Verbrauchertelegramm
Kein Fernsehgerät?

Jetzt die Befreiung von der Fernsehsteuer 2024 beantragen

Wer kein Fernsehgerät hat, muss dies Jahr für Jahr innerhalb 31. Januar der Agentur für Einnahmen mitteilen, um von der Gebühr befreit zu werden (Erklärungen, die nach diesem Datum aber innerhalb Juni eintreffen, gelten für das 2. Halbjahr). Ansonsten wird die vorgesehene Gebühr von derzeit jährlich 90 Euro (laut Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 wird die Gebühr im neuen Jahr auf 70 Euro gesenkt) vom eigenen Stromanbieter direkt auf der Stromrechnung angelastet. Wir raten dazu, jetzt schon die Befreiung für 2024 zu beantragen, damit die erste Rate im Jänner nicht mit der Stromrechnung abgebucht wird (ansonsten muss man um Rückerstattung derselben ansuchen, was eher kompliziert ist).
Der einfachste Weg ist dabei der telematische: wer einen SPID besitzt, kann über die Homepage der Agentur für Einnahmen die Befreiung in wenigen Klicks beantragen.
Ansonsten kann man, immer von dieser Homepage, die Erklärung herunterladen, und diese mit einer Ausweiskopie per Einschreiben oder PEC (nur mit digital unterzeichneten Erklärung) verschicken. Schlussendlich kann man sich an einen Vermittler, also an einen Steuerberater oder ein Steuerbeistandszentrum, wenden (hier vorher nach eventuellen Kosten fragen).
Für Senioren über 75 Jahre und mit Einkommen unter 8.000 Euro gibt es eine eigene Befreiung, um die man bei Fortbestehen der Befreiungsvoraussetzungen nur einmal ansuchen muss.

Verbrauchertelegramm
„Phishing“

Betrug und Schutz der personenbezogenen Daten

Einigung zwischen Kunden und Nexi Payments S.p.A. gefunden
Die Verbraucherzentrale Südtirol teilt ihren Mitgliedern mit, dass die Klage gegen Nexi Payments S.p.A. vor dem Landesgericht von Mailand, Abteilung für Unternehmen, fallen gelassen wurde, da eine Einigung erzielt werden konnte.
Nach Verhandlungen zwischen Nexi Paymants AG und VZS wurde ein außergerichtlicher Vergleich erzielt, der von den beteiligten Verbraucher:innen angenommen wurde. Die Parteien haben entschieden, diese gemeinsame Erklärung zu verbreiten, um über das Ende des Streitfalls zu informieren.
Die Parteien erklären jeweils Folgendes:
Nexi Payments S.p.A., obwohl weiterhin von der Richtigkeit und Güte ihres Handelns überzeugt, hat beschlossen, den Rechtsstreit zu beenden. Dieser Schritt erfolgt, um das Vertrauen der Kunden zu stärken und unnötige Rechtskosten zu vermeiden, die sich aus der Fortsetzung des Rechtsstreits ergeben könnten. Dabei betont das Unternehmen erneut, dass es den Bedürfnissen seiner Kunden immer entgegengekommen ist.
Die VZS möchte betonen, dass ihre Bemühungen zugunsten der Verbraucher effektiv und zeitnah waren, und zu einer Einigung mit Nexi geführt haben, die von den einzelnen beteiligten Verbrauchern positiv aufgenommen wurde und zur Beendigung des Rechtsstreits geführt hat.