Sanität


Taschengelderhöhung gut, aber Gleichbehandlung nötig

Der ASGB begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, das Taschengeld für Studierende der Krankenpflege ab dem akademischen Jahr 2023/24 auf 15 Euro pro Praktikumsstunde zu erhöhen. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt zur Förderung des Bildungsstandorts Südtirol und stellt sicher, dass wir auch im Vergleich zu Tirol konkurrenzfähig bleiben. Landeshauptmann Arno Kompatscher in seiner Funktion als Gesundheitslandesrat hat die richtige Entscheidung getroffen, um den Studienstandort Südtirol und das Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe Claudiana attraktiv zu gestalten.
Allerdings muss festgestellt werden, dass diese Erhöhung der Vergütung nicht alle Studierenden betrifft. Der ASGB hat innerhalb weniger Stunden nach der Beschlussfassung zahlreiche Nachrichten von Studierenden anderer Fachrichtungen an der Claudiana erhalten, die sich zu Recht diskriminiert fühlen. Die unterschiedliche Behandlung von Studierenden derselben Einrichtung in vergleichbaren Ausbildungssituationen ist problematisch und stellt eine Form der Ungleichheit dar, die dringend korrigiert werden muss.
Der ASGB fordert die Landesregierung daher auf, diese Diskrepanz umgehend zu beheben und eine gerechte Entlohnung für alle Studierenden, unabhängig von ihrer Fachrichtung, sicherzustellen. Es ist zwar löblich, die Situation für die Studierenden der Krankenpflege zu verbessern, aber Gerechtigkeit und Gleichbehandlung sollten für alle gelten.
Dies ist nicht nur eine Frage der Fairness, sondern auch der langfristigen Attraktivität des Studienstandortes Südtirol. Wenn wir junge Talente anziehen und halten wollen, müssen wir ihnen eine Umgebung bieten, die frei von Diskriminierung und voller Möglichkeiten für alle ist.
Es ist jetzt an der Zeit für die Landesregierung, ihre Verpflichtung gegenüber allen Studierenden zu erfüllen und für eine gleichmäßige, faire Entlohnung zu sorgen. Die Augen der Öffentlichkeit sind jetzt auf sie gerichtet. Der ASGB erwartet prompte Maßnahmen.

Dienstleistungen
DGA

Dienstleistungsgesellschaft DGA im ASGB

Das Steuerbeistandszentrum des ASGB ist neben der Abwicklung der Steuererklärung und der ISEE Bescheinigung bei verschiedenen anderen Anliegen den ASGB Mitgliedern behilflich
Registrierung von Mietverträgen
ASGB Mitglieder können sich an unser Steuerbeistandszentrum wenden, um ihre Mietverträge zu verlängern, registrieren oder abmelden. Ebenso können sie sich über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten zur Besteuerung der Miete informieren.
Lohnabrechnung Haushaltsbeschäftigte
ASGB Mitglieder, die Haushaltshilfen oder Pflegepersonal für Pflegebedürftige beschäftigen, können in unseren Büros die Anmeldung der betreffenden Mitarbeiter sowie die monatliche Lohnabrechnung erstellen lassen.
Erbschaftsmeldungen
Hinterlässt ein Verstorbener ein Vermögen mit bestimmtem Wert, Immobilien oder Realrechte an Immobilien, muss eine Erbschaftsmeldung bei der Agentur der Einnahmen eingereicht werden. Wir betreuen unsere Mitglieder bei der gesamten Abwicklung der Erbschaft (Erbschaftsmeldung, Antrag auf Erlass des Erbscheines, sowie Grundbuch- und Katasterumschreibungen).
ENEA Meldung
Eine außerordentliche Sanierung ist nicht nur kostspielig sondern auch bürokratisch aufwendig. Beschattungselemente (z. B. Markisen) können nur dann in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn eine entsprechende Meldung an die ENEA gemacht wurde. Interessierte können sich dafür an das Steuerbeistandszentrum des ASGB wenden.
Abtretung Steuerguthaben (cessione del credito)
Viele Arbeitnehmer und Rentner können das Steuerguthaben aus ihrer außer­ordentlichen Sanierung (Eco Bonus, Bonus Casa usw.) nicht ausschöpfen da sie zu wenig Steuern bezahlt haben. Es gibt auch noch andere Beweggründe das sogenannte Steuerguthaben an eine Bank oder Firma zu verkaufen. Dabei braucht es verschiedene Unterlagen, unter anderem auch eine Konformitätsbescheinigung (visto di conformità). Diese Bescheinigung kann über das Steuerbeistandszentrum des ASGB erstellt werden.