Aktuell
Arbeitsunfall und Berufskrankheit
Das INAIL bietet den Arbeitnehmern, welche einen Arbeitsunfall erlitten haben oder sich eine Berufskrankheit zugezogen haben Schutz mittels der Erbringung von ökonomischen, sanitären und zusätzlichen Leistungen, auch wenn der Arbeitgeber die Versicherungsprämie nicht ordnungsgemäß entrichtet hat.
Arbeitsunfall
sind Unfälle, die durch gewaltsame Einwirkung während der Arbeit verursacht werden und die eine bleibende, gänzliche oder teilweise Arbeitsunfähigkeit oder sogar den Tod zur Folge haben.
Berufskrankheit
ist ein Zustand, welcher durch dauerhaften Kontakt mit einer krankhaften Arbeitsaktivität über einen längeren Zeitraum verursacht wird, und je nach Berufssparte verschieden ist.
Leistungen des INAIL
Tagegeld: für zeitweilige gänzliche Arbeitsunfähigkeit ab dem 4. Tag;
Monatliche Rente: für bleibende Arbeitsunfähigkeit ab 16 Prozent Invalidität;
Einmalige Entschädigung: für den biologischen Schaden (sechs Prozent bis 15 Prozent);
Hausfrauenrente: ab einer bleibenden Invalidität von 27 Prozent;
Zulage: für fortwährenden persönlichen Beistand (Begleitgeld);
Kuren: Thermal und Klimakuren;
Leistungen für Hinterbliebene: monatliche Rente oder Sonderzulage.
Außerdem bietet das INAIL den Arbeitsinvaliden bestimmte Hilfsmittel an:
Pflegehilfsmittel, Prothesen und Orthesen, Mobilitätshilfen, medizinische Geräte bei Ateminsuffizienz, Sportgeräte, Trainings und Therapiegeräte, Computer, Beiträge usw.