Landesbedienstete


Rückblick: 12. Vollversammlung ASGB-Landesbedienstete

„Weshalb wir den öffentlichen Dienst brauchen – Betrachtung seiner Leistung und Wirkung“. Genügend Mittel, faire Verhandlungen, Imagepflege:Vollversammlung der ASGB-Landesbediensteten
v.l.n.r. Karin Wellenzohn, Waltraud Moser, Silvia Seiwald, Sybille Steckholzer, Brigitta Steiger, Sabine Giuntini, Brigitte Hofer, Christian Mayr, Peter Casal, Daniel Pedrotti, Ivan Plasinger, Maria Pertoll, Laura Di Benedetto. Beim Fotoshooting nicht dabei sein konnten: Barbara Trojer und Werner Radmüller

Das Landespersonal fordert mehr Respekt und Rückendeckung in Politik und Gesellschaft
Mehr Mittel, mehr Respekt, mehr Rückendeckung. Die ASGB-Landesbediensteten haben am 4. September im Rahmen ihrer Vollversammlung im Kolpinghaus in Bozen eine Reihe von Forderungen an die Landesregierung und darüber hinaus gerichtet. Diese Forderungen sollen das Image und die Attraktivität des Landes als Arbeitgeber steigern und damit das Funktionieren der für die Südtiroler Autonomie zentralen Verwaltung auch langfristig sichern.
„Weshalb wir den öffentlichen Dienst brauchen – Betrachtung seiner Leistung und Wirkung“ war das Motto der Vollversammlung der ASGB-Landesbediensteten, der mitgliederstärksten Gewerkschaft in der Landesverwaltung. „Dass wir unsere Mitgliederzahl in den letzten fünf Jahren von etwa 1500 auf 1700 steigern konnten, ist angesichts der Pensionierungswelle alles andere als selbstverständlich“, so die Vorsitzende der ASGB-Landesbediensteten, Brigitta Steiger.
Laut Steiger ist der Mitgliederzuwachs auch auf die vielen Herausforderungen im öffentlichen Dienst der letzten Jahre zurückzuführen. Auch deshalb wurde die Bedeutung eines funktionierenden öffentlichen Dienstes im Beisein von Landeshauptmann und Personal-Landesrat Arno Kompatscher von verschiedensten Seiten beleuchtet.
Warum braucht es den öffentlichen Dienst?
Marjaana Gunkel, Professorin an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Freien Universität Bozen, betonte, dass der öffentliche Dienst allgemein zur Verbesserung der Lebensqualität und zum Funktionieren einer Gesellschaft beiträgt. Sie machte deutlich, was für eine attraktive Beschäftigung im öffentlichen Dienst notwendig ist: vom Arbeitsklima über eine transparente Kommunikation bis hin zu Entgelt und Sozialleistungen sowie Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten.
Als „Rückgrat unserer Gesellschaft“ bezeichnete ASGB-Vorsitzender Tony Tschenett den öffentlichen Dienst. Dieser müsse daher geschätzt und attraktiver gestaltet werden. Es sei auch wichtig, Rechtssicherheit bei den Kollektivvertragsverhandlungen zu schaffen. „Es braucht eine Durchführungsbestimmung, mit der die primäre Zuständigkeit für die Kollektivvertragsabschlüsse an das Land übertragen wird“, so Tschenett, der einen entsprechenden Appell an den Landeshauptmann und die künftige Landesregierung richtete.
Arno Kompatscher selbst betonte, dass ein funktionierender öffentlicher Dienst nicht nur Teil der Südtiroler Nachhaltigkeitsstrategie sei. Die oft kritisierten vielen öffentlich Bediensteten seien auch Teil der Erfolgsgeschichte des Landes, das Zuständigkeiten verwaltet, die andere Länder nicht haben. Trotz eines Ausbaus dieser Zuständigkeiten sei es oft schwierig, Mitarbeiter zu finden. Daher müsse an einem attraktiven öffentlichen Dienst gearbeitet werden: mit den notwendigen Mitteln, Transparenz und Teilhabe.
Zwei Resolutionen verabschiedet
Zwei Resolutionen wurden anlässlich der Vollversammlung der ASGB-Landesbediensteten verabschiedet. Die erste befasst sich mit einer gezielten Imagearbeit für den öffentlichen Dienst. Gefordert wird, dass die Arbeit der Landesverwaltung öffentlich anerkannt und die gesellschaftliche, wirtschaftliche sowie autonomiepolitische Bedeutung einer funktionierenden Verwaltung systematisch betont wird. Diese Resolution richtet sich nicht nur an die Politik, sondern auch an alle anderen gesellschaftlichen Interessensträger.
Die zweite Resolution ist allein an die Politik und die Verantwortlichen der Landesverwaltung gerichtet. Darin fordern die ASGB-Landesbediensteten kontinuierliche Vertragsverhandlungen, die rechtzeitige Bereitstellung von Mitteln für Inflationsanpassungen und Gehaltserhöhungen, sowie das Nachdenken über neue Aufstiegsmöglichkeiten. Zudem soll eine alters- und alternsgerechte Gestaltung des öffentlichen Dienstes dessen Attraktivität als Arbeitgeber nachhaltig und langfristig steigern.
Folgende Delegierte wurden während der Vollversammlung für den Vorstand gewählt:
Verwaltung
Brigitte Hofer
Barbara Trojer
Ivan Plasinger
Laura Di Benedetto
Brigitta Steiger
Sybille Steckholzer
Peter Kasal
Waltraud Moser
Maria Pertoll
Mitarbeiter für Integration
Marina Kuppelwieser
Straßenwärter
Christian Mayr
Forst
Daniel Pedrotti
Amts – und Schulwarte
Norbert Parth
Lagerverwalter
Rudolf Pernstich
Landesberufsschulen
Silvia Seiwald
Werner Radmüller
Kindergarten
Sabine Giuntini
Karin Wellenzohn
Für die Revisionskommission
Brigitte Lanziner
Erwin Pfeifer
Helmuth Schatzer

SSG


Zwischenstand bei den Vertragsverhandlungen für die Lehrpersonen an Schulen staatlicher Art

Nachdem die Voraussetzungen für den Start der Vertragsverhandlungen für die Lehrpersonen der Schulen staatlicher Art mit dem Abschluss des Teilvertrages des BÜKVs und der notwendigen Bereitstellung der finanziellen Mittel im Nachtragshaushalt gegeben waren, konnten wir endlich Mitte Juli mit den Vorarbeiten im Rahmen eines technischen Tischs und seit Kurzem darauf aufbauend mit den effektiven Verhandlungen beginnen.
Was wird verhandelt?
Aktuell verhandeln wir über die Anpassung der Inflation für das Triennium 2019 - 2021, die Anpassung der Gehälter des Jahres 2022 auf die Erhöhung der Inflation des vorangegangenen Trienniums und die Akontozahlung auf die erhöhte Inflation im Triennium 2022 - 2024. (siehe Tabelle)
Komplexität der Verhandlungen
Aktuell treffen sich die Gewerkschaftsvertreter wöchentlich mit den Vertretern der Verwaltung, um die genaue Vorgehensweise zu besprechen, denn zu diesen vom Land geplanten Zahlungen kommt hinzu, dass der Staat für das Triennium 2019-2021 die Gehälter ebenso rückwirkend erhöht hat. Die Schwierigkeiten, welche im Rahmen einer technischen Besprechung behandelt wurden, liegen darin, die staatlichen und lokalen Anpassungen zu be- und verrechnen. Wurde nämlich bei den Kollegen im Landesdienst nur jenes Personal bei den Auszahlungen bedacht, welches zum 31.12.2021 noch aktiv im Dienst war, müssen bei den Schulen staatlicher Art die staatlichen Anpassungen auch für das sich bereits im Ruhestand befindende Personal berücksichtigt werden, da die Erhöhung der staatlichen Grundgehälter lt. neuem nationalen Kollektivvertrag vom Dezember 2022 eine Neuberechnung der Pension mit sich bringt.
Erklärtes Ziel aller an den Verhandlungen Beteiligten ist der rasche Abschluss des Vertrages, damit eine Auszahlung noch im November möglich wird.
Sollten aufgrund von Einwänden vonseiten der Prüfstelle des Landes bzw. des Rechnungshofes Verzögerungen eintreten, wird die Auszahlung der Beträge auf das Jahr 2024 rutschen.
Alle Bemühungen laufen darauf hinaus, so schnell als möglich die Auszahlung zu ermöglichen! Wir halten euch auf dem Laufenden.