Aktuell

Lohn- und Rentenerhöhungen sofort!

Der ASGB hat am 27. Jänner dieses Jahres eine Pressekonferenz zum Thema „Lohnerhöhungen und Rentenerhöhungen sofort!“ abgehalten. Inhaltlich ging es dabei vor allem um die Stärkung der Kaufkraft.
Es ist eine bekannte Tatsache, dass Südtirol eine der teuersten Provinzen in Italien ist. Aufgrund gleicher nationaler Kollektivverträge im gesamten Staatsgebiet aber einer ungleichen Preisentwicklung hat man mit demselben Lohn in Sizilien beispielsweise eine größere Kaufkraft als in Südtirol. Dies muss dringend geändert werden.Vor allem die inflationsbedingten Teuerungen der jüngsten Vergangenheit stellen die Bevölkerung vor große Schwierigkeiten. Es spielt keine Rolle, ob jemand in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst arbeitet - die Kaufkraft ist aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten einfach zu gering. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, dieses Jahr dem Motto „Lohnerhöhungen und Rentenerhöhungen sofort!“ zu widmen. Nachfolgend stellen wir die Ist-Situation vor und deponieren unsere Forderungen, die wir als notwendig erachten, die Situation zu verbessern.
Privatwirtschaft
Status quo:
Derzeit gibt es in der Privatwirtschaft in Südtirol erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Entlohnung, je nachdem in welchem Sektor die Arbeitnehmer tätig sind. Um einige Beispiele zu nennen: Im Handels- und Dienstleistungssektor gibt es ein lokales Lohnelement von acht Euro brutto, was uns von anderen Regionen Italiens abhebt. Zudem wird dem Personal ab 1. April 2023 eine Summe von 30 Euro monatlich für die IV Kategorie ausbezahlt. In dieser Hinsicht ist es nur angemessen, dass eine finanziell spürbare Verbesserung erfolgt. Im Gastgewerbe haben die Gewerkschaften und der HGV bereits eine schrittweise provinziale Lohnerhöhung von 100 Euro vereinbart, die inzwischen vollständig ausbezahlt wird.
Im Sektor Freiberuf wird eine Lohnergänzung auf Landesebene von 50 Euro ausbezahlt. Die Nettolöhne im Bereich Handel und Dienstleistungen, Gastgewerbe-Tourismus und Freiberuf sind relativ ähnlich und weichen nicht weit voneinander ab. Es ist jedoch offensichtlich, dass es einer Lohnerhöhung bedarf, um in Südtirol mit den hohen Lebenshaltungskosten klarzukommen.
In der Metall-Industrie wurde auf nationaler Ebene eine Anpassung der Löhne an die Inflation jeweils im Juni vereinbart – vermutlich wird die Anpassung dieses Jahr zwischen fünf und sechs Prozent betragen. Im Metall-Handwerk wird zwar eine Landeszulage von über 170 Euro für die 5. Kategorie bezahlt, jedoch ist eine Nachverhandlung des territorialen Vertrags, der bereits 2012 abgeschlossen wurde, dringend notwendig. Im Holzhandwerk sind die Löhne mit knapp über 110 Euro für die Kategorie D ebenfalls nicht ausreichend. Höher ist die Landeszulage im Bauhandwerk für die 2. Kategorie, wo fast 260 Euro gezahlt werden. Dies hat natürlich einen spürbaren Einfluss auf den Nettolohn. Im Bau-Industrie-Sektor wurde bereits eine Plattform für ein Zusatzabkommen eingereicht, jedoch hat die Arbeitgeberseite 90 Prozent der Inhalte gestrichen und ein Veto eingelegt. Besonders auffällig ist die Entlohnung von Friseuren und Schönheitspflegern, die mit einem Nettolohn von nur 1.147,00 Euro kaum leben können.
Im Transportsektor gibt es Probleme, insbesondere bei der unterschiedlichen Entlohnung der Zweisprachigkeitszulage. Für die Mitarbeiter der SASA ist es gelungen, eine anständige Erhöhung der Zulage auszuhandeln. Die restlichen Akteure im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) müssen diesbezüglich nachziehen. Das Weiße Kreuz zahlt nur 8,78 Euro als Zweisprachigkeitszulage, ein Umstand der als skandalös bezeichnet werden kann.
Es ist offensichtlich, dass in verschiedenen Branchen in Südtirol die Löhne nicht ausreichend sind und dringend angehoben werden müssen, um die Lebensqualität der Arbeitnehmer zu verbessern und die Wirtschaft in der Region zu stärken.
Forderungen des ASGB
Wir fordern als Bund dezidiert ein provinziales und sektorenübergreifendes Lohnelement in Höhe von mindestens 100 Euro monatlich für alle Sektoren in der Privatwirtschaft, welches jährlich an die Inflation angepasst werden muss. Dieses Element sollte unabhängig von bereits existierenden Elementen ausbezahlt werden und nicht aufsaugbar sein.
Wir rufen die Politik auf, unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen, indem sie für öffentliche Ausschreibungen die Anwendung des provinzialen Lohnelementes als verpflichtendes Kriterium einführt, sowie von Betrieben, die sich nicht an der geforderten Lohnerhöhung beteiligen, höhere IRAP-Sätze einfordert und denen keine öffentlichen Beiträge auszahlt. Wir sind uns sicher, dass ein solches Landesabkommen zwischen allen involvierten Akteuren möglich ist, wie das Beispiel des Laborfonds beweist, es braucht dafür nur den Willen der Beteiligten.
Außerdem stehen jene Sektoren, die von den Bediensteten einen Zweisprachigkeitsnachweis verlangen, in der Pflicht, den Nachweis auch anständig zu entlohnen.
Öffentlicher Dienst
Status quo
Es ist offensichtlich, dass sich der Öffentliche Dienst in einer Krise befindet.
Die Mehrzahl der aktuell noch geltenden Verträge sind veraltet und müssen schnellstens neu verhandelt werden. Dies muss zeitnah geschehen. Die Gehälter im Öffentlichen Dienst wurden in den letzten Jahr(zehnt)en nicht nur nicht ausreichend der Inflation angepasst, sondern auch nie merklich angehoben.
So gibt es zum Teil über 20 Jahre alte Bereichsverträge, deren damals ausgehandelte Höchstbeträge heute noch angewandt werden. Bei den Lohnanpassungen bzw. den Inflationsausgleichszahlungen ist es notwendig, dass die lokalen und nicht die nationalen Inflationswerte als Berechnungsgrundlage dienen.
Bisher hat die Verwaltung Nichtabschlüsse größerer und spürbarerer Lohnanhebungen immer mit dem Veto aus Rom begründet. Es ist demnach erforderlich, dass die zuständigen Stellen ausloten, wie weitreichend die Kompetenzen des Landes Südtirol in diesem Bereich sind. Denn sollte es einen lokalen Spielraum in dieser Sache geben, ist er unbedingt zu nutzen.
Interessant ist auch, dass beim Abschluss des Vertrages für die Führungskräfte im Jahr 2018 die lokalen Lebenshaltungskosten Grundlage für die Inflationsberechnung waren, wohingegen beim Abschluss der Teilverträge des BÜKV für das Triennium 2019-2021 für die allgemeinen Bediensteten die nationalen IPCA-Werte für die vorläufigen Anpassungen an die Inflation bezahlt wurden.
Die in Vergangenheit zur Verfügung gestellten Finanzmittel verhielten sich meist unproportional zur Anzahl der Nutznießer. Wurden häufig für verhältnismäßig wenig Führungskräfte große Ressourcen freigemacht, gab es für die Bediensteten im Verhältnis weitaus weniger Geldmittel.
Die Führungskräfte hatten im Jahr 2018 eine Erhöhung von 26 Prozent und später nochmals die allgemeinen Erhöhungen durch den BÜKV (Inflationsanpassung von drei Prozent) erhalten. Wir wollen damit keine Neiddebatte schüren, fordern aber im Verhältnis ähnliche Erhöhungen für Nicht-Führungskräfte.
Aufgrund der unattraktiven Löhne und der zum Teil unflexiblen Arbeitsbedingungen hat sich der Öffentliche Sektor zu einem unattraktiven Arbeitgeber entwickelt. Aus diesen Gründen entscheiden sich viele – häufig junge Menschen – für andere Arbeitsplätze bzw. bleiben im Ausland oder wandern aus.
Das Land Südtirol als Arbeitgeber sollte als Vorbild für die Privatwirtschaft dienen und seinen Bediensteten angemessene Gehälter auszahlen. Es braucht jetzt eine gemeinsame Anstrengung für eine nachhaltige Entwicklung.
Forderungen des ASGB
Die Verantwortungsträger im Land sind nun gefordert, über die bereits im BÜKV für das Triennium 2019-2021 vorgesehene Anpassung der Inflation bis spätestens 30. Juni 2023 hinaus, reichlich Ressourcen zweckzubinden, um die Gehälter der öffentlich Bediensteten der seit 2022 rasant ansteigenden Inflation anzupassen. Zusätzlich müssen ausreichend Gelder zur Verfügung gestellt werden, damit die Gehälter eine den hohen Lebenshaltungskosten angemessene Erhöhung erfahren. Alle Spielräume und autonomiepolitische Kompetenzen müssen ausgelotet und genutzt werden. Keinesfalls tolerieren wir ein weiteres Hinhalten und Vertrösten unsererseits seitens der öffentlichen Verhandlungsdelegation.
Wir fordern aber genauso die Zweckbindung angemessener finanzieller Ressourcen für die Novellierung fast schon antiker Bereichsverträge und eine ökonomische und arbeitsrechtliche Anpassung an gegenwärtige und zukünftige Bedürfnisse des Personals.
Rentner
Status quo
Die Renten stagnieren seit Jahren, während die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Das bedeutet, dass sich die Rentner immer weniger für das gleiche Geld kaufen können und es immer schwieriger wird, die Rechnungen zu bezahlen und den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Die heutigen Rentner haben jahrelang gearbeitet und Beiträge gezahlt, um sich im Alter sicher fühlen zu können, aber jetzt finden sie sich vielfach in einer unsicheren Situation wieder. Wir werden nicht länger tatenlos zusehen, wie die Lebensqualität weiter sinkt.
Jene, die das Land aufgebaut und den Grundstein für den heutigen Wohlstand gelegt haben, haben das Recht auf ein angemessenes Leben im Alter, ohne finanzielle Sorgen und ohne monatlich jeden Cent umdrehen zu müssen.
Forderungen des ASGB
Da die Autonome Provinz Bozen-Südtirol keine direkte Möglichkeit hat, auf die Höhe der Renten einzuwirken, müssen die Südtiroler Parlamentarier auf nationaler Ebene handeln und dafür mit Nachdruck intervenieren, dass die Renten spürbar erhöht werden. Es ist auch unerlässlich, dass das Land eigene Kriterien für Rentner formuliert, die den Erhalt der lokalen Sozialleistungen für Rentner erleichtern. Um die Lebensqualität der Rentner in Südtirol zu verbessern, sind diese beiden Schritte zwangsläufig erforderlich.
Wie soll es weitergehen?
Wir haben einige Maßnahmen geplant, damit unsere Forderungen auch den notwendigen Widerhall finden. Zuallererst werden unsere Mitglieder über unsere Medienkanäle, sowie im Rahmen von Betriebsversammlungen über unser Vorhaben informiert. Im Vorfeld dieser Pressekonferenz hat es bereits Gespräche mit den anderen Gewerkschaftsorganisationen in Südtirol gegeben – denn diese Forderungen werden wir gemeinsam weitertragen. Zudem wird unsere heurige 1.-Mai-Feier unter dem Motto „Lohnerhöhungen und Rentenerhöhungen sofort!“ stehen.
Wir erwarten uns Rückendeckung von den Arbeitgeberverbänden und der Politik. Sollten diese Akteure keine Bereitschaft zu Verhandlungen zeigen, schließen wir als Konsequenz Kundgebungen, in der das Personal in der Privatwirtschaft und jenes im öffentlichen Dienst mit tatkräftiger Unterstützung der Rentner gemeinsam auftritt und die Erfüllung unserer Forderungen mit Vehemenz einfordert und weitere Aktionen nicht aus.

Aktuell

ASGB kritisiert geplante Einschränkung des Südtiroler Bausparmodells durch die Landesregierung

Der ASGB hat das Vorhaben der Landesregierung kritisiert, beim Südtiroler Bausparmodell die Rückzahlungsmöglichkeit mittels des sogenannten „Bullet“ streichen zu wollen.
„Wie schon zweimal in den vergangenen Jahren, versucht die Landesregierung erneut, das für die Südtiroler Bevölkerung wichtige und erfolgreiche Bausparmodell einzuschränken“, sagte Alex Piras, stellvertretender Vorsitzender des ASGB und Verantwortlicher für den Bereich Zusatzrentenvorsorge.
Das Bausparmodell ermöglicht es Mitgliedern von konventionierten Zusatzrentenfonds in Südtirol unter bestimmten Voraussetzungen, um ein begünstigtes Darlehen beim Land anzusuchen, um ihre Erstwohnung zu finanzieren. Dabei wird auch die im jeweiligen Fall geeignete Form der Rückzahlung festgelegt, die entweder über die laufende Rückzahlung von Kapital und Zinsen erfolgt oder über das Bulletsystem, bei welchem während der Laufzeit nur die Zinsen und spätestens am Ende der Laufzeit die Kapitalschuld zurückgezahlt werden.
„Gerade letzteres Modell ist eine wesentliche Besonderheit des Bausparens und ist hilfreich in jenen Fällen, wo der Betroffene einen zusätzlichen Kredit einer Bank zur Finanzierung des Eigenheims benötigt. Wohl die wenigsten können nämlich zwei Kredite mit gleichzeitiger Kapital- und Zinsrückzahlung stemmen“, so Piras weiter.
Die beauftragte Bank bewertet die Kreditwürdigkeit des Fondsmitglieds auch unter Berücksichtigung der Weiterentwicklung seiner Zusatzrentenposition und entscheidet dann über die Gewährung und die Art des Bauspardarlehens.
Der ASGB weist das Argument zurück, wonach beim Bulletsystem der Rückfluss der Gelder in den Landesfonds zu langsam erfolge, denn im Gegensatz zu anderen Landesbeiträgen fließe beim Bulletsystem das Geld überhaupt und zur Gänze wieder ans Land zurück.
Zudem sei das Bausparmodell für viele junge Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ein wichtiger Anreiz, sich in einen Zusatzrentenfonds einzuschreiben. Die Politik ermuntere auf der einen Seite die Bevölkerung, mit einer Zusatzrente vorzusorgen, dämpfe aber auf der anderen Seite mit derartigen Vorhaben die Attraktivität, einem Fonds beizutreten, so der ASGB.
„Jetzt, möglichst entfernt noch vor den Landtagswahlen im Herbst, Hand an das Bausparmodell zu legen, zeigt, dass man sich in der Landesregierung dessen bewusst ist, dass es sich um eine unpopuläre Entscheidung handelt. Wir fordern die Landesregierung auf, das Bulletsystem weiterhin als Rückzahlungsmöglichkeit für das Bauspardarlehen beizubehalten und das erfolgreiche Südtiroler Bausparmodell in der bestehenden Form zu belassen“, so Piras abschließend.