Verbrauchertelegramm
Gebrauchtwagen
Worauf man Anspruch hat
Der Verbraucherschutzkodex regelt auch die Gewährleistung und Garantie der Gebrauchtwagen. So ist z.B. festgelegt, dass die gesetzliche Gewährleistung auch bei gebrauchten Autos gilt, sofern diese bei einem Händler und nicht bei einer Privatperson gekauft wurden, dass diese Gewährleistung eine Dauer von mindestens einem Jahr haben muss, und dass es sich bei der Gewährleistung um ein nicht verzichtbares Recht handelt. Detaillierte Infos unter www.verbraucherzentrale.it im Infoblatt: "Gebrauchtwagen - Welche Gewährleistung besteht wirklich".