Transport und Verkehr


Weißes Kreuz erhöht Mindestlohn um 150 Euro

Inmitten anhaltender Herausforderungen und Unsicherheiten haben die Gewerkschaften und der Betriebsrat mit dem Landesrettungsverein Weißes Kreuz eine wichtige und wohlverdiente Erhöhung des Mindestlohns für die Mitarbeiter erkämpft.
Hans J. Dalsass, GTV-Sektretär und Josef Gasser, Betriebsrat des ASGB beim Weissen Kreuz, stellen sich dem Fotografen
Die neuen Vereinbarungen beinhalten eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns für die Einstufungsebene C um 150 Euro brutto pro Monat. Ab März dieses Jahres steigt der Lohn um 60 Euro, gefolgt von jeweils weiteren 45 Euro brutto pro Monat in den Jahren 2024 und 2025. Diese Erhöhung entspricht insgesamt knapp 8,3 Prozent und wird damit den Lebensstandard der Mitarbeiter spürbar verbessern.
Neben der Lohnerhöhung wurde zudem ausgehandelt, dass das Weiße Kreuz unter gewissen Voraussetzungen den Beitrag für den Laborfonds ab dem 1. April 2023 erhöht. Der zu Lasten des Arbeitgebers gehende Beitrag steigt von den aktuellen zwei Prozent auf 2,5 Prozent. Eine erfreuliche Nachricht für die Arbeitnehmer, die aber an die Bedingung geknüpft ist, dass auch der beigetretene Arbeitnehmer die eigene Quote auf zwei Prozent oder mehr erhöht.
Darüber hinaus wird auch die Anzahl der Dienstalterszulagen von neun auf zwölf Zulagen erhöht. Eine Tatsache, die die langjährige Erfahrung und das Engagement der Mitarbeiter noch stärker anerkennt und wertschätzt.
Die Transportgewerkschaft im ASGB zeigt sich erfreut über die erreichten Ergebnisse und sieht in ihnen eine positive Entwicklung für die Beschäftigten des Weißen Kreuzes in diesen schwierigen Zeiten. Die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften, Betriebsrat und dem Weißen Kreuz wurden von gegenseitigem Respekt und Verständnis geprägt und führten zu einem erfolgreichen Ergebnis.
Insgesamt ist die Lohnerhöhung ein starkes Signal dafür, dass das Weiße Kreuz den Beitrag seiner Mitarbeiter schätzt und respektiert, insbesondere in Zeiten, in denen das Gesundheitssystem unter besonderem Druck steht. Es bleibt zu hoffen, dass andere Arbeitgeber diesem Beispiel folgen und die wertvolle Arbeit ihrer Mitarbeiter ebenso wertschätzen werden.

Chemie


Kollektivvertragserneuerung Gummi-Plastik

Die Details
Die Gewerkschaften haben nach Rücksprache mit den Arbeitern ihren Vorbehalt bezüglich des vorgeschlagenen Erneuerungsabkommens des nationalen Kollektivvertrags Gummi-Plastik, das am 26. Januar 2023 unterzeichnet wurde, aufgehoben. Das erneuerte Abkommen wird bis zum 31. Dezember 2025 in Kraft sein.
Wirtschaftlicher Teil
Die monatliche brutto Gesamterhöhung (TEC) wird im Dreijahreszeitraum 167 Euro und das Gesamtentgelt wird 4.019 Euro betragen. Die unterzeichnete Vereinbarung sieht eine durchschnittliche Erhöhung der Mindestlöhne (TEM) um 153 Euro (Kategorie F) vor. Die Erhöhung wird in 3 „Tranchen“ aufgeteilt: 61 Euro ab dem 1. Januar 2023; 45 Euro ab dem 1. Januar 2024; 47 Euro ab dem 1. April 2025. Was die tarifliche Wohlfahrt betrifft, werden ab dem 1. Januar 2024 14 Euro für alle Arbeitnehmer der Branche für ergänzende Krankenversicherungsfonds bereitgestellt.
Normativer Teil
Die industriellen Beziehungen werden gefestigt durch die Stärkung der Beobachtungsstelle zum Thema Chancengleichheit und Überwachung der Beschäftigung von Frauen. Darüber hinaus werden mit den Produktionsketten, die dem Sektor verbunden sind, Gespräche geführt, um gemeinsame Initiativen zu starten und bewährte Vertragsverfahren, die die Geschlechtergleichheit begünstigen, zu fördern.
Besonderes Augenmerk wird auf dieses letzte Thema gelegt, mit der Anerkennung von zwei bezahlten Monaten zusätzlich zu den dreien, die im Falle von Gewalt gegen Frauen von Gesetz vorgesehen sind, sowie vier Stunden jährlicher Schulung zu diesem Thema. Auch das Kapitel Gesundheit und Sicherheit wurde verbessert, indem die interkonföderale Vereinbarung und das Gesetz über angemessene Anpassungen übernommen wurden. Die jährlichen bezahlten individuellen Freistellungen für jedes RLS (Unternehmensvertreter für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) wurden erhöht: von 40 auf 72 Stunden für Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten, von 30 auf 48 Stunden für Unternehmen mit sechs bis 15 Beschäftigten und von 12 auf 24 Stunden für Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten.
Es werden auch weitere Maßnahmen anerkannt, wie ein zusätzlicher jährlicher freier Tag bei Krankheit eines Kindes im Alter von drei bis 10 Jahren, die Aufteilbarkeit der Elternzeit, die volle ­Akkumulation der ROL (Zeitguthaben) für bezahlte Abwesenheiten von zehn Tagen bei der Geburt eines Kindes und für die Verwendung der monatlichen Freistellungen gemäß Gesetz 104, die Anerkennung von so vielen bezahlten Tagen wie notwendig für Untersuchungen, Entnahme, Krankenhausaufenthalte und Erholung für Knochenmarkspender sowie die Übernahme der interkonföderalen Rahmenvereinbarung zur Arbeit im Home-Office. Besonders wichtig ist der Eingriff in das tarifliche Wohlfahrtsprogramm. Ab dem 1. Januar 2024 wird die Einschreibung aller Arbeitnehmer beim sektoralen Gesundheitsfonds von den Unternehmen vollständig finanziert und es ist vorgesehen, dass Arbeitnehmer, die einen zusätzlichen Beitrag leisten möchten, Zugang zu einem umfassenderen Gesundheitsplan haben werden.