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Energiebonus - ISEE

Seit 1. Jänner 2024 ist der ISEE Wert für die Inanspruchnahme des sogenannten „bonus sociale“ (Energiebonus) von 15.000 auf 9.530 Euro herabgesetzt worden. Für Familien mit mehr als vier Kindern gilt ein ISEE Wert von 20.000 Euro. Lediglich für die ersten drei Monate des neuen Jahres wird der Strombonus noch gewährt, wenn er im Jahr 2023 zustand. Der Bonus wird automatisch gewährt und wird vom Konzessionär auf der Rechnung berücksichtigt.
Wie im Vorjahr wird auch im Jahr 2024 die sogenannte Einkaufskarte für Bürger über 65 Jahren gewährt. Ausschlaggebend für den Anspruch der Einkaufskarte ist wiederum der ISEE Wert. Für Personen zwischen 65 und 69 Jahren wurde der Höchstbetrag mit 8.052,75 Euro festgelegt; Bürger über 70 Jahre haben bei einem ISEE Betrag bis zu 10.737 Euro Anrecht auf die Einkaufskarte. Außerdem dürfen die Interessierten nicht mehr als ein Fahrzeug besitzen und das Finanzvermögen darf im Jahr 2022 den Betrag von 15.000 Euro nicht überschritten haben. Wenn die Voraussetzungen passen, können sich die Bürger beim Postamt die Karte ausstellen lassen, die dann alle zwei Monate von der INPS mit 80 Euro geladen wird. Mit diesem Betrag können Einkäufe getätigt, Medikamente gekauft oder Stromrechnungen bezahlt werden.
Auch der Psychologenbonus wurde für das laufende Jahr 2024 verlängert. Dieser sieht eine Vergütung für psychologische Behandlungen vor. Interessierte können sich in der Zeit vom 18. März bis zum 31. Mai auf der INPS Seite eintragen und den Bonus beantragen. Voraussetzung ist, dass der ISEE Wert unter 50.000 Euro liegt. Der Bonus der INPS beträgt je nach ISEE Wert zwischen 500 und 1.500 Euro.
Die Stadtwerke Bozen, die SEAB gewährt für Senioren über 65 Jahren eine Reduzierung des Normaltarifes für die Müllentsorgung. Das Gesuch um die Reduzierung ist unkompliziert und muss jedes Jahr erneuert werden und ist abhängig vom ISEE Wert der Familie. Je nach ISEE erhalten die Senioren einen Rabatt von bis zu fünfzig Prozent.

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Registrierung von Mietverträgen

Verschiedene Registrierungspflichten
Wenn ein Mietvertrag abgeschlossen wird, gibt es einiges zu bedenken, so muss dieser Vertrag bei Beginn registriert werden. Bei einer Änderung in Bezug auf den Vermieter aber auch auf den Mieter eines laufenden Mietvertrages, muss dies wiederum registriert werden. Ein Beispiel dafür wäre, wenn der Vermieter verstirbt und die Wohnung auf den/die Erben übergeht. Dies gilt auch wenn die Wohnung verkauft wird.
Sollte im Laufe des Mietverhältnisses die Besteuerung von progressiver Steuer (IRPEF) auf die Ersatzsteuer (cedolare secca) geändert werden, so muss das auch registriert werden. Dies ist immer bei Jahresfälligkeit möglich. Die Verlängerung des Mietvertrages muss auch registriert werden. Das wäre beispielsweise beim Vertrag 3+2 Jahre nach den ersten drei Jahren oder beim 4+4 nach den ersten vier Jahren. Aber auch anschließend, also nach fünf bzw. acht Jahren. Wird ein Mietvertrag während der Laufzeit aufgelöst, so muss dies auch registriert werden. Es empfiehlt sich auch die Registrierung beim Endes der normalen Vertragsdauer. Für alle Registrierungen sieht der Gesetzgeber eine Frist ab Eintreten des Ereignisses von 30 Tagen vor. Die Registrierungen sowie die Abfassung von Mietverträgen können unsere Mitglieder auch in unseren Büros machen lassen.