DGA
Steuererklärung 2024 – Einkommen 2023
Ab April bis 27. September 2024 ist es möglich, die Steuererklärung Mod. 730 in den ASGB-Büros abzufassen. Grundsätzlich muss man unterscheiden, wer eine Steuererklärung machen muss und wer eine Steuererklärung machen kann.
Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind jene Personen, die im Jahr 2023 mehrere Arbeitsverhältnisse hatten oder zusätzlich zum „normalen“ Arbeitsverhältnis oder zur Rente eine Zusatztätigkeit ausgeübt haben oder ein Zusatzeinkommen in Form einer Miete bezogen haben. Wer im Jahr 2023 den Lohnausgleich über das NISF/INPS ausbezahlt oder Arbeitslosengeld erhalten hat, ist auch verpflichtet eine Steuererklärung abzufassen; das entsprechende Mod. CU der INPS kann direkt in unserem Büro gedruckt werden.
Ebenso ist es ratsam zu überprüfen, ob auf dem Mod. CU, das vom Arbeitgeber innerhalb Ende März ausgehändigt wurde, die Steuerfreibeträge für die zu Lasten lebenden Kinder oder für den Ehepartner richtig angewandt wurden. Mit der Abfassung der Steuererklärung kann man die Steuerfreibeträge richtigstellen.
Weiters kann man in der Steuererklärung verschiedene Ausgaben wie Arztspesen, Spenden, Südtirol Pass, Beerdigungsspesen, Lebens- und Unfallversicherung geltend machen und damit ein Steuerguthaben erzielen. Ebenso kann man den Mietvertrag in der Steuererklärung geltend machen, sofern man keine Unterstützung auf Landesebene erhalten hat. Für Familien mit Kindern gibt es verschiedene Abschreibemöglichkeiten wie Schulgebühren, Mensa, Kleinkinderbetreuung, Kindergartengebühren, Musikschule, Mitgliedsbeiträge an Sportvereine, Abo+ usw.
Wohnungs- und Hausbesitzer können Ausgaben für außerordentliche Sanierungsmaßnahmen geltend machen. Kondominien stellen die entsprechende Bestätigung mit den Ausgaben für die abschreibbaren Spesen aus. Private Haussanierer müssen einige Voraussetzungen erfüllen, damit sie die Ausgaben abschreiben können.
Auf www.asgb.org können sich Interessierte selbst einen Termin in einem unserer Büros in Bozen, Brixen, Bruneck, Meran, Neumarkt, Sterzing oder Schlanders vormerken. Auch telefonische Vormerkungen sind weiterhin möglich.
Ebenso ist es ratsam zu überprüfen, ob auf dem Mod. CU, das vom Arbeitgeber innerhalb Ende März ausgehändigt wurde, die Steuerfreibeträge für die zu Lasten lebenden Kinder oder für den Ehepartner richtig angewandt wurden. Mit der Abfassung der Steuererklärung kann man die Steuerfreibeträge richtigstellen.
Weiters kann man in der Steuererklärung verschiedene Ausgaben wie Arztspesen, Spenden, Südtirol Pass, Beerdigungsspesen, Lebens- und Unfallversicherung geltend machen und damit ein Steuerguthaben erzielen. Ebenso kann man den Mietvertrag in der Steuererklärung geltend machen, sofern man keine Unterstützung auf Landesebene erhalten hat. Für Familien mit Kindern gibt es verschiedene Abschreibemöglichkeiten wie Schulgebühren, Mensa, Kleinkinderbetreuung, Kindergartengebühren, Musikschule, Mitgliedsbeiträge an Sportvereine, Abo+ usw.
Wohnungs- und Hausbesitzer können Ausgaben für außerordentliche Sanierungsmaßnahmen geltend machen. Kondominien stellen die entsprechende Bestätigung mit den Ausgaben für die abschreibbaren Spesen aus. Private Haussanierer müssen einige Voraussetzungen erfüllen, damit sie die Ausgaben abschreiben können.
Termin vormerken
Um unseren Mitgliedern die Wartezeiten für die Abfassung der Steuererklärung so kurz wie möglich zu halten, werden wir auch heuer wieder die Steuererklärungen nur nach Terminvereinbarung abfassen.Auf www.asgb.org können sich Interessierte selbst einen Termin in einem unserer Büros in Bozen, Brixen, Bruneck, Meran, Neumarkt, Sterzing oder Schlanders vormerken. Auch telefonische Vormerkungen sind weiterhin möglich.