Verbrauchertelegramm

Was kostet eigentlich mein Bankkonto?

Eine Frage, die wohl wenige von uns aus dem Stand beantworten könnten. Die Information ist jedoch nicht schwer zu beschaffen. Auf dem letzten Kontoauszug des Jahres sind die Kosten im Detail aufgelistet.
Die Spesen für das vergangene Jahr werden dabei nach Kategorie aufgeschlüsselt, also z.B. Fixgebühr, Gebühr für Bankomatbehebungen im Ausland, usw. Die Art und Beträge der Spesen hängen dabei direkt mit den Vorgaben im Kontokorrent-Vertrag zusammen: sieht dieser z.B. unbegrenzte Bankomatbehebungen bei allen Banken vor, werde ich keine solchen Spesen vorfinden. Wenn ich hingegen nur bei bestimmten Banken kostenlos beheben kann, und im Jahr aber bei anderen Instituten behoben habe, werden diese Kosten aufgelistet sein.
Mit den Übersichten auf dem Dezember-Auszug ist es auch leicht möglich, die Kostenentwicklung über die Jahre hinweg nachzuvollziehen. Wer sich für einen Kontowechsel entschließt, erteilt der neuen Bank den Auftrag, diesen zu vollziehen. Der Wechsel sollte dann innerhalb von 12 Arbeitstagen erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten, sieht der Gesetzgeber für die Kunden:innen eine Entschädigung vor.
TIPP
Für Rentner:innen mit Bruttorente unter 1.500 Euro/Monat gibt es ein kostenloses Basiskonto, welches eine bestimmte Anzahl an verschiedenen Bewegungen enthält.

Verbrauchertelegramm
Gutscheine

Ist die angegebene Fälligkeit denn verbindlich?

Grundsätzlich geht man bei Gutscheinen, falls nichts anderes angegeben wurde, von einer zehnjährigen „Verjährungsfrist“ aus (wobei manche Juristen auch der Meinung sind, dass Gutscheine dem Bargeld gleichgestellt sind, und überhaupt nicht „verfallen“ können). Problematisch ist dabei immer die Rechtsdurchsetzung, denn wenn der Händler die Gültigkeit nicht anerkennt, müsste man die Sache vor den Richter bringen (und dies zahlt sich kaum aus). Ist auf dem Gutschein selbst hingegen eine klare Fälligkeit angegeben, so gilt diese als „zwischen den Vertragsparteien vereinbart“, und wird als gültig erachtet.
TIPP
Wenn man es nicht schafft, einen Gutschein rechtzeitig einzulösen, sollte am besten vor dem Ablaufdatum Kontakt mit dem Betrieb aufnehmen, um den Gutschein verlängern zu lassen – erfahrungsgemäß sind die meisten Betreiber hier sehr entgegenkommend.
Und: Genaue Angaben auf dem Gutschein (wer, was, wann, wo, wie, …) vermeiden später unangenehme Zweifelsfälle.