LANDESBEDIENSTETE
Oberlandesgericht

Bereichsvertrag über die Einstufung des Kindergartenpersonals als rechtmäßig erklärt

Das Oberlandesgericht hat nun das Urteil vom 29.04.09 über die rechtliche und wirtschaftliche Behandlung des Personals der Kindergärten hinterlegt und somit wurde endlich wieder für Rechtssicherheit gesorgt. Berufung gegen das 1. Urteil haben die Landesverwaltung und die Gewerkschaftsorganisationen ASGB und GS eingelegt. Der ASGB hat sich vom Anwalt Christoph von Musil vertreten lassen, welcher der Vorsitzenden des ASGB-Landesbedienstete, Christine Staffler, mit großer Genugtuung mitteilte, dass der Berufung stattgegeben wurde. Somit ist die Rechtmäßigkeit der ursprünglich angefochtenen Bereiche über die rechtliche und wirtschaftliche Behandlung des Personals der Kindergärten festgestellt worden. Der Bereichsvertrag vom 14.06.06 über die Einstufung des Kindergartenpersonals ist mit diesem Urteil als rechtmäßig erklärt worden.

LANDESBEDIENSTETE

Abkommen für eine Spendenaktion zu Gunsten der Erdbebenopfer in der Region Abruzzen

Solidarität verbindet und in besonderen Notsituationen zeigt sich das immer wieder. So wird erstmalig ein Abkommen zwischen der Landesverwaltung und den Gewerkschaftsorganisationen des Personals in der Landesverwaltung sowie des Lehrpersonals und der Führungskräfte der Grund-, Mittel- und Oberschule staatlicher Art für eine Spendenaktion zu Gunsten der Erdbebenopfer in der Region Abruzzen unterzeichnet. Die Landesregierung begrüßt diese Initiative der Personalvertreter und leistet auch die Gewähr, dass diese Spenden tatsächlich auch den Erdbebenopfern zu Gute kommen werden. Das Personal, das sich an dieser Spendenaktion beteiligen möchte, beauftragt das zuständige Gehaltsamt mit einer eigenen schriftlichen Bevollmächtigung den darin angeführten Betrag in einmaliger Zahlung oder auch in mehrere monatliche Gehaltsperioden in Abzug zu bringen. Diese Beiträge werden dann auf das beim Landesschatzmeister eingerichtete Spendenkonto für die Erdbebenopfer in der Region Abruzzen überwiesen. Sie werden als Finanzierungsbeitrag für die von der Landesregierung im Erdbebengebiet initiierten Projekte für den Wiederaufbau verwendet. Achtung, diese Spendenaktion endet mit der Auszahlung des Gehaltes von Dezember 2009, daher können nur die Vollmachten bis 30. November berücksichtigt werden.
Nach Beendigung dieser Spendenaktion werden die Gewerkschaftsorganisationen über die Gesamthöhe der gespendeten Beiträge informiert. Genauso erhalten sie periodische Berichte über den Einsatz der Spendengelder im Katastrophengebiet.
Gerne geben wir dann diese Berichte an unsere Mitglieder und an allen weiteren Landesbediensteten weiter, welche mit ihrer Spende dieses Solidaritätsabkommen nutzen und damit eine wertvolle Hilfe für die Erdbebenopfer zum Wiederaufbau geben.