Verbrauchertelegramm
Versicherungen

Achtung Laufzeiten!

Das Parlament hat die konsumentenfreundlichen kurzen Laufzeiten von Versicherungen gekappt und diese Großtat in einem Omnibusgesetz versteckt. Die Folge: KonsumentInnen können – wenn sie nicht aufpassen - für ganze fünf Jahre an einen Versicherungsvertrag gebunden werden. Dadurch wird ihnen die Möglichkeit wieder genommen, sich auf dem Versicherungsmarkt frei zu bewegen und jährlich das beste und günstigste Angebot auszuwählen. Der Tipp aus der VZS: Beim Vertragsabschluss auf die Laufzeit schauen und keine Mehrjahresverträge abschließen.

Verbrauchertelegramm

Geld bei Verspätung

Bisher hatten Passagiere nur im Fall einer Flugannullierung oder Nichtbeförderung ein Recht auf Schadenersatz. Ein bahnbrechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs revolutioniert die Rechte der Fluggäste, indem es auch bei einer Flugverspätung Recht auf Schadenersatz anerkennt. Es bleibt nun abzuwarten, ob sich die Fluggesellschaften der Entscheidung anpassen.