Aktuell

Sofortige Abschaffung politischer Rentenprivilegien!

Mit scharfem Protest hat sich der ASGB zur jüngsten Rentenreform für Regionalratsabgeordnete geäußert. Während immer mehr Rentner nicht wissen, wie sie mit ihren geringen Bezügen das tägliche Leben bestreiten sollen, beschließen Politiker in einer undurchsichtigen Aktion Privilegien, die weit jenseits der Realität für normale Arbeitnehmer liegen.
Das, was hier beschlossen wurde, ist ein klarer Missstand und zeigt eine tiefgreifende Ungleichheit. Es kann nicht sein, dass Politiker sich nach nur fünf Jahren im Amt eine Rente von über 800 Euro netto sichern, während jeder normale Arbeitnehmer Jahrzehnte einzahlen muss, um auf einen Bruchteil dieses Betrags zu kommen!
Berechnungen des ASGB zeigen auf, dass ein normaler Arbeitnehmer ohne Aufwertungen rund 53.000 Euro jährlich einzahlen müsste, um nach fünf Jahren gerade einmal eine Bruttorente von 800 Euro zu erreichen. Die Politiker genehmigen sich eine Rente, von der jeder Normalbürger nur träumen kann. Dies stellt eine offensichtliche Benachteiligung der Bevölkerung dar, die sofort beendet werden muss.
Unterschiedliche Standards für Bevölkerung und Politik
Besonders eklatant sind die Unterschiede zwischen den Rentenansprüchen der Abgeordneten und den normalen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Ein öffentlicher Angestellter, der 1999 mit einem Gehalt von 23.000 Euro begann und 2024 das Doppelte verdient, hat in 25 Jahren Beitragszahlung eine Rente von 750 Euro brutto erwirtschaftet. Hier sprechen wir nicht von netto, wie bei den Abgeordneten, sondern von brutto – nach jahrzehntelanger Arbeit. Diese Diskrepanz ist für die Bevölkerung schlicht inakzeptabel.
Intransparente Gesetzgebung
Der ASGB kritisiert die undurchsichtige Art und Weise, in der dieses Gesetz durch die Mehrheit im Regionalrat verabschiedet wurde. Während die politische Mehrheit hinter verschlossenen Türen ihre Rente verdoppelt, leiden die heutigen Rentner unter stagnierenden Renten und steigenden Lebenshaltungskosten. Eine Rentenerhöhung um lächerliche drei Euro für Rentner steht in krassem Gegensatz zu den üppigen Vorteilen, die sich Politiker selbst zuschreiben.
Zwei-Klassen-System muss ein Ende haben
Besonders problematisch ist das Privileg, dass Abgeordnete bereits mit 64 Jahren eine Rente beziehen können, während normale Arbeitnehmer bis 67 Jahre arbeiten müssen. Dieses Zwei-Klassen-System bei den Rentenansprüchen ist vollkommen unverständlich und ein klares Zeichen für die Ungleichbehandlung der Bevölkerung.
Forderungen des ASGB
Der ASGB fordert eine grundlegende Reform des Rentensystems für Politiker. Es dürfen keine Sonderrechte mehr gelten – für Politiker müssen dieselben Regeln gelten wie für alle anderen Arbeitnehmer. Der Arbeitgeberanteil zur Rente sollte in denselben Prozentsätzen berechnet werden, wie es für jeden anderen Arbeitnehmer der Fall ist. Das Renteneintrittsalter von 67 Jahren muss auch für Politiker bindend sein.
Verantwortung der Politik
Der ASGB appelliert an die Verantwortung der politischen Entscheidungsträger: Es geht nicht darum, die Gehälter von Politikern infrage zu stellen, sondern um die Abschaffung unfairer Privilegien. Die Bevölkerung akzeptiert keine Sonderrechte mehr, die Politiker sich selbst zuschreiben. Üppige Rentenvorschüsse aus der Vergangenheit sollten eine Mahnung sein – solche Privilegien haben in einer gerechten Gesellschaft keinen Platz. Es ist Zeit, dass Politiker den Abstand zur Bevölkerung verringern und sich an denselben Standards messen lassen wie alle anderen Arbeitnehmer. Schluss mit der Selbstbedienung – her mit einem gerechten Rentensystem!

Aktuell
Haushaltsvoranschlag

ASGB fordert gezielte Maßnahmen für Lohnerhöhungen und soziale Unterstützung

Der Haushaltsvoranschlag des Landes Südtirols für die Jahre 2025 bis 2027 erreicht mit 7,92 Milliarden Euro ein neues Rekordniveau. Der ASGB mahnt jedoch, dass dieser Rekordhaushalt nur dann als Erfolg gewertet werden kann, wenn die Mittel gezielt eingesetzt werden, um die Lebensqualität der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern. Insbesondere fordert der ASGB klare Maßnahmen zur strukturellen Lohnerhöhung und zielgerichtete Unterstützung für besonders betroffene Bevölkerungsgruppen.
Dauerhafte Lohnerhöhungen im öffentlichen Sektor gefordert
Ein zentrales Anliegen des ASGB ist die geplante Bereitstellung von 450 Millionen Euro für Kollektivvertragsverhandlungen im öffentlichen Sektor über die kommenden drei Jahre. Der Gewerkschaftsbund betont, dass diese Mittel dringend für dauerhafte und substanzielle Lohnerhöhungen genutzt werden müssen. Einmalige Zahlungen, die in der Vergangenheit häufig als Ersatz für langfristige Lohnanpassungen dienten, können die inflationsbedingten Kaufkraftverluste der Beschäftigten nicht kompensieren.
Der ASGB weist darauf hin, dass die bereitgestellte Summe nicht ausreicht, um den tatsächlichen Wertverlust durch die Inflation auszugleichen. Dies ist umso gravierender, da die angekündigte Summe bereits geringer ausfällt als ursprünglich geplant. Der Gewerkschaftsbund fordert das Land daher auf, zusätzliche Mittel bereitzustellen, um die Realeinkommen der Beschäftigten zu sichern und die anhaltende Schwächung der Kaufkraft zu stoppen. Strukturelle Lohnerhöhungen sind der einzige Weg, um langfristige soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten.
Maßnahmen gegen Altersarmut: Transparenz und unbürokratische Umsetzung notwendig
Positiv bewertet der ASGB die geplanten 150 Millionen Euro zur Bekämpfung der Altersarmut, mahnt jedoch zur Vorsicht bei der Ausgestaltung der Förderkriterien. Der Gewerkschaftsbund fordert, dass die Mittel direkt und ohne bürokratische Hürden bei den Menschen ankommen, die aufgrund niedriger Renten und steigender Lebenshaltungskosten in prekäre Lebenssituationen geraten.
Der ASGB betont die Bedeutung einer transparenten und klaren Gestaltung der Maßnahmen. Besonders ältere Menschen, die oft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder Schwierigkeiten im Umgang mit bürokratischen Prozessen haben, benötigen einen einfachen Zugang zu den Unterstützungsleistungen. Der ASGB fordert daher, in die Kriterienfestlegung einbezogen zu werden, um sicherzustellen, dass die Gelder zielgerichtet und effizient verwendet werden.
Unterstützung für Unternehmen mit fairen Löhnen
Einen wichtigen Schritt in Richtung sozialer Gerechtigkeit sieht der ASGB in der beschlossenen Reduzierung der IRAP für Unternehmen, die höhere Löhne zahlen. Diese Maßnahme, die auf Initiative der Sozialpartner umgesetzt wurde, wird vom Gewerkschaftsbund als ein richtiger und notwendiger Schritt gewürdigt. Die steuerliche Entlastung solcher Unternehmen zeigt, dass soziale Verantwortung auch in der Wirtschaftspolitik einen hohen Stellenwert einnimmt. Der ASGB fordert, diesen Ansatz konsequent weiterzuverfolgen und auch in anderen Bereichen des Arbeitsmarktes ähnliche Anreize zu schaffen.
Nachhaltige Umsetzung des Rekordhaushalts erforderlich
Der ASGB macht deutlich, dass der Haushaltsvoranschlag des Landes Südtirols eine große Chance bietet, soziale Gerechtigkeit zu fördern und die Lebensqualität der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern. Diese Chance kann jedoch nur genutzt werden, wenn die Mittel gezielt für strukturelle Lohnanpassungen, die Bekämpfung der Altersarmut und die Förderung fairer Löhne eingesetzt werden.
Der Gewerkschaftsbund wird den Prozess der Mittelverteilung kritisch und engagiert begleiten, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen tatsächlich bei den Menschen ankommen, die sie am dringendsten benötigen. Nur durch eine nachhaltige und transparente Umsetzung kann der Rekordhaushalt seinem Anspruch gerecht werden, das Leben der Menschen in Südtirol spürbar zu verbessern.