Verbrauchertelegramm
Sommerschlussverkauf: Alles neu macht der … Juli?
Händler müssen Tiefstpreis des Vormonats angeben
Vor kurzem wurden die Normen zu den Sonderverkäufen geändert (GvD. Nr. 26 vom 7. März 2023, Änderung des Art. 17-bis des Verbraucherschutzkodes, welcher die Sonder- und vergünstigten Verkäufe regelt). Was bringt diese Änderungen für Neuheiten für die Verbraucher:innen - und für wann ist in Südtirol der Start des Sommerschlussverkaufs vorgesehen?
Die große Neuheit: bei allen Rabatten müssen die Händler den tiefsten Preis der 30 Tage vor dem Rabatt mit angeben. Auf die selbe Weise werden auch die „ursprünglichen Verkaufspreise“, die vom Verkäufer im Zeitraum vor Beginn des Sonderverkaufs angewandt wurden, ermittelt.Produkte die im Ausverkauf gekauft werden müssen nicht nur frei von Fehlern und Mängeln sein, sondern auch deren Werbung „entsprechen“. Die Preisschilder müssen folgende drei Angaben enthalten:
1) der ursprüngliche Verkaufspreis, d. h. der niedrigste Preis, der in den 30 Tagen vor der Preisreduzierung galt (außer für Agrarprodukte, Lebensmittel und unterpreisige Produkte)
2) die Preissenkung, ausgedrückt als Prozentsatz;
3) der neue Verkaufspreis, d. h. der ermäßigte Preis.
Die besten Schnäppchen werden gemacht, indem man sich vor den Schlussverkäufen in den Geschäften umsieht und die Preise der Produkte, an die man interessiert ist, notiert. Nur so, kann man hinterher sicher sein ein gutes Geschäft gemacht zu haben!
Weitere Tipps zur Schnäppchenjagd sind Online abrufbar www.consumer.bz.it/de
Die große Neuheit: bei allen Rabatten müssen die Händler den tiefsten Preis der 30 Tage vor dem Rabatt mit angeben. Auf die selbe Weise werden auch die „ursprünglichen Verkaufspreise“, die vom Verkäufer im Zeitraum vor Beginn des Sonderverkaufs angewandt wurden, ermittelt.Produkte die im Ausverkauf gekauft werden müssen nicht nur frei von Fehlern und Mängeln sein, sondern auch deren Werbung „entsprechen“. Die Preisschilder müssen folgende drei Angaben enthalten:
1) der ursprüngliche Verkaufspreis, d. h. der niedrigste Preis, der in den 30 Tagen vor der Preisreduzierung galt (außer für Agrarprodukte, Lebensmittel und unterpreisige Produkte)
2) die Preissenkung, ausgedrückt als Prozentsatz;
3) der neue Verkaufspreis, d. h. der ermäßigte Preis.
Die besten Schnäppchen werden gemacht, indem man sich vor den Schlussverkäufen in den Geschäften umsieht und die Preise der Produkte, an die man interessiert ist, notiert. Nur so, kann man hinterher sicher sein ein gutes Geschäft gemacht zu haben!
Weitere Tipps zur Schnäppchenjagd sind Online abrufbar www.consumer.bz.it/de
Termine im Überblick
In den meisten Südtiroler Gemeinden ist der Beginn auf den 14. Juli 2023 und das Ende auf den 11. August 2023 festgelegt. In den Tourismusgemeinden beginnt der Saisonschlussverkauf hingegen erst am 18. August 2023 und endet am 15. September 2023.