Dienstleistungen des ASGB
Fahrtkostenzuschuss für das Jahr 2009
Wer hat Anspruch darauf?
In der Provinz Bozen ansässige Arbeitnehmer/innen, welche im Jahre 2009 mindestens 120 effektive Arbeitstage vom Wohnort zum Arbeitsplatz (innerhalb der Region) gefahren sind und dabei
1. eine Strecke von mehr als 10 Km zuru?ckgelegt haben, wobei auf dieser Strecke keine öffentlichen Liniendienste verkehren;
2. eine Strecke von mehr als 10 Km zuru?ckgelegt haben, auf welcher öffentliche Liniendienste verkehren, aber eine Wartezeit von u?ber 60 Minuten am Anfang und am Ende der Arbeitszeit entstehen;
3. eine Strecke von mehr als 10 Km zuru?ckgelegt haben und die nächste benutzbare Haltestelle mehr als 7 Km vom Wohnort entfernt ist;
Der Beitrag wird nicht gewährt, wenn:
- der Beitrag unter 150,00 Euro liegt;
- der Betrieb einen anderen Fahrtenzuschuss bezahlt;
- der Betrieb ein Firmenfahrzeug zur Verfu?gung stellt;
- Anrecht auf kostenlose Benu?tzung eines Linienverkehrsmittels besteht;
Einreichetermin
Das Gesuch ist vollständig auszufu?llen sowie mit einer Stempelmarke von 14,62 Euro zu versehen und innerhalb 30. April 2010 (gilt nur fu?r dieses Jahr) beim Amt fu?r Personennahverkehr, Crispi Straße 10, Landhaus 3b, 39100 Bozen, einzureichen. Es muss eine Ablichtung des Personalausweises dem Gesuch beigelegt werden.
NEU! Im Gesuch muss der Arbeitsstundenplan angegeben werden.
Fu?r weitere Informationen wendet euch an die ASGB-Bu?ros!