, wurde vom Haushaltsgesetz für das Jahr 2008, für drei Jahre, bis zum 31. Dezember 2010 verlängert. Der Steuerabsetzbetrag von 36 Prozent kann im Rahmen der Höchstgrenze der Ausgaben von 48.000 Euro beansprucht werden und muss in zehn Jahresraten aufgeteilt werden. Für Steuerpflichtige mit einem Alter von mindestens 75 bzw. 80 Jahren, kann der Steuerabsetzbetrag jeweils in fünf bzw. drei Jahresraten aufgeteilt werden.
Der begünstigte Mehrwertsteuersatz von zehn Prozent
Auch der verringerte Mehrwertsteuersatz von zehn Prozent für Arbeiten zur ordentlichen bzw. außerordentlichen Instandhaltung von Wohngebäuden wurde vom Haushaltsgesetz für das Jahr 2008 bis 31. Dezember 2010 verlängert. Für Arbeiten deren Baukonzession die Restaurierung, Sanierung und bauliche Umgestaltung zum Inhalt hat, findet weiterhin der dafür vorgesehene ordentliche Mehrwertsteuersatz von zehn Prozent Anwendung.
Der Kauf von umgebauten Wohngebäuden
Durch das Haushaltsgesetz für das Jahr 2008 erneut wieder eingeführt wurde, nach einjähriger Aussetzung, auch der Absetzbetrag von der Einkommensteuer in Höhe von 36 Prozent für den Kauf von umgebauten Wohngebäuden. Dieser kann für Umbauarbeiten in Anspruch genommen werden, die vollständige Gebäude betreffen und bis zum 31. Dezember 2010 von Bauunternehmen oder Unternehmen im Bereich Gebäude?sanierung oder von Baugenossenschaften ausgeführt wurden, die die Immobilie anschließend bis spätestens 30. Juni 2011 veräußern oder zuweisen. Der Käufer oder Empfänger hat in diesem Fall Anrecht auf den Absetzbetrag von der Einkommensteuer in Höhe von 36 Prozent, der, unabhängig vom Wert der ausgeführten Arbeiten, auf einen Pauschalbetrag in Höhe von 25 Prozent des aus der Kauf- oder Zuweisungsurkunde ersichtlichen Preises der Immobilie angesetzt wird. Die Kosten, die für die Berechnung des Absetzbetrags in Frage kommen, dürfen jedoch den Höchstbetrag von 48.000 Euro nicht überschreiten. Der Kaufvertrag muss spätestens bis zum 30. Juni 2011 abgeschlossen werden.
Der Steuerabzug für Maßnahmen zur Energieeinsparung (55 Prozent)
Der Steuerabzug von 55 Prozent für Maßnahmen zur Energieeinsparung wurde ebenfalls bis zum 31. Dezember 2010 verlängert. Steuerlich abgeschrieben können somit alle, mittels Rechnung nachgewiesenen und innerhalb obigen Datums getätigten Ausgaben, im Rahmen der Höchstgrenze für die jeweilige Energiesparmaßnahme. Neu ist, dass der Steuerabzug auf drei bis maximal zehn Jahre aufgeteilt werden kann. Die anlässlich des ersten Jahres der Steuerabschreibung getroffene Wahl für die Anzahl der Raten ist definitiv und darf nicht mehr abgeändert werden. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Präzisierung von Seiten der Agentur der Einnahmen, dass die Höchstgrenze je Gebäude gilt, unabhängig davon ob diese als Baueinheit separat im Kataster eingetragen sind oder nicht.
Maßnahme laut Abs. 344: Maßnahmen, welche die Erreichung der vorgesehenen Grenzwerte des Primärenergieverbrauches für die Heizung eines gesamten Gebäudes ermöglichen. Die Maßnahmen sind im Detail nicht festgelegt, sodass grundsätzlich die Spesen für jede Art von Eingriff, welcher Auswirkungen auf die Verringerung des Primärenergieverbrauches für die Heizung eines Gebäudes hat, abschreibbar ist, sofern die festgesetzten Grenzwerte erreicht werden. Der zulässige Höchstbetrag der Steuerabschreibung ist 100.000 Euro je Gebäude bzw. für die allgemeinen Anteile eines Kondominiums.
Maßnahme laut Abs. 345: Maßnahmen zur Verringerung des Wärmedurchgangs-koeffizienten, innerhalb der vorgesehenen Grenzwerte, der vertikalen Strukturen (Wände) und der horizontalen Strukturen (Böden und Geschossdecken zu unbeheizten Räumen, Dächer) der Außenhülle eines Gebäudes und/oder der Fassadenverglasungen bzw. Fenster (inklusiv Fensterstöcken bzw. eventuellen eingebauten Verschattungsmechanismen wie Rollokästen und Rollos u.s.w.). Die Maßnahmen laut Abs. 345 können ein ganzes Gebäude betreffen oder auch nur einzelne Teile bzw. Wohnungen. Der zulässige Höchstbetrag der Steuerabschreibung für diese Maßnahme ist 60.000 Euro.
Maßnahme laut Abs. 346: Einbau von Sonnenkollektoren zur Warmwasseraufbereitung. Der zulässige Höchstbetrag der Steuerabschreibung für diese Maßnahme ist 60.000 Euro.
Maßnahme laut Abs. 347: Erneuerung einer bestehenden Heizanlage durch Einbau eines Heizkessels mit Brennwerttechnik und gleichzeitige Anpassung der Heizungsregelung (Thermostatventile bzw. witterungsgeführte Regelung) an die Vorgaben laut Durchführungsbestimmung. Die selbe Förderung ist ab 2008 auch für den Einbau von Wärmepumpen bzw. Erdwärmeheizsystemen vorgesehen. Der Absatz 347 wurde mit dem Haushaltsgesetz für 2008 auch auf den teilweisen oder vollständigen Austausch einer vorhandenen Heizanlage, innerhalb 31. Dezember 2009, mit einem Heizkessel ohne Brennwerttechnik ausgedehnt. Zur Finanzierung dieser Steuerabschreibung ist vom Staat ein Maximalbetrag von zwei Millionen Euro jährlich vorgesehen. Die genauen Durchführungsbestimmungen bezüglich letzterer Maßnahme müssen noch beschlossen werden. Der zulässige Höchstbetrag der Steuerabschreibung für diese Maßnahme ist 30.000 Euro.
Für die Steuerabschreibung notwendige Dokumente:
a) Eidesstattliche Erklärung eines im Berufsalbum eingetragenen Technikers über die Einhaltung der Grenzwerte.
b) KlimaHaus Ausweis bzw. Energetischer Nachweis. Diesbezüglich wurde mit dem Haushaltsgesetz für das Jahr 2008 neu eingeführt, dass für den Einbau von Fenstern mit Wärmeschutzglas bzw. von Sonnenkollektoren weder ein KlimaHaus Ausweis noch ein energetischer Nachweis notwendig ist.
c) Technischer Bericht über die durchgeführten Maßnahmen.

Gesundheitsdienst
Tätigkeitsbericht 2007

ASGB-Bezirksvorstand in Bozen

Informationstätigkeit
Die Informationstätigkeit wurde auch im vergangenen Jahr sorgfältig weitergeführt und ausgebaut.
Informationen wurden über alle aktuellen Themen, je nach Wichtigkeit durch die verschiedenen Medien (E-Mails, Anschlagetafeln, Rundschreiben per Post, Inserate im „Aktiv" usw.) weitergeleitet und veröffentlicht. So z.B. Vertragsverhandlungen auf Landesebene; Fahrtkostenbeiträge; Familiengeld von Land/Region und Staat; Steuererklärungen; Versammlungen; Vorbereitungskurs zum Wettbewerb für Verwaltungssachbearbeiter; Anzahlung auf die Abfertigung; Gewerkschaftstag; Malwettbewerb; usw. Je nach Thema wurden die Informationen entweder nur den Mitgliedern oder eventuell auch allen Abteilungen, Diensten und Sprengeln übermittelt, mit der Bitte diese zu veröffentlichen. Im Laufe des Jahres 2007 hat der Gesundheitsbezirk Bozen allen Gewerkschaften einen PC mit Verbindung zur internen LAN-Linie zur Verfügung gestellt. Dies erleichtert die informatische Nachrichtenübermittlung erheblich, da alle Vorteile des internen Netzwerkes z.B. internes E-Mail, Intranet, schnelleres Internet, Ermittlung aller internen E-Mail-Adressen, virtuelle Anschlagetafel, usw., genutzt werden können.
Versammlungen
Der ASGB hat im Gesundheitsbezirk Bozen einige Versammlungen organisiert (Teilzeitbedienstete, Sozialabkommen, BÜKV, Parkplatz im Krankenhaus Bozen, Wahl der Delegierten zum Gewerkschaftstag, usw.) und an einigen Versammlungen in bzw. mit verschiedenen Abteilungen/Diensten/Sprengel (EVS, Pförtner, Kardiologie, Geburtshilfe/Kreißsaal, Sprengel Neugries, usw.) haben je nach Verfügbarkeit die Mitglieder des Bezirksvorstandes teilgenommen.
Beratungen
Es wurden natürlich den Mitgliedern oder Mitarbeitern, die einer Mitgliedschaft zustimmten, persönliche Beratungen bezüglich verschiedenster Probleme gegeben. Diese individuellen Gespräche bedürfen des Öfteren sehr viel Zeit und nicht selten müssen weitere Recherchen durchgeführt, Informationen in verschiedene Ämter eingeholt oder Unterlagen abgegeben werden.
Verhandlungen einiger Zusatzabkommen zum dezentralen Abkommen
Im Laufe des Jahres 2007 wurden Verhandlungen bezüglich einiger Zusatzabkommen zum Betriebsabkommen (dezentrales Abkommen) durchgeführt. Diese Zusatzabkommen haben einige Verbesserungen für einen Teil der Bediensteten mit sich gebracht (z.B. Aufgabenzulage bei Personal welches mit antiblastischen Medikamenten arbeitet, usw.).
Sanitätsreform
Im Jahr 2007 wurde die Sanitätsreform erst richtig ins Leben gerufen und der ASGB hat diese immer mit besonderer Sorgfalt beobachtet und versucht einen konstruktiven Beitrag zu leisten. Allerdings kann man mit Sicherheit behaupten, dass diese Reform bis jetzt nicht all zu große Verbesserungen gebracht hat, weder für die Bediensteten und leider auch nicht für die Patienten.
Wahlen des neuen Sanitätsrates
Das Gesetz zur Neuordnung des Südtiroler Gesundheitswesens sieht nur mehr einen landesweiten Sanitätsrat vor. Die Wahl fand am 24. Oktober 2007 statt und ist innerhalb kürzester Zeit organisiert und durchgeführt worden. Der ASGB war daran maßgeblich beteiligt, da der Bezirkssekretär in die Wahlkommission entsandt wurde und dies mit ziemlich viel Aufwand verbunden war. Außerdem galt es natürlich für den ASGB einige Kandidaten zu nominieren und diese dementsprechend zu unterstützen und für sie zu werben. Dadurch ist es uns auch gelungen den Landesobmann in den Sanitätsrat zu entsenden.
Vorbereitungskurs für den Wettbewerb für Verwaltungssachbearbeiter
Im Herbst hat die schriftliche und mündliche Prüfung zum Wettbewerb für Verwaltungssachbearbeiter im Gesundheitsbezirk Bozen stattgefunden. Zu diesem Anlass wurde im Krankenhaus Bozen ein Kurs für die Wettbewerbsteilnehmer organisiert. Dieser fand an 12 Nachmittagen zu je zwei Stunden statt. Dabei wurden die verschiedenen Prüfungsthemen erklärt und die dazugehörigen Unterlagen verteilt.
Am Kurs haben 12 Personen teil genommen, davon sind neun angetreten, fünf haben die schriftliche und davon vier die mündliche Prüfung bestanden.
Durch dieses Angebot konnten einige neue Mitglieder gewonnen werden, da die Mitgliedschaft als einzige Bedingung galt.
Weihnachtsessen 2007
Auch im Jahr 2007 hat der Bezirksvorstand das traditionelle Weihnachtsessen für die Mitarbeiter im Gesundheitsbezirk Bozen organisiert. Dabei wurde wahrscheinlich ein Rekord gebrochen, da die Teilnehmerzahl auf 109 gestiegen ist. Die Organisationsgruppe hatte alle Hände voll zu tun, um allen Anwesenden noch einen Sitzplatz zu organisieren. Trotz der großen Anzahl an Personen waren ausreichend Preise beim Glückstopf vorhanden, um alle reichlich zu beschenken.
Einschreibungen von Neumitglieder
Im Jahr 2007 konnten, auch durch die Hilfe des Bezirksvorstandes, 49 Mitglieder neu eingeschrieben werden. Im Jahr 2006 waren es noch 40 Neumitglieder.
Steuererklärungen
Es wurden vom Landes- und Bezirkssekretär, direkt in unserem Büro, eine Vielzahl von Steuererklärungen verfasst und ausgehändigt. Dies wurde im Zeitraum von April bis Mai einmal wöchentlich abgewickelt.
Die Mitglieder und Interessierten Mitarbeiter mussten sich diesbezüglich vormerken und dadurch wurden lange Wartezeiten für die Betroffenen vermieden. Diese Tätigkeit findet immer großen Anklang und bringt auch einige neue Mitglieder.
Fahrtkostenbeitrag
Innerhalb 31. März 2007 wurden über 20 Gesuche um Fahrtkostenbeitrag für das Jahr 2006 abgefasst und beim Amt für Personennahverkehr hinterlegt.
Laborfonds
Es wurde bei persönlichen Gesprächen immer wieder die Wichtigkeit einer Zusatzrente erklärt und dadurch konnten einige Neueinschreibungen im Laborfonds erreicht werden.
Personalkommissionen
Mittels E-Mail wurde allen Ausschussmitgliedern und weiteren Interessierten die Tagesordnungen der Personalkommissionen, welche jeden Donnerstag stattfinden, zur Einsicht und Stellungnahme weitergeleitet. Bei den Personalkommissionen war der ASGB meist durch den Vorsitzenden und dem Bezirkssekretär vertreten. Falls diese verhindert waren, haben andere Mitglieder des Bezirksvorstandes an den Sitzungen teilgenommen.
Gewerkschaftstag
Am 16. November 2007 hat, nach vielen Jahren wieder ein Gewerkschaftstag der Fachgewerkschaft ASGB-Gesundheitsdienst auf Schloss Maretsch stattgefunden.
Für die zahlreich anwesenden Mitglieder des Gesundheitsbezirkes Bozen war dies ein tolles Erlebnis und es hat nur positive Rückmeldungen gegeben. Einige Mitglieder des Bezirksvorstandes haben an der Vorbereitung dieses Ereignisses mitgewirkt und sicher maßgeblich zum guten Gelingen beigetragen.
Wahlen Betriebsausschuss
Anfang des Jahres haben die Neuwahlen des Bezirksvorstandes stattgefunden. Die Wahlbeteiligung war sehr erfreulich und das neue Gremium hat sich im Laufe des Jahres sehr gut eingearbeitet.
Sitzungen des Bezirksvorstandes
Im Laufe des Jahres 2007 hat der Bezirksvorstand im Gesundheitsbezirk Bozen fünf Sitzungen und eine Klausurtagung abgehalten. Die Klausurtagung wurde organisiert, da durch die Neuwahlen einige Neulinge im Vorstand waren und es für wichtig erachtet wurde allen eine Grundinformation über die verschiedensten Thematiken (Die Gewerkschaft ASGB, die Kollektivverträge, das Südtiroler Gesundheitswesen, usw.) zu geben.