DGA
Registrierung von Mietverträgen
Verschiedene Registrierungspflichten
Wenn ein Mietvertrag abgeschlossen wird, gibt es einiges zu bedenken, so muss dieser Vertrag bei Beginn registriert werden. Bei einer Änderung in Bezug auf den Vermieter aber auch auf den Mieter eines laufenden Mietvertrages, muss dies wiederum registriert werden. Ein Beispiel dafür wäre, wenn der Vermieter verstirbt und die Wohnung auf den/die Erben übergeht. Dies gilt auch wenn die Wohnung verkauft wird.
Sollte im Laufe des Mietverhältnisses die Besteuerung von progressiver Steuer (IRPEF) auf die Ersatzsteuer (cedolare secca) geändert werden, so muss das auch registriert werden. Dies ist immer bei Jahresfälligkeit möglich. Die Verlängerung des Mietvertrages muss auch registriert werden. Das wäre beispielsweise beim Vertrag 3+2 Jahre nach den ersten drei Jahren oder beim 4+4 nach den ersten vier Jahren. Aber auch anschließend, also nach fünf bzw. acht Jahren. Wird ein Mietvertrag während der Laufzeit aufgelöst, so muss dies auch registriert werden. Es empfiehlt sich auch die Registrierung beim Endes der normalen Vertragsdauer. Für alle Registrierungen sieht der Gesetzgeber eine Frist ab Eintreten des Ereignisses von 30 Tagen vor. Die Registrierungen sowie die Abfassung von Mietverträgen können unsere Mitglieder auch in unseren Büros machen lassen.
Sollte im Laufe des Mietverhältnisses die Besteuerung von progressiver Steuer (IRPEF) auf die Ersatzsteuer (cedolare secca) geändert werden, so muss das auch registriert werden. Dies ist immer bei Jahresfälligkeit möglich. Die Verlängerung des Mietvertrages muss auch registriert werden. Das wäre beispielsweise beim Vertrag 3+2 Jahre nach den ersten drei Jahren oder beim 4+4 nach den ersten vier Jahren. Aber auch anschließend, also nach fünf bzw. acht Jahren. Wird ein Mietvertrag während der Laufzeit aufgelöst, so muss dies auch registriert werden. Es empfiehlt sich auch die Registrierung beim Endes der normalen Vertragsdauer. Für alle Registrierungen sieht der Gesetzgeber eine Frist ab Eintreten des Ereignisses von 30 Tagen vor. Die Registrierungen sowie die Abfassung von Mietverträgen können unsere Mitglieder auch in unseren Büros machen lassen.