Verbrauchertelegramm
Brennstoffpreise im Fallen

Weitere Kosteneinsparung durch gemeinsame Lieferungen

Die jüngsten Erhebungen der VZS zeigen die Senkungen der Brennstoffpreise. Trotz massiver Reduzierungen im Vergleich zu Oktober 2022 (bis zu 62 Prozent), sind die Preise noch immer um einiges höher als noch vor vier Jahren.
Kosten durch Sammellieferungen und Optimierungen etwas auffangen
Durch den Ankauf größerer Mengen kann bei den meisten Brennstoffen einiges eingespart werden. Hier können Gemeinschaftslieferungen mit den Nachbarn von Vorteil sein.
Tipp der Verbraucherzentrale: vor der Bestellung abklären, wie viel bei einer größeren Lieferung eingespart werden kann.
Durch eine fachgerechte Einregulierung der Heizanlage, einen so genannten hydraulischen Abgleich, kann nicht nur Heizenergie sondern auch Strom für die Umwälzpumpen eingespart werden. Einsparungen von 15 Prozent sind hier keine Seltenheit.
Tipp der Verbraucherzentrale: Für die Durchführung eines hydraulischen Abgleiches können Landesbeiträge zwischen 40 und 80 Prozent in Anspruch genommen werden. Alternativ dazu kann auch ein Steuerabzug in Anspruch genommen werden.
Das gute Geschäft mit der Abtretung der Steuerguthaben - Banken honorieren mündliche Zusicherungen nicht - Kostenexplosion für KundInnen.Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit, die Steuerabschreibungen für Maßnahmen im Baubereich an Dritte, z.B. Banken, abzutreten. Insbesondere beim „Superbonus 110 Prozent“, der innerhalb von fünf Jahren abzuschreiben ist, wurde diese Möglichkeit von Vielen genutzt (auch weil das eigene Steueraufkommen die entsprechenden Summen oft nicht abdeckte).
In den letzten Monaten haben sich mehrere Personen bei der VZS gemeldet, die zu Baubeginn mit ihrer Hausbank – meist mündlich – die Abtretung des Steuerguthabens vereinbart hatten. Beim endgültigen Vorlegen der Unterlagen für die Abtretung des Steuerguthabens verlangten die Banken jedoch plötzlich höhere Kosten als vereinbart. In einem Fall stieg der verlangte Anteil des Steuerguthabens von acht auf 16 Prozent bedeutet, eine glatte Verdoppelung; für den Verbraucher ergaben sich so, unerwartet, Kosten in Höhe von ca. 40.000 Euro.
Dieses Verhalten seitens mancher Banken ist schlicht und ergreifend skandalös, und erschüttert einmal mehr das Vertrauen der Kund:innen. Banken sollten ihre mündlichen Zusagen honorieren – ist dies nicht möglich, müssen die Kunden so früh wie möglich über die Änderungen in Kenntnis gesetzt werden, damit den Kunden:innen noch eine Chance bleibt, sich um eine Alternative zu bemühen.
Die Preisentwicklung laut Erhebungen:

Bau


Landesergänzungsvertrag Bau

Im Mai 2023 wurden die Vertragsverhandlungen zur Erneuerung des Landesergänzungsvertrages im Bausektors abgeschlossen. Hier eine kurze Zusammenfassung der Neuigkeiten.
Landesergänzungsvertrag Bau - Industrie 2023
VLE/EVR (variables Lohnelement)
Erhöhung auf sechs Prozent berechnet auf Grundlohn März 2023
Das VLE/EVR wird ab Jänner 2024 wieder bezahlt.
Außendienst
Alle bestehenden Stufen wurden um ein Prozent erhöht und die höchste über 60 km wird neu eingeführt.
1 – 15 km 11 Prozent
15 – 30 km: 16 Prozent
30 – 60 km: 21 Prozent
Über 60 km: 25 Prozent
Übernachtungszulage
Täglich 12,50 Euro, einheitlich für alle Kategorien gleich.
Mensa
Sechs Euro täglich Mensaersatzzulage.
Bisherige Kostenbeteiligung des Arbeiters nicht im Außendienst von 1,55 Euro wird abgeschafft.
Sieben Euro täglich Mensa für Verwaltungsangestellte im Bausektor.
UNA TANTUM (einmalige Zahlung)
200 Euro brutto für alle am 11.05.2023 (Datum der Vertragsunterzeichnung) beschäftigten Mitarbeiter. Wird mit Lohnstreifen von Dezember 2023 bezahlt.
Dauer des Vertrages
11.05.2023 bis 31.12.2025
Landesergänzungsvertrag Bau - Handwerk 2023
VLE/EVR (variables Lohnelement)
Das VLE/EVR wird für 2023 bestätigt.
Außendienst
Erhöhung der bestehenden Tagessätze in den jeweiligen Stufen sowie Neueinführung der Stufe über 60 km:
Übernachtungszulage
Täglich 12,50 Euro, einheitlich für alle Kategorien gleich.
Mensa
Sechs Euro täglich Mensaersatzzulage.
Sieben Euro täglich Mensa für Verwaltungsangestellte im Bausektor.
Dauer des Vertrages
01.06.2023 bis 31.12.2025
Zudem wurde eine grundsätzliche Einigung über die Wiedereinführung der 50-prozentigen Lohnfortzahlung für den zweiten und dritten Tag bei Abwesenheit wegen kurzer Krankheit (weniger als sieben Tage) erzielt, wobei die Details in den kommenden Wochen festgelegt werden.
Für weitere Fragen sich bitte an die Fachsekretäre der Sektion Bau wenden, da diese bei den Verhandlungen bis zur Vertragsunterzeichnung anwesend waren.