Gebietskörperschaften
Treffen zu den Bereichsverhandlungen Gebietskörperschaften
Am 24. November haben sich die Vertragsparteien auf Einladung des Gemeindeverbandes zur Fortsetzung der Bereichsverhandlungen getroffen. Auf der Tagesordnung standen zwei Punkte und zwar:
1. Vertragsentwurf vom 2.8.2010
2. Diskussion über die weitere Vorgehensweise
Wie bereits bekannt, hatte der Gemeindenverband im Juli dieses Jahres einen Teilentwurf des Bereichsvertrages den Gewerkschaften zur Unterzeichnung vorgelegt. Allerdings hat die Mehrheit damals entschieden den Bereichsvertrag nur als Gesamtpaket unterzeichnen zu wollen und somit auch den noch ausstehenden Sozialbereich darin aufzunehmen. Diese Frage wurde am 24. vom Gemeindenverband wiederum aufgeworfen wobei sich an der Meinung der Gewerkschaften nach wie vor nichts geändert hat. Allerdings haben wir eine schnellere und effektivere Vorgehensweise bei den Verhandlungen gefordert. Beide Vertragspartner haben den Wunsch nach einem schnellen Vertragsabschluss geäußert und sich dafür maximal Januar 2011 als Ziel gesetzt. Zum bereits verhandelten Teil (Gemeinden) haben wir ein paar ausstehende Punkte nochmals aufgeworfen, für welche der Gemeindenverband im Sommer keine Gesprächsbereitschaft mehr gezeigt hatte. Laut Auskunft des neuen Präsidenten des Gemeindenverbandes sollen die Gewerkschaften diesbezüglich eine klare Liste erstellen und man werde diese dem Verwaltungsrat in der nächsten Sitzung nochmals vorlegen. Was den Sozialbereich betrifft, so ist der psychophysische Erholungsurlaub ein Dorn im Auge des Verbandes der Altersheime. Jedoch auch bei diesem Thema hat der Präsident des Verbandes Gesprächsbereitschaft angekündigt. Dazu soll die bereits bestehende Arbeitsgruppe, in welcher die Arbeitgeberseite und die Gewerkschaften vertreten sind, bis zur nächsten Sitzung am 13. Dezember eine Neuregelung vorbereiten. Wir werden dann wieder berichten.
Die Verhandlungen zum Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) sind noch einmal schwieriger geworden. Der ASGB und die anderen Gewerkschaften versuchten, trotz komplizierter Umstände durch die Krise, zumindest die Kaufkraft der Gehälter zu retten. Im Sommer aber hat die römische Regierung zunächst ein Dekret verabschiedet und vom Parlament absegnen lassen, wo kurz zusammengefasst unter anderem die Kollektivverträge eingefroren sind und es bis 2013 keine Gehaltserhöhungen geben darf.
Die Länder Trient und Bozen, sowie die Region haben dieses Gesetz vor dem Verfassungsgericht angefochten, da die Sparmaßnahmen zuviel ins Detail gehen. Die Gewerkschaften ihrerseits versuchen durch Gespräche und Schreiben das für die Bediensteten herauszuholen, was irgendwie möglich ist. Sie rechnen dabei vor allem mit dem Autonomiebewusstsein der Politik und einem günstigen künftigen Urteil des Verfassungsgerichtes.