Bau
Landesergänzungsvertrag Bau
Im Mai 2023 wurden die Vertragsverhandlungen zur Erneuerung des Landesergänzungsvertrages im Bausektors abgeschlossen. Hier eine kurze Zusammenfassung der Neuigkeiten.
Das VLE/EVR wird ab Jänner 2024 wieder bezahlt.
Bisherige Kostenbeteiligung des Arbeiters nicht im Außendienst von 1,55 Euro wird abgeschafft.
Sieben Euro täglich Mensa für Verwaltungsangestellte im Bausektor.
Landesergänzungsvertrag Bau - Industrie 2023
VLE/EVR (variables Lohnelement)
Erhöhung auf sechs Prozent berechnet auf Grundlohn März 2023Das VLE/EVR wird ab Jänner 2024 wieder bezahlt.
Außendienst
Alle bestehenden Stufen wurden um ein Prozent erhöht und die höchste über 60 km wird neu eingeführt.
1 – 15 km 11 Prozent
15 – 30 km: 16 Prozent
30 – 60 km: 21 Prozent
Über 60 km: 25 Prozent
15 – 30 km: 16 Prozent
30 – 60 km: 21 Prozent
Über 60 km: 25 Prozent
Übernachtungszulage
Täglich 12,50 Euro, einheitlich für alle Kategorien gleich.
Mensa
Sechs Euro täglich Mensaersatzzulage.Bisherige Kostenbeteiligung des Arbeiters nicht im Außendienst von 1,55 Euro wird abgeschafft.
Sieben Euro täglich Mensa für Verwaltungsangestellte im Bausektor.
UNA TANTUM (einmalige Zahlung)
200 Euro brutto für alle am 11.05.2023 (Datum der Vertragsunterzeichnung) beschäftigten Mitarbeiter. Wird mit Lohnstreifen von Dezember 2023 bezahlt.
Dauer des Vertrages
11.05.2023 bis 31.12.2025Landesergänzungsvertrag Bau - Handwerk 2023
VLE/EVR (variables Lohnelement)
Das VLE/EVR wird für 2023 bestätigt.
Außendienst
Erhöhung der bestehenden Tagessätze in den jeweiligen Stufen sowie Neueinführung der Stufe über 60 km:
Übernachtungszulage
Täglich 12,50 Euro, einheitlich für alle Kategorien gleich.
Mensa
Sechs Euro täglich Mensaersatzzulage.
Sieben Euro täglich Mensa für Verwaltungsangestellte im Bausektor.
Sieben Euro täglich Mensa für Verwaltungsangestellte im Bausektor.
Dauer des Vertrages
01.06.2023 bis 31.12.2025
Zudem wurde eine grundsätzliche Einigung über die Wiedereinführung der 50-prozentigen Lohnfortzahlung für den zweiten und dritten Tag bei Abwesenheit wegen kurzer Krankheit (weniger als sieben Tage) erzielt, wobei die Details in den kommenden Wochen festgelegt werden.
Für weitere Fragen sich bitte an die Fachsekretäre der Sektion Bau wenden, da diese bei den Verhandlungen bis zur Vertragsunterzeichnung anwesend waren.
Zudem wurde eine grundsätzliche Einigung über die Wiedereinführung der 50-prozentigen Lohnfortzahlung für den zweiten und dritten Tag bei Abwesenheit wegen kurzer Krankheit (weniger als sieben Tage) erzielt, wobei die Details in den kommenden Wochen festgelegt werden.
Für weitere Fragen sich bitte an die Fachsekretäre der Sektion Bau wenden, da diese bei den Verhandlungen bis zur Vertragsunterzeichnung anwesend waren.