In den Sektoren Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe und Handwerk gibt es in Südtirol so genannte bilaterale Körperschaften, bei denen die Beschäftigten um unterstützende Leistungen ansuchen können.
Hierbei handelt es sich nicht um öffentliche Institutionen, sondern um sozialpartnerschaftliche Einrichtungen, die von den Gewerkschaften in Südtirol zusammen mit den Arbeitgeberverbänden in einigen Sektoren gegründet wurden. Sie haben den Zweck, die Beschäftigten sowie deren Arbeitgeber durch wirtschaftliche und soziale Zusatzleistungen zu unterstützen, um dadurch wiederum den gesamten Wirtschaftszweig zu stärken. Der ASGB ist in den Gremien dieser Einrichtungen vertreten und leistet somit einen wichtigen Beitrag für die Beschäftigten der genannten Sektoren.
Vielen Arbeitnehmern sind diese bilateralen Einrichtungen nicht bekannt, weshalb ihnen oft wertvolle Leistungen entgehen. Die Leistungen können nämlich nur dann gewährt werden, wenn der Arbeitnehmer ein entsprechendes Gesuch innerhalb der vorgesehenen Fristen stellt. Deshalb wollen wir hier einen kurzen Überblick über die verschiedenen Leistungen geben. Diese beinhalten z.B. eine Rückvergütung der Spesen für die Kinderbetreuung während der Sommerferien und der Winterzeit, Lohnergänzungen in verschiedenen Fällen, eine Reduzierung der Teilnahmegebühren für Kurse und vieles mehr.
Es müssen allerdings bestimmte Voraussetzung erfüllt werden, um Anspruch darauf zu haben: so hängt es in erster Linie davon ab, ob der Betrieb der bilateralen Körperschaft beigetreten ist und die Einzahlungen der Beiträge des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers regelmäßig und ordnungsgemäß vornimmt. Je nach Leistung und Körperschaft sind zusätzlich verschiedene Kriterien zu beachten. Daher empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Kontaktadresse nachzufragen oder Informationen auf der jeweiligen Internetseite einzuholen. Auskunft und Hilfestellung beim Ausfüllen der Gesuche erteilen auch die zuständigen Fachsekretäre und Bezirksbüros des ASGB.
In der folgenden Auflistung führen wir nur jene Leistungen auf, die auf Arbeitnehmerseite von den einzelnen bilateralen Körperschaften vorgesehen sind: