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Einheitliches Familiengeld „assegno unico universale“ – Automatische Erneuerung
Das Einheitliche Familiengeld wird jährlich automatisch erneuert. Nach dem Erstansuchen benötigt es hierbei keine weiteren Ansuchen, sofern sich bei der Familiensituation nichts geändert hat.
Vonnöten ist dennoch eine jährlich aktualisierte ISEE-Erklärung. Diese muss innerhalb Juni eines jeden Jahres abgefasst werden, damit das Fürsorgeinstitut NISF/INPS ab März das Einheitliche Familiengeld anhand der ISEE-Daten neu berechnen kann.
Sollte die ISEE-Erklärung erst nach Juni abgefasst werden, so wird im Zeitraum März bis zum Folgemonat der Abfassung der ISEE lediglich der Mindestbetrag ausbezahlt.
Auch ohne Einreichen der ISEE-Erklärung wird ein Mindestbeitrag ausbezahlt. Die Einkommensgrenzen und Beträge werden jährlich neu aufgewertet.
Termine für die ISEE-Erklärungen können Mitglieder des ASGB online unter www.asgb.org vereinbaren.
Vonnöten ist dennoch eine jährlich aktualisierte ISEE-Erklärung. Diese muss innerhalb Juni eines jeden Jahres abgefasst werden, damit das Fürsorgeinstitut NISF/INPS ab März das Einheitliche Familiengeld anhand der ISEE-Daten neu berechnen kann.
Sollte die ISEE-Erklärung erst nach Juni abgefasst werden, so wird im Zeitraum März bis zum Folgemonat der Abfassung der ISEE lediglich der Mindestbetrag ausbezahlt.
Wer hat Anrecht auf das einheitliche Familiengeld?
Anspruchsberechtigt sind Familien ab dem 7. Schwangerschaftsmonat bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Das Familiengeld kann bis zum 21. Lebensjahr des Kindes beantragt werden, sofern das Kind u.a. noch zur Schule geht, studiert, ein jährliches Einkommen von 8.000 Euro nicht überschreitet oder als arbeitslos eingetragen ist. Bei Invalidität des Kindes steht das einheitliche Familiengeld ohne Altersgrenze zu.
Wieviel bekommen die Anspruchsberechtigten ausbezahlt?
Die Höhe des einheitlichen Familiengeldes wird anhand des ISEE-Wertes der Familie ermittelt. Zudem gebt es mehrere Aufwertungen und Zusatzbeträge welche u.a. von der Anzahl und Alter der Kinder, Alter der Mutter, Invalidität, etc. abhängig sind.Auch ohne Einreichen der ISEE-Erklärung wird ein Mindestbeitrag ausbezahlt. Die Einkommensgrenzen und Beträge werden jährlich neu aufgewertet.
Termine für die ISEE-Erklärungen können Mitglieder des ASGB online unter www.asgb.org vereinbaren.