Bisher hatten Passagiere nur im Fall einer Flugannullierung oder Nichtbeförderung ein Recht auf Schadenersatz. Ein bahnbrechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs revolutioniert die Rechte der Fluggäste, indem es auch bei einer Flugverspätung Recht auf Schadenersatz anerkennt. Es bleibt nun abzuwarten, ob sich die Fluggesellschaften der Entscheidung anpassen.