Verbrauchertelegramm
Gebäudequalität als Zugangsschlüssel zur Förderung
Seit Dezember rätselten Bauherren, wie es mit Förderungen für Energiesparmaßnahmen weitergehen würde. Nun weiß man es: um in den Genuss der Landesförderung zu kommen ist für einige Energiesparmaßnahmen (wie z.B. die Wärmedämmung an bestehenden Gebäuden oder der Einsatz von Heizanlagen mit Biomasse wie Hackschnitzel, Pellets, Stückholz) nun das Erreichen einer entsprechender Klimahausklasse notwendig. Neben zahlreichen anderen Neuerungen wurde auch die Mindestausgabe von 4.000 auf 6.000 Euro angehoben. Ob diese neue Lösung wirklich gerecht ist, sei dahingestellt: Verbraucherschützer befürchten, dass "weniger Verdienende" auf den ständig steigenden Heizkosten sitzen blieben werden, da sie sich eine energetische Totalsanierung und den Austausch ihrer alten Heizanlage nicht mehr leisten können.