Dienstleistungen
Patronat

Studienbeihilfen in Südtirol

Ein Überblick für Studierende. Südtirol stellt eine breite Palette an Studienbeihilfen für Studierende zur Verfügung, die eine höhere Ausbildung anstreben.
Ob Universität, Fachhochschule oder vergleichbare Einrichtungen, für viele Studierende eröffnet sich die Chance, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Dies ist besonders wichtig in einer Zeit, in der die Kosten für höhere Bildung steigen. Im folgenden Artikel erfährst du, wie das Land Südtirol Studierende unterstützt und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um in den Genuss dieser Beihilfen zu kommen.
Wer ist förderberechtigt?
Studierende, die an Universitäten, Fachhochschulen oder vergleichbaren Einrichtungen eingeschrieben sind, können jährlich eine Studienbeihilfe beantragen. Voraussetzungen sind neben den allgemeinen Kriterien wie Staatsangehörigkeit und Wohnsitz auch der Nachweis eines bestimmten Studienerfolgs. Außerdem dürfen die Studierenden das Höchstalter sowie die maximale Studiendauer ihres Studiengangs nicht überschritten haben. Es ist auch wichtig, dass keine anderen Fördermittel für denselben Studiengang in Anspruch genommen werden.
Finanzielle Aspekte
Die Höhe der Studienbeihilfe ist abhängig von der wirtschaftlichen Lage der Familie. Diese wird anhand des „Faktors der wirtschaftlichen Lage“ ermittelt, der im Rahmen der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) festgestellt wird. Die EEVE muss bei der Antragstellung vorliegen und kann kostenlos beim Patronat des ASGB erstellt werden. Es ist dafür eine Terminvereinbarung nötig!
Zeitplan und Fristen
Für das akademische Jahr 2023/2024 beginnt die Antragsfrist am 21. September 2023 und endet am 2. November 2023 um 12:00 Uhr. Wer erfolgreich einen Antrag stellt, kann mit der Auszahlung der Beihilfen bis Ende März 2024 rechnen. Darüber hinaus können Studierende einen Beitrag zur teilweisen Deckung der Studiengebühren erhalten, für den im Zeitraum von Juni bis Juli 2024 gesondert online angesucht werden muss.
Studierende in Südtirol haben das besondere Privileg, die Rückerstattung der Landesabgabe für das Recht auf Universitätsstudium zu erhalten. Diese wird automatisch an die Studierenden der Freien Universität Bozen und des Konservatoriums „C. Monteverdi“ Bozen überwiesen.
Die Studienbeihilfen des Landes Südtirol bieten eine wichtige finanzielle Stütze und erleichtern damit den Zugang zur höheren Bildung. Angesichts der komplexen Anforderungen und Fristen ist es jedoch unerlässlich, sich frühzeitig zu informieren und die notwendigen Unterlagen bereitzuhalten.
Detailliertere Auskünfte erhält man beim Amt für Hochschulförderung.

Dienstleistungen

Nützliche Dokumente zum ausfüllen der EEVE-Erklärung - Einkommen 2022

Die Unterlagen werden in Papierform und von allen Familienmitgliedern benötigt!
anagraphische Daten:
gültige Identitätskarte der/des Erklärenden
Angaben über den meldeamtlichen Wohnsitz
Steuernummer oder Gesundheitskarte aller Familienmitglieder
eventuelle Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit
Einkommen 2022:
Modell CU 2023, Mod.730/2023 oder Mod. PF 2023 – inkl.IRAP-Erklärung
Tätigkeitskodex (nur für Selbständige)
Einkommen aus dem Ausland, welche nicht im Mod. 730 oder im Mod. PF aufscheinen
landwirtschaftliche Einkommen 2022:
Großvieheinheiten (Durchschnitt von Jänner bis Dezember)
Erschwernispunkte und Kulturflächen aus dem Lafisbogen (stand 01.11.2022)
jährlicher Hiebsatz für die potentielle Holzmenge
andere Einnahmen und Ausgaben (von Jänner 2022 bis Dezember 2022):
bezahlte oder erhaltene Unterhaltszahlungen für Kinder gemäß Gerichtsurteil oder laut schriftlicher Vereinbarung mit ersichtlichen Zahlungen
erhaltene Unterhaltszahlungen in Form von Unterhaltsvorschussleistungen (LG Nr. 15/2003 i.g.F.)
bezahlte Miete (Kaltmiete ohne Spesen) für die Hauptwohnung einschließlich Garage oder Autoabstellplatz laut schriftlich abgefassten und regristrierten Mietvertrags
Beiträge für Miete vom Sozialsprengel (Art.20–DLH Nr.30/2000 i.g.F.)
ausbezahlte Studienstipendien der Autonomen Provinz Bozen, die zum besteuerbaren IRPEF-Einkommen zählen (laut Mod. CU)
steuerfreie Einkommen für Dozenten, Forscher, Arbeiter die nach Italien zurückgekehrt sind
Einkommen aus Voucher (Arbeitsgutscheine)
andere Einkommen aus abhängiger und selbständiger Tätigkeit (auch aus Ausland), die nicht der Einkommenssteuer IRPEF unterliegen, oder die einer definitiven oder Ersatzbesteuerung unterliegen.
Dokumente bezüglich der Dividenden (falls diese nicht aus der Steuererklärung ersichtlich sind)
Immobiliarvermögen (Stand 31. Dezember des Jahres vor Abgabe der EEVE):
Katasterauszug der Immobilien bzw. Grundbesitzbogen
GIS-Erklärung (für Baugründe)
bei Immobilien im Ausland: Angabe der Nettofläche in Quadratmeter
Finanzvermögen (anzugeben, falls es 5.000,00 Euro pro Kopf überschreitet, stand 31. Dezember des Jahres vor Abgabe der EEVE):
Kontokorrent- und Sparbucheinlagen bei Banken und bei der Post (Jahresdurchschnittswert des Vorjahres in Bezug zum Abgabejahr der Erklärung)
wiederaufladbare Prepaid-Kreditkarten (mit IBAN – Jahresdurchschnittswert, ohne IBAN–Stand zum 31.12. des Vorjahres in Bezug zum Abgabejahr der Erklärung)
Beteiligung an Kapitalgesellschaften mit einer Gewinnbeteiligung unter 10 Prozent
gemischte Lebensversicherungen, für die das Einlösungsrecht zum Zeitpunkt der EEVE-Erklärung ausgeübt werden kann
Staatspapiere, Schuldverschreibungen, Depotscheine, verzinste Coupons u.ä., Investmentfonds u.ä., Kapitalisierungsverträge, Versicherungspolizzen mit Kapitalisierungszweck
Bit-Coin/Kryptowährung (inkl. NFT) - Marktwert