SSG
Zwischenstand bei den Vertragsverhandlungen für die Lehrpersonen an Schulen staatlicher Art
Nachdem die Voraussetzungen für den Start der Vertragsverhandlungen für die Lehrpersonen der Schulen staatlicher Art mit dem Abschluss des Teilvertrages des BÜKVs und der notwendigen Bereitstellung der finanziellen Mittel im Nachtragshaushalt gegeben waren, konnten wir endlich Mitte Juli mit den Vorarbeiten im Rahmen eines technischen Tischs und seit Kurzem darauf aufbauend mit den effektiven Verhandlungen beginnen.
Erklärtes Ziel aller an den Verhandlungen Beteiligten ist der rasche Abschluss des Vertrages, damit eine Auszahlung noch im November möglich wird.
Sollten aufgrund von Einwänden vonseiten der Prüfstelle des Landes bzw. des Rechnungshofes Verzögerungen eintreten, wird die Auszahlung der Beträge auf das Jahr 2024 rutschen.
Alle Bemühungen laufen darauf hinaus, so schnell als möglich die Auszahlung zu ermöglichen! Wir halten euch auf dem Laufenden.
Was wird verhandelt?
Aktuell verhandeln wir über die Anpassung der Inflation für das Triennium 2019 - 2021, die Anpassung der Gehälter des Jahres 2022 auf die Erhöhung der Inflation des vorangegangenen Trienniums und die Akontozahlung auf die erhöhte Inflation im Triennium 2022 - 2024. (siehe Tabelle)
Komplexität der Verhandlungen
Aktuell treffen sich die Gewerkschaftsvertreter wöchentlich mit den Vertretern der Verwaltung, um die genaue Vorgehensweise zu besprechen, denn zu diesen vom Land geplanten Zahlungen kommt hinzu, dass der Staat für das Triennium 2019-2021 die Gehälter ebenso rückwirkend erhöht hat. Die Schwierigkeiten, welche im Rahmen einer technischen Besprechung behandelt wurden, liegen darin, die staatlichen und lokalen Anpassungen zu be- und verrechnen. Wurde nämlich bei den Kollegen im Landesdienst nur jenes Personal bei den Auszahlungen bedacht, welches zum 31.12.2021 noch aktiv im Dienst war, müssen bei den Schulen staatlicher Art die staatlichen Anpassungen auch für das sich bereits im Ruhestand befindende Personal berücksichtigt werden, da die Erhöhung der staatlichen Grundgehälter lt. neuem nationalen Kollektivvertrag vom Dezember 2022 eine Neuberechnung der Pension mit sich bringt.Erklärtes Ziel aller an den Verhandlungen Beteiligten ist der rasche Abschluss des Vertrages, damit eine Auszahlung noch im November möglich wird.
Sollten aufgrund von Einwänden vonseiten der Prüfstelle des Landes bzw. des Rechnungshofes Verzögerungen eintreten, wird die Auszahlung der Beträge auf das Jahr 2024 rutschen.
Alle Bemühungen laufen darauf hinaus, so schnell als möglich die Auszahlung zu ermöglichen! Wir halten euch auf dem Laufenden.