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30 Jahre Steuerbeistandszentrum

Ende November wurde der Präsident des Steuerbeistandszentrums DGA GmbH Christian Egger sowie die langjährige Mitarbeiterin Waltraud Wörndle nach Rom eingeladen, um an den Feierlichkeiten zur 30jährigen Erfolgsgeschichte des Steuerbeistandszentrums teilzunehmen.
v.l.n.r. die MitarbeiterInnen der DGA Bozen Evelyn Januth, Katia Nussbaumer, Martin Fink, Nadine Lea Putzer, Giulia Grillenzoni, Christian Egger, und Waltraud Wörndle
Am 31. Dezember 1991 wurden mit Gesetz Nr. 413 die Steuerbeistandszentren ins Leben gerufen. Der ASGB schloss sich damals mit der UIL zusammen, um den Mitgliedern den steuerlichen Beistand zu gewähren. Die große Neuerung bestand darin, dass das bisherige Modell 740 abgeschafft und stattdessen das Modell 730 für Arbeitnehmer und Rentner eingeführt wurde. Mit dem Modell 730 wurde und wird die Steuerschuld bzw. das Steuerguthaben mit dem Arbeitgeber bzw. mit dem Renteninstitut als Steuersubstitut verrechnet. Somit gehörte das jahrelange Warten auf ein Steuerguthaben von Seiten der Agentur der Einnahmen der Vergangenheit an.
Im Jahre 1993 startete dann das Projekt Mod. 730, allerdings noch etwas vorsichtig; d.h. in diesem Jahr wurden beim ASGB ca. 1.300 Modell 730 abgefasst. Mit den Jahren stieg die Anzahl immer weiter und so wurden im Jahr 2023 fast 21.000 Mod. 730 ausgefüllt und verschickt. In diesen 30 Jahren stieg nicht nur die Anzahl der abgefassten Steuererklärungen, sondern auch die Verantwortung für die Steuerbeistandszentren. So sind die CAFs (centro assistenza fiscale) seit dem Jahr 1998 im Gegensatz zu den Steuerberatern für die vom Steuerpflichtigen vorgelegten Unterlagen verantwortlich und haftbar. Sie bestätigen die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen mit dem sogenannten „visto di conformitá“.
Der Präsident des CAFs Rom Giovanni Angelieri ging in seiner Festrede auch auf die technische Entwicklung in all den Jahren ein. Musste man in den ersten Jahren noch die Programme für die Berechnung und für den Druck der Steuererklärungen kaufen und hochladen, funktioniert das heute alles übers Internet. Auch in Bezug auf die Formulare hat sich vieles geändert. So musste man in den ersten Jahren die fortlaufenden Formulare kaufen, einspannen und beim Drucken der Steuererklärungen darauf achten, dass die entsprechenden Zahlen in die richtige Zeile gedruckt werden. Heute wird mit den Laserdruckern das gesamte Dokument auf weißem Papier gedruckt. Mit der neuen Technologie können heute die Steuererklärungen meistens in einem Ablauf abgefasst und gedruckt werden, während man früher die Dokumente ins Büro bringen und dann nach zwei Wochen wieder abholen musste. Die Mitarbeiter machten dann nach Büroschluss und übers Wochenende den Großteil der Steuererklärungen, die dann in den darauffolgenden Tagen abgeholt wurden.
Vor der Reform, als noch das Mod. 740 abgefasst wurde, mussten die Arbeitnehmer und Rentner die abgefasste Steuererklärung bei der Gemeinde einreichen oder mit der Post verschicken. Mit der Reform von 1991 musste das Steuerbeistandszentrum die Ergebnisse der Steuererklärung den verschiedenen Arbeitgebern per Post zukommen lassen und die Steuererklärung mittels Disketten an die Agentur der Einnahmen übermitteln. Heute werden die Steuererklärung telematisch an die Agentur der Einnahmen verschickt; diese ladet das Ergebnis der Steuererklärung auf den sogenannten „cassetto fiscale“ und die Betriebe laden sich die notwendigen Daten herunter, damit sie dann den Steuerausgleich auf dem Lohnstreifen tätigen können.
In den 30 Jahren wurde vieles vereinfacht, aber auch vieles bürokratischer und komplizierter; so benötigen wir für jede Handlung eine Vollmacht und einen gültigen Ausweis. Aber auch die Arbeit an sich wurde vielfältiger und anspruchsvoller. So werden jetzt im Steuerbeistandszentrum die ISEE (für das einheitliche Familiengeld und für das Landeskindergeld, für den Strombonus und verschiedene andere Unterstützungsmaßnahmen), RED und INFCIV abgefasst, Mietverträge registriert und verlängert, Erbschaftsmeldungen, Lohnabrechnungen für Haushaltsbeschäftigte gemacht, ENEA-Meldungen erstellt und Konformitätsbescheinigung für die Abtretung des Steuerguthabens ausgestellt.

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Neue IRPEF Steuersätze für 2024

Die Regierung Meloni hat für das Jahr 2024 eine Reihe von Bonusse bestätigt bzw. eingeführt sowie die IRPEF Steuersätze und die entsprechenden Einkommensstufen neu festgelegt. So gelten ab Jänner 2024 folgende Steuersätze:
Jährliche Steuergrundlage bis 28.000 Euro 23 Prozent
Von 28.000 – 50.000 Euro 35 Prozent
Über 50.000 Euro 43 Prozent
Der Prozentsatz von 25 Prozent, der bei einem Einkommen von 15.000 bis 28.000 Euro angewandt wurde, wurde eliminiert. Vergleicht man die Prozentsätze mit dem Jahr 2021, so zahlte man damals zwischen 28.000 und 55.000 Euro 38 Prozent Steuern. Dieses Mal sollen die niedereren Einkommensklassen profitieren. Bei einer jährlichen Steuergrundlage von 17.000 Euro reduziert sich die Steuerlast um 40 Euro pro Jahr; bei einer Steuergrundlage von 20.000 Euro zahlt man 100 Euro weniger an Steuern, bei einer Steuergrundlage von 25.000 Euro profitiert man 200 Euro und bei einer Steuergrundlage von 34.000 hat man am Ende des Jahres um 260 Euro mehr in der Tasche.
Außerdem hat die Regierung auch für 2024 verschiedene Unterstützungsmaßnahmen bzw. Erleichterungen festgelegt,
so wurde die Möglichkeit für die Abschreibung der außerordentlichen Sanierungsmaßnahmen mit 50 Prozent verlängert;
der Möbelbonus kann weiterhin genutzt werden, allerdings wurde der Höchstbetrag auf 5.000 Euro reduziert;
der sog. „bonus verde“ wurde für 2024 verlängert;
der „Kitabonus“, der Transportbonus, der Psychologenbonus wurden ebenfalls verlängert bzw. erhöht.
Weitere Erleichterungen sind im Internet abrufbar.